
Kurzzeitpflege
Vorübergehende vollstationäre Pflege
Pflegebedarf tritt häufig unerwartet ein, etwa nach einem Unfall oder bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands. Wenn die häusliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person vorübergehend nicht möglich ist oder kurzfristig ein Pflegeplatz benötigt wird, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bietet Kurzzeitpflege eine Lösung. Sie entlastet Angehörige und stellt eine bedarfsgerechte Betreuung der Pflegebedürftigen sicher.
Seniorenheim für Kurzzeitpflege in der Nähe finden
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine temporäre Pflegeform für Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die für einen begrenzten Zeitraum intensive Betreuung benötigen. Sie ist auf 56 Tage pro Jahr begrenzt und erfolgt in einem Pflegeheim. Die Versorgungs- und Betreuungsleistungen bei Kurzzeitpflege sind dieselben, wie sie Bewohner:innen in der vollstationären Pflege erhalten.
Kurzzeitpflege im Überblick
- Mindestens Pflegegrad 2
- Maximal 56 Tage pro Jahr
- Kombination mit Verhinderungspflege möglich
Leistungen bei Kurzzeitpflege
Unterstützung bei täglichen Aktivitäten wie An- und Auskleiden, Körperpflege, Ernährung und Mobilität
Ärztlich verordnete Behandlungspflege, Ergo- und Physiotherapie auf Rezept
Gymnastik und Gedächtnistraining, Regelmäßige Aktivitäten, Unternehmungen und soziale Veranstaltungen
Unterbringung in Doppel- oder Einzelzimmern, seniorengerechte Ernährung, Haupt- und Zwischenmahlzeiten
Anspruch auf Kurzzeitpflege: Gründe und Voraussetzungen
Die Kurzzeitpflege bietet eine wichtige Unterstützung in vielfältigen Situationen, in denen eine temporäre Pflege notwendig wird. Für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege können verschiedene Gründe infrage kommen. Zu den Bewilligungsgründen zählen etwa:

Kosten für Kurzzeitpflege
Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse in Höhe von bis zu maximal 1.854 € im Jahr getragen – unabhängig davon, ob Pflegegrad 2 oder 5 besteht (§ 42 Abs. 2 SGB XI). Die Kosten werden in der Regel direkt mit der Kurzzeitpflege-Einrichtung abgerechnet.
In bestimmten Fällen ist Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad (z.B. § 39c SGB V) oder Pflegegrad 1 oder bei laufender Pflegeeinstufung möglich. Laut Gesetz wird dies als „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ bezeichnet. Dann ist die Krankenkasse für die Finanzierung verantwortlich.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mind. Pflegegrad 1 können zudem den „Entlastungsbetrag“ in Höhe von bis zu 131 Euro pro Monat einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.
Zuschüsse beziehen sich nur auf Pflegekostenanteile.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind hingegen stets selbst zu tragen.

