Viele, die im Alter pflegebedürftig werden, trifft es wie ein Schock: Die gesetzliche Pflegeversicherung – bei privat Versicherten: die private Pflege-Pflichtversicherung – deckt die anfallenden Kosten der Pflege nicht vollständig ab. Es entsteht eine Finanzierungslücke. Wer sich dagegen absichern will, kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen.
Erfüllt eine Pflegezusatzversicherung bestimmte Voraussetzungen, können Versicherte sogar einen monatlichen Zuschuss zu ihren Beiträgen vom Staat erhalten. Man spricht dann von einer sogenannten Pflege-Bahr-Versicherung.
Was ist eine Pflege-Bahr-Versicherung?
Eine Pflege-Bahr-Versicherung ist eine Pflegezusatzversicherung, deren Leistungen in Form eines Tagegeldes ausgezahlt werden. Eingeführt wurde sie am 1.1.2013 im Rahmen des sogenannten Pflegeneuausrichtungsgesetzes. Ihren Namen hat sie vom damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).
Wer eine Pflege-Bahr-Versicherung abschließt, erhält einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat, wenn der selbstgezahlte Beitrag darüber hinaus noch mindestens zehn Euro pro Monat beträgt. Neben diesem finanziellen Kriterium muss die Versicherung weiteren Voraussetzungen entsprechen, um gefördert zu werden.
Welche Voraussetzungen muss eine Pflege-Bahr-Versicherung erfüllen?
- Der aktuelle Gesundheitszustand des oder der Versicherten darf keine Rolle spielen. Es ist üblich, dass der Gesundheitszustand als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Im schlimmsten Fall werden Antragstellende mit einem schlechten Gesundheitszustand abgelehnt. Dies ist bei der Pflege-Bahr-Versicherung ausgeschlossen.
- Eine Gesundheitsprüfung – ob als Untersuchung oder per Fragebogen – findet nicht statt.
- Die Höhe der Versicherungsbeiträge darf sich ausschließlich am Alter orientieren. Das heißt: Je früher man die Versicherung abschließt, desto geringer sind die Beiträge. Man kann auch freiwillig die Beiträge höher setzen, um im Pflegefall mehr Leistung zu erhalten. Das geht allerdings nur beim Vertragsabschluss, später nicht mehr.
- Die Wartezeit zwischen dem Stellen des Antrags und dem Beginn der Leistungen darf maximal fünf Jahre betragen. Ausnahme: Wenn während der Wartezeit die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls eintritt, können Antragsteller auch schon früher Leistungen erhalten.
- Die Leistungen müssen in Form von Tagesgeld erbracht werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Pflegegrad 1 | 60 Euro/Monat |
Pflegegrad 2 | 120 Euro/Monat |
Pflegegrad 3 | 180 Euro/Monat |
Pflegegrad 4 | 240 Euro/Monat |
Pflegegrad 5 | 600 Euro/Monat |
Pflegevorsorge mit Pflege-Bahr
Über die Geldleistungen, die ein pflegebedürftiger Mensch aus seiner Pflege-Bahr-Versicherung erhält, darf er frei verfügen und braucht auch keine Nachweise zu erbringen, wofür er das Geld ausgegeben hat. Weiterer Vorteil: Die Eigenleistung, die ein Versicherter oder eine Versicherte in die Pflege-Bahr-Versicherung einzahlt, kann er oder sie steuerlich als Vorsorgeaufwendung geltend machen.
Eine Pflege-Bahr-Versicherung darf jeder Mensch abschließen, der noch keine Pflegeleistungen bezogen hat, jeder aber nur eine Pflege-Bahr-Versicherung. Die staatliche Förderung muss nicht extra beantragt werden, die Förderung erhalten die Versicherten automatisch mit dem Vertragsabschluss. Gerät der Versicherungsnehmer oder die -nehmerin in finanzielle Schwierigkeiten, kann der Vertrag bis zu drei Jahren ruhen gelassen werden.
Vor- und Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung
Pflege-Bahr-Versicherungen sind nicht unumstritten. Der Wegfall der Gesundheitsprüfung ist sicher ein Vorteil für Menschen mit Vorerkrankungen, die eventuell eine andere Pflegezusatzversicherung gar nicht mehr bekämen.
