Pflegeversicherung

26.01.2024

9 Minuten Lesedauer

Pflegeversicherung

Wer im Alltag Pflege benötigt, kann verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und deren Familien zu mindern. Sie ist eine Pflichtversicherung: Alle gesetzlich Versicherten sind automatisch in der Pflegeversicherung abgesichert und haben Anspruch auf bestimmte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen. In diesem Artikel erfahren Sie: Wie funktioniert die Pflegeversicherung? Welche Leistungen bietet die gesetzliche Pflegeversicherung? Wer hat Anspruch auf Unterstützungsleistungen?

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland eingeführt. Sie ist im Sozialgesetzbuch verankert und eine Säule der Sozialversicherung – neben Kranken-, Renten, Arbeitslosen- und Berufsunfallversicherung. Die Pflegeversicherung kommt für Leistungen in der häuslichen Pflege und der Betreuung in einem Pflegeheim auf. Finanziert werden diese Leistungen durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Alle gesetzlich Versicherten sind automatisch in der Pflegeversicherung. Kinder und Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert, falls sie Anspruch auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse haben. Sowohl die Versicherten als auch die Arbeitgebenden zahlen einen monatlichen Beitrag. Die Beiträge werden prozentual vom Einkommen berechnet und sind sozial gestaffelt. Der Beitragssatz der Arbeitgeber liegt bundesweit bei 1,7 Prozent. Der Beitragssatz der Versicherten variiert, ob und wie viele Kinder sie haben. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen höhere Beiträge als Arbeitnehmende mit Kindern. Berücksichtigt werden Kinder bis zum Alter von 25 Jahren. So zahlt ein Arbeitnehmer mit einem Kind 1,7 Prozent, mit zwei Kindern 1,45 usw. (siehe Tabelle). Einzige Ausnahme ist Sachsen. Hier gilt folgendes: Arbeitnehmer 2,2 Prozent, 1,2 Prozent Arbeitgeber.

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Quelle: GKV, https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/pv_grundprinzipien/pflege_beitragssatz/beitragssatz.jsp

Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Gesetzlich Versicherte können die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Pflegebedürftigkeit ist offiziell anerkannt (nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Einstufung in einen Pflegegrad)
  • Die Person hat in den zehn Jahren vor der Antragstellung für mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt oder war familienversichert.

Um die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu nutzen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Ausnahme: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege müssen nicht vorab beantragt werden. Allerdings müssen auch hierzu Belege oder Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Pflegebedürftigkeit anfallen, sondern stellt eine Grundsicherung dar. Den Pflegebedürftigen steht ein gewisses Budget für verschiedene Leistungen zur Verfügung. Leistungen lassen sich auch miteinander kombinieren.

Folgende Leistungen bietet die Pflegeversicherung:

  • Pflegeberatung: Beratung zur Pflege und Unterstützung bei der Organisation von Unterstützungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegegeld: Pflegebedürftige erhalten Geld, um die Pflege nach eigenen Wünschen zu organisieren
  • Pflegesachleistungen: Pflegedienste betreuen und pflegen im eigenen Zuhause
  • Tages- und Nachtpflege: Pflege und Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung oder Nachtbetreuung
  • Kurzzeitpflege: kurzzeitige Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim
  • Langzeitpflege: längerfristige Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim
  • Verhinderungspflege: vorübergehende Pflege im Heim oder häuslichen Umfeld, wenn der pflegende Angehörige ausfällt (z. B. aufgrund von Krankheit oder Urlaub)
  • Entlastungsbetrag: Erstattung von Leistungen für Betreuung und Unterstützung im Alltag
  • Pflegehilfsmittel: notwendige Hilfsmittel zur Unterstützung der Pflege
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds: z. B. barrierefreies Bad, Einbau eines Treppenlifts

Wie hoch sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung hängt ab vom Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade: Je höher der Pflegegrad, umso mehr Leistungen können in Anspruch genommen werden.

Diese Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung:

Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht (siehe Tabelle).

Pflegegeld bis 31.12.2023

 

– pro Monat

Pflegegeld ab 1.1.2024

 

– pro Monat

Pflegesachleistung bis 31.12.2023

 

– pro Monat

Pflegesachleistung ab 1.1.2024

 

– pro Monat

Tages- und Nachtpflege

 

Pro Monat

Kurzzeitpflege

 

– pro Jahr

Verhinderungspflege

 

– pro Jahr

Entlastungsbetrag

 

– pro Monat

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme

– pro Maßnahme

Langzeitpflege
Pflegegrad 1 1774 Euro 1612 Euro 125 Euro 4000 Euro 125 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro 332 Euro 724 Euro 761 Euro 689 1774 Euro 1612 Euro 125 Euro 4000 Euro 770 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 573 Euro 1363 Euro 1.432 Euro 1298 1774 Euro 1612 Euro 125 Euro 4000 Euro 1262 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 765 Euro 1693 Euro 1.778 Euro 1612 1774 Euro 1612 Euro 125 Euro 4000 Euro 1775 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 947 Euro 2095 Euro 2.200 Euro 1995 1774 Euro 1612 Euro 125 Euro 4000 Euro 2005 Euro

Fazit

Sie müssen die Finanzierung der Pflege nicht alleine schultern. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die häusliche als auch stationäre Pflege. Die Unterstützungs- und Entlastungsleistungen sind vielfältig und daher nicht immer leicht zu durchblicken. Informieren Sie sich in der Pflegeberatung, welche Leistungen für Ihre individuelle Situation infrage kommen und wie Sie verschiedene Leistungen miteinander kombinieren können, um die Pflege so gut wie möglich zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeversicherung

Was genau ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Arbeitslose und Rentner einzahlen. Sie übernimmt im Fall der Pflegebedürftigkeit einen Teil der Kosten der häuslichen Pflege und der Betreuung in einem Pflegeheim.

Wo ist man pflegeversichert?

Sie sind dort pflegeversichert