Von der Kurzzeitpflege in die vollstationäre Pflege
Im Rahmen der Kurzzeitpflege kommen viele Bewohner:innen zum ersten Mal mit einer stationären Pflegeeinrichtung in Kontakt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, sich langsam mit der vollstationären Pflege vertraut zu machen, mit eventuellen Bedenken gegenüber einem Umzug ins Seniorenheim aufzuräumen und Berührungsängste abzubauen. Wenn Bewohner:innen nach Ablauf der Kurzzeitpflege in die vollstationäre Pflege wechseln und somit in die Pflegeeinrichtung einziehen, unterstützen wir dabei sich „häuslich einzurichten“. Ihr Zimmer können Sie sich mit eigenen Möbeln nach Ihrem Geschmack gestalten.
Kurzzeitpflege beantragen
Ein Antrag auf Kurzzeitpflege kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die passenden Antragsformulare dafür sind bei der jeweiligen Pflegekasse erhältlich und sollten sorgfältig ausgefüllt werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei Fragen und Hilfestellungen beim Ausfüllen des Antrags stehen Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialdienste zur Seite.
Tipp: Es ist hilfreich, bereits vor dem Stellen des Antrags eine passende Pflegeeinrichtung auszuwählen, da die Daten zu dieser Einrichtung im Formular angegeben werden müssen.
Erforderliche Angaben:
- Daten der pflegebedürftigen Person
- Anlass für die Kurzzeitpflege
- Zeitraum der Kurzzeitpflege
- Gewünschte Pflegeeinrichtung
- Informationen zur Finanzierung (Verwendung des Budgets der Verhinderungspflege)
Unterschied Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Pflegebedürftige können neben der Kurzzeitpflege auch die Verhinderungspflege / Urlaubspflege in Anspruch nehmen. Die Verhinderungspflege kann auch zu Hause stattfinden, während die Kurzzeitpflege stationär erfolgt.
Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, welche nochmals einem Leistungsbetrag von 1.685 € jährlich entspricht. Voraussetzung für die Bewilligung der Verhinderungspflege ist weiter eine seit mindestens 6 Monaten bestehende Pflegebedürftigkeit. So erhöht sich der Leistungsbetrag auf 3.539 € pro Kalenderjahr.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Kurzzeitpflege
1. Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine temporäre Pflegeform, die Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 eine stationäre Betreuung für bis zu 56 Tage pro Jahr bietet.
2. Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
Kurzzeitpflege ist sinnvoll bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands, nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
3. Wie lange kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Kurzzeitpflege kann für maximal 56 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden.
4. Welche Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege umfasst pflegerische Betreuung, medizinische Versorgung, Aktivierung und Beschäftigung sowie Unterkunft und Verpflegung.
5. Welche Voraussetzungen müssen für Kurzzeitpflege erfüllt sein?
Für Kurzzeitpflege muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Auch bei Pflegegrad 1 oder während der Einstufung kann Kurzzeitpflege genutzt werden.
6. Wer trägt die Kosten für die Kurzzeitpflege?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 Euro pro Jahr, weitere Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
7. Kann Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege kombiniert werden?
Ja, Kurzzeitpflege kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden, um zusätzliche Entlastung zu bieten.
8. Wie erfolgt die Finanzierung der Kurzzeitpflege?
Neben der Pflegekasse können auch Entlastungsbeträge oder die Krankenkasse zur Finanzierung beitragen, insbesondere bei fehlendem Pflegegrad.
9. Wie kann ich Kurzzeitpflege bei Korian buchen?
Kurzzeitpflege kann direkt in einer Korian Einrichtung gebucht werden. Eine individuelle Beratung ist ebenfalls möglich.
10. Welche Art von Zimmern gibt es in der Kurzzeitpflege?
In Korian Pflegeeinrichtungen stehen Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung, die auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt sind.
Unsere Angebote in Ihrer Nähe
183 Pflegeangebote gefunden
Ergebnisse Ihrer Suche

Zentrum für Betreuung und Pflege am Eifelsteig Landscheid
Burger Str. 9, 54526 Landscheid

Haus am Linzer Berg Linz
Asbacher Str. 35, 53560 Linz Kretzhaus

Haus am Distelfeld Neuwied
Matthias-Erzberger-Str. 36, 56564 Neuwied

Haus Rebental Haßloch
Schillerstr. 18a, 67454 Haßloch

Haus Sentivo St. Martin
Wilhelmstr. 18, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Haus Mathildenhof Worms
Liebenauer Str. 100, 67549 Worms

Haus Birkenhof Bitburg
Kölner Str. 37, 54634 Bitburg

Haus Phönix Hessenallee
Hessenallee 71, 34613 Schwalmstadt

Haus Ahornhof Langen
Darmstädter Str. 21-25, 63225 Langen

Haus am Schlossteich Idstein
Saarbrücker Platz 6, 65510 Idstein

Haus Evergreen Butzbach
Hinter der Burg 2, 35510 Butzbach

Haus der Betreuung und Pflege Am Michelberg Hirschhorn
Rühlingstr. 5, 69434 Hirschhorn

Haus Mühlenhof Vellmar
In der Aue 27, 34246 Vellmar

Haus der Betreuung und Pflege Bettinahof
Altenhöferallee 74-78, 60438 Frankfurt

Haus am Schlüsselgarnweg Heilbronn-Sontheim
Karl-Döft-Str. 10, 74081 Heilbronn-Sontheim