Zu Hause im vertrauten Umfeld wohnen – das wünschen sich viele ältere Menschen. Emotional ist das ebenso verständlich wie technisch oft schwierig. Selbst wenige Stufen vor der Eingangstür, Schwellen an den Zimmertüren oder ein zu kleines Badezimmer mit Badewanne machen den Alltag älterer Menschen zur Herausforderung, wenn sie in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. Lediglich sechs Prozent der über 65-Jährigen in Deutschland lebte 2022, dem Statistischen Bundesamt zufolge, in vollständig barrierefreien Wohnräumen.
Umbaumaßnahmen können Abhilfe schaffen und damit ein längeres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Diese sogenannte Wohnumfeldverbesserung wird von der Pflegekasse gefördert.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Zur Wohnumfeldverbesserung oder Wohnraumanpassung zählen sämtliche Umbaumaßnahmen, die das Leben mobilitätseingeschränkter Menschen in den eigenen Wohnräumen verbessern. Dazu gehören etwa:
- Vergrößerung der Zimmertüren
- Abbau von Türschwellen
- Installation eines Treppenliftes
- Absenken von Hängeschränken in der Küche
- Anbringen von Haltegriffen und Stützstangen
- Einbau einer barrierefreien Dusche
Reparatur- und Modernisierungsarbeiten fallen nicht darunter und können auch nicht bezuschusst werden.
Ein Verzeichnis aller in Fragen kommenden Umbaumaßnahmen haben die gesetzlichen Krankenversicherungen zusammengestellt.
Zur barrierefreien Umgestaltung von Wohnräumen können sich Betroffene bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. beraten lassen. Die regional zuständige Wohnberatungsstelle finden Interessierte auf deren Website .
Sollte die bisherige Wohnung insgesamt wenig geeignet sein und sich ein Umzug in andere, möglichst barrierefreie Räume anbieten, können auch die Umzugskosten anteilig ersetzt werden.
sich ein Umzug in andere, möglichst barrierefreie Räume anbieten, können auch die Umzugskosten anteilig ersetzt werden.
Wann fördert die Pflegekasse die Umbaumaßnahmen?
Die Förderung durch die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:
- Das Vorliegen eines Pflegegrades, egal welcher
- Die Maßnahme hat positive Auswirkungen, sie macht…
A) die häusliche Pflege überhaupt erst möglich oder…
B) sie erleichtert die häusliche Pflege oder…
C) sie ermöglicht eine selbstständigere Lebensführung.
Da der zweite Faktor durchaus dehnbar ist, empfiehlt es sich, im Antrag an die Pflegekasse die Maßnahmen und ihre Auswirkungen detailliert zu beschreiben.
Wie beantrage ich den Zuschuss der Pflegekasse?
Um den Zuschuss der Pflegekasse für einen Umbau der Wohnung zu erhalten, stellen gesetzlich Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegekasse, Privatversicherte bei ihrer Pflege-Pflichtversicherung. Der Antrag muss schriftlich und – ganz wichtig! – vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Er sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Versichertennummer des Antragstellers/der Antragstellerin
- Kontoverbindung des Antragstellers/der Antragstellerin
- Detaillierte Beschreibung der Umbaumaßnahmen
- Ausführliche Begründung, warum die Wohnraumanpassung notwendig und sinnvoll ist. Hier sollte möglichst genau beschrieben werden, welche Barrieren es in den Wohnräumen gibt, wie diese den Alltag in der Pflege stören und wie die Barrieren beseitigt werden sollen.
Ein Kostenvoranschlag der Firma, welche die Umbaumaßnahmen ausführt, sollte ebenfalls mitgeschickt werden.
Als Grundlage für den Antrag auf Wohnraumanpassung können Musterformulare der Verbraucherzentrale verwendet werden.
Wer in einer Mietwohnung lebt, sollte bedenken, dass für bestimmte Umbaumaßnahmen die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin notwendig ist.
Welche Zuschüsse gibt es von der Pflegekasse?
Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von 4.000 Euro für die Umbaumaßnahmen des Wohnraums pro Person. Das bedeutet, wenn beispielsweise pflegebedürftige Eheleute zusammenleben und beide von den Maßnahmen profitieren, können beide jeweils 4.000 Euro dafür erhalten, in Summe also 8.000 Euro. Der Maximalbetrag beläuft sich auf 16.000 Euro. Auch wenn also etwa eine fünfköpfige Senioren-WG von Umbauten profitiert, erhalten die Bewohner und Bewohnerinnen nicht mehr als diese Summe.
Im Rahmen der beschlossenen Pflegereform steigen die Leistungen für pflegebedürftige Menschen zum 1. Januar 2025. Der Maximalbetrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird dann auf 4.180 Euro angehoben.
Welche Fristenregelungen gelten für die Anträge auf Wohnraumanpassung?
Bei den Fristen hat der Gesetzgeber besondere Regelungen getroffen. Die Pflegeversicherung hat drei Wochen Zeit, um auf einen Antrag zu reagieren. Sollte die Erstellung eines Gutachtens notwendig sein, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.
Kann die Pflegeversicherung diese Frist nicht einhalten, muss sie den Antragsteller oder die Antragstellerin über die Verzögerung informieren. Tut sie dies nicht, gilt der Antrag automatisch als angenommen und der Zuschuss als genehmigt.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine Ablehnung muss die Pflegeversicherung begründen. Erscheint dem Antragsteller oder der Antragstellerin die Begründung fehlerhaft oder unvollständig, sollte er/sie dies möglichst stichhaltig im Widerspruch erläutern.
Sollte sich der Gesundheitszustand des pflegebedürftigen Menschen so weit verschlechtern, dass weitere Maßnahmen notwendig werden, kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten für die Wohnraumanpassung?
Angesehen vom Zuschuss der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten, Förderungen für Wohnraumanpassungen zu erhalten:
- Ein Investitionszuschuss vom Bund für die Beseitigung oder Verringerung von Barrieren. Damit können etwa der Einbau eines Treppenliftes oder Umbauten in Küche und Bad gefördert werden. Abgewickelt wird das Programm über die staatliche Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Infos dazu gibt es direkt bei der KfW.
- Ein Förderprogramm der KfW-Bankengruppe, das günstige Finanzierungskonditionen für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren anbietet. Infos dazu gibt es direkt bei der KfW.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – ein Überblick
Die Wohnraumanpassung im Pflegefall lohnt sich: Sie ermöglicht eine barrierefreie Gestaltung des Zuhauses, erleichtert das Leben pflegebedürftiger Menschen und schafft mehr Teilhabe. Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenliftes oder einer barrierefreien Dusche erhalten die Selbstständigkeit älterer Menschen und erhöhen damit ihre Lebensqualität. So kann eine Heimunterbringung deutlich hinausgezögert werden oder in manchen Fällen auch ganz überflüssig sein.
Die Pflegekassen fördern Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit mit 4.000 Euro pro Person (4.180 € ab 01. Januar 2025). Dafür muss ein formloser, schriftlicher Antrag gestellt werden, über den die Pflegekassen in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden.
Häufig gestellte Fragen:
Wohnumfeldverbesserung, oft auch Wohnraumanpassung genannt, meint die Umgestaltung von Wohnräumen, um mehr Barrierefreiheit zu schaffen. Ziel ist es, möglichst alle Hindernisse in den Wohnräumen eines pflegebedürftigen Menschen zu beseitigen.
Die Wohnumfeldverbesserung erhöht die Selbstständigkeit und Lebensqualität älterer Menschen. Dadurch ist ein Leben in den eigenen vier Wänden länger möglich, die Heimunterbringung kann hinausgezögert oder sogar ganz vermieden werden.
Die Pflegekasse fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit 4000 Euro (ab 01. Januar 2025: 4180 €). Dafür muss ein formloser Antrag gestellt werden. Wichtig: In dem Antrag sollte detailliert beschrieben sein, welche Umbaumaßnahmen geplant und warum diese notwendig sind.
Die Förderung für eine Wohnraumanpassung kommt für jede Person infrage, die einen Pflegegrad hat, egal welchen. Die Maßnahme muss die Lebensführung der pflegebedürftigen Person verbessern, indem sie etwa eine häusliche Pflege überhaupt erst möglich macht, beziehungsweise diese erleichtert oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhöht.
Es gibt verschiedene wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die gefördert werden. Dazu zählen die Installation eines Treppenliftes, der Abbau von Türschwellen, der Einbau einer barrierefreien Dusche. Auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann darunterfallen, sodass Umzugskosten erstattet werden. Voraussetzung ist, dass der Umbau eine häusliche Pflege erleichtert, diese erst möglich macht oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhöht. Reparaturen und Modernisierungen fallen nicht darunter.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/09/PD23_N051_12.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung.html
https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/wohnraumanpassungen-und-barrierefreiheit/
https://www.gkvspitzenverband.de/pflegeversicherung/wum/wohnumfeldverbessernde_massnahmen.jsp
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/wohnungsanpassung-veraenderungen-fuer-ein-angenehmeres-leben-13925
https://www.barrierefrei-leben.de/beratungszentrum
https://awo-pflegeberatung.de/fileadmin/AWO/Dokumente/Wohnen_im_Alter/Wohnumfeldverbesserung.pdf
https://www.pflegeberatung.de/pflegeleistungen/pflege-zu-hause/wohnungsumbau/zuschuss-fuer-umbauten
https://www.deinepflege.de/de/ratgeber/wohnraumanpassung.html
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/wohnraumanpassung/