MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung):
Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen einmal im Jahr die Qualität von Pflegeeinrichtungen mit Stationärer Pflege, sowie Ambulante Pflegedienste. Zudem ist der MDK verantwortlich für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und steht den Krankenkassen als Beratung und Hilfestellung rund um Fragestellungen zur medizinisch-pflegerischen Versorgung deren Versicherten.