Jedoch stehen Pflege-Bahr-Versicherungen in der Kritik, nicht immer die vorteilhaftesten Konditionen zu bieten. Als freie Anbieter legen die Versicherungsunternehmen die Höhe der Beiträge, die sie altersabhängig verlangen, selber fest. Es empfiehlt sich also auf jeden Fall, sich verschiedene Vergleichsangebote einzuholen.
Was dabei unbedingt beachtet werden sollte: Pflege-Bahr-Versicherung werden nicht beitragsfrei gestellt, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und die Leistung einsetzt. Wer also Leistungen aus dieser Versicherung bekommt, muss trotzdem weiterhin Prämien zahlen.
Pflegezusatzversicherungen, die nicht den Bahr-Kriterien entsprechen, werden auf dem Markt sowohl mit wie auch ohne eine solche Beitragsfreistellung im Leistungsfall angeboten. Wer den Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung erwägt, sollte besonders diesen Punkt für sich prüfen.
Pflege-Bahr – ein Fazit
Pflege-Bahr-Versicherungen sind Pflegezusatzversicherungen, die staatlich pro Monat mit fünf Euro gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sie werden ohne eine Gesundheitsprüfung abgeschlossen, stehen aber im Verdacht, nicht immer die marktgünstigsten Konditionen zu bieten.
Wer den Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung überlegt, sollte sich in jedem Fall verschiedene Angebote einholen und diese auch mit sonstigen Pflegezusatzversicherungen vergleichen. Diese werden teilweise mit einer Beitragsfreistellung im Leistungsfall angeboten. Bei Pflege-Bahr-Versicherungen müssen auf jeden Fall weiterhin Beiträge gezahlt werden, auch wenn die Versicherung schon Leistungen erbringt. Auch dieser Punkt sollte bei einer Abwägung im Detail durchgerechnet werden.
FAQs
Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine Pflegezusatzversicherung, die staatlich mit fünf Euro pro Monat gefördert wird. Dazu muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss sie eine Tagegeldversicherung sein, ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, und ihre Tarife dürfen sich nur nach dem Alter der Antragstellerin oder des Antragstellers richten.
Eine Pflege-Bahr kann jeder Volljährige abschließen, der noch nie Pflegeleistungen in Anspruch genommen hat. Jeder Mensch darf nur eine Pflege-Bahr-Versicherung haben.
Was eine Pflege-Bahr-Versicherung kostet, hängt vom Alter ab. Das heißt, wer in jüngeren Jahren abschließt, zahlt weniger als Ältere. Wie hoch dieser altersbezogene Beitrag jeweils ist, kann das Versicherungsunternehmen allerdings selbst bestimmen. Damit die Förderung von fünf Euro pro Monat gezahlt wird, müssen mindestens zehn Euro Prämie monatlich gezahlt werden.
Für Pflege-Bahr müssen auch im Leistungsfall weiter Beiträge gezahlt werden. Das heißt, auch wer pflegebedürftig ist und schon Tagesgeld von der Versicherung bezieht, muss trotzdem weiterhin Beiträge bezahlen. Bei manchen anderen Pflegezusatzversicherungen ist das nicht so, weshalb man diesen Punkt vor Vertragsabschluss genau prüfen sollte.
Die Pflegevorsorge mit Pflege-Bahr ist vor allem für die Menschen sinnvoll, die aufgrund von Vorerkrankungen von anderen Pflegezusatzversicherungen nicht mehr aufgenommen werden. Die fehlende Gesundheitsprüfung macht es möglich.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflege-vorsorgefoerderung.html
https://www.pkv.de/wissen/pflegepflichtversicherung/vorsorgen-mit-der-pflegezusatzversicherung/
https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/pflege-bahr
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegezusatzversicherung-besser-mit-foerderung-abschliessen-54424
https://www.privat-patienten.de/lexikon/begriff/gefoerderte-ergaenzende-pflegeversicherung-pflege-bahr/
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeversicherung/pflegevorsorge/pflege-bahr/