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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege (auch Urlaubspflege oder Ersatzpflege) ermöglicht pflegenden Angehörigen eine wohlverdiente Auszeit, wenn sie die Pflege eines nahen Angehörigen vorübergehend nicht selbst übernehmen können. Während dieser Zeit kann ein professioneller Pflegedienst die Betreuung sicherstellen. So können Sie beruhigt neue Kraft tanken. Unsere Stationären Pflegeheime und Ambulanten Dienste bieten Verhinderungspflege, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Leistungen in Ihrer Nähe.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege bietet eine temporäre Entlastung, wenn die regelmäßige Betreuungsperson, zum Beispiel aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen, vorübergehend verhindert ist. Das ist entweder als ambulante Versorgung zuhause als auch als stationäre Unterbringung möglich. Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch genommen werden. Insgesamt sind bis zu 42 Tage (6 Wochen) pro Jahr Verhinderungspflege möglich. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse abhängig vom Pflegebedarf bis zu einem Maximalbetrag.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege hat jede:r mit Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch. Dabei müssen eine oder mehrere ehrenamtliche Pflegepersonen, wie Verwandte, Freunde oder Nachbarn, die regelmäßige Betreuung übernehmen. Außerdem muss der/die Pflegebedürftige bereits mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung betreut worden sein, bevor der Anspruch auf Verhinderungspflege entsteht.

Voraussetzungen

  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Pflege muss seit mindestens sechs Monaten durch eine private Pflegeperson erfolgen
  • Die Pflegeperson ist nur vorübergehend verhindert

Gründe für Verhinderungspflege (tage- oder wochenweise):

Erholungsurlaub

Einzelne Ruhetage

Krankenhausaufenthalt

Termine (z. B. Arztbesuch)

Freizeitaktivitäten (z. B. Theaterbesuch)

Kurse (Sport, Weiterbildungen etc.)

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Bei uns in besten Händen

Egal wie lange wir Sie bei der Betreuung vertreten dürfen, Sie können sich sicher sein: Bei uns ist Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in den besten Händen. Natürlich können wir Sie nicht ersetzen. Aber wir können dafür sorgen, dass es Ihrem Angehörigen an nichts fehlt. Je nach Bedarf übernehmen wir die ambulante Versorgung zu Hause oder die stationäre Pflege in einer unserer Einrichtungen.

Dabei tragen wir stets Sorge dafür, dass Ihr Angehöriger die Unterstützung bekommt, die er braucht und gewohnt ist. Ein respektvoller Umgang und ein herzliches Miteinander sind für uns selbstverständlich. Ebenso wie die professionelle Betreuung durch unser qualifiziertes Pflegepersonal.

Leistungen für Verhinderungspflege

Wie hoch der Betrag für die Verhinderungspflege ist, den die Pflegekasse erstattet, richtet sich danach, wer die Vertretung übernimmt.

Wird die Verhinderungspflege von professionellen Pflegepersonen übernommen, die weder bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind noch mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt leben, beträgt die Leistung bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Zusätzlich können bis zu 50 % des Betrags für Kurzzeitpflege, also weitere 806 Euro, auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Das bedeutet, dass insgesamt bis zu 2.418 Euro jährlich für die Verhinderungspflege genutzt werden können (Entlastungsbudget).

Wenn hingegen nahe Angehörige oder Personen, die im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, die Ersatzpflege unentgeltlich übernehmen, beschränkt sich die Erstattung der Pflegekasse für bis zu sechs Wochen auf das 1,5‑fache des monatlichen Pflegegeldes entsprechend des Pflegegrads. Die Leistung kann aber auf bis zu 1.612 Euro erhöht werden, wenn notwendigen Kosten der Ersatzpflegeperson, wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall, nachgewiesen werden.

Pflegegrad Verhinderungspflege durch Professionelle Verhinderungspflege durch nahe Angehörige
1 keine keine
2 1.612 Euro 498 Euro
3 1.612 Euro 859,50 Euro
4 1.612 Euro 1.147,50 Euro
5 1.612 Euro 1.420,50 Euro

Verhinderungspflege (rückwirkend) beantragen

Um Verhinderungspflege zu beantragen, muss ein Antragsformular ausgefüllt und an die Pflegekasse gesendet werden. Die Formulare erhält man direkt bei den Pflegekassen. Nach der Genehmigung wird in der Regel ein Formular zur Kostenabrechnung zurückgeschickt.

Es ist auch möglich rückwirkend bereits entstandene Kosten der letzten vier Jahre abrechnen zu lassen, vorausgesetzt, dass zu der Zeit ein Anspruch auf Verhinderungspflege bestand und das jeweilige Jahresbudget noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

Es ist also nicht unbedingt notwendig, der Antrag im Voraus zu stellen. In akuten Fällen, wie bei Krankheit, kann die Verhinderungspflege spontan genutzt und der Antrag erst im Nachhinein eingereicht werden. Es empfiehlt sich daher sämtliche Kostennachweise aufzuheben.

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Unterschied Verhinderungspflege – Kurzzeitpflege

Wenn z. B. die Vorpflegezeit von 6 Monaten noch nicht erfüllt ist und die Pflegeperson dennoch ausfällt, kann stattdessen die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Wer ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, hat ebenfalls keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Auch hier ist Kurzzeitpflege eine Option.

Alternative zu Verhinderungspflege

Sollten die Leistungen für Verhinderungspflege bereits in Anspruch genommen worden sein, besteht mit der Tages- oder Nachtbetreuung eine alternative Möglichkeit pflegebedürftige Angehörige zeitweise in Betreuung zu geben. Pflegekassen übernehmen hier Leistungen der Tagespflege. Viele unserer Einrichtungen bieten auch Tagespflege an.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen zur Verhinderungspflege oder interessieren sich für unser Angebot? Rufen Sie uns an. Gern geben wir Ihnen weitere Informationen zu unseren Angeboten oder vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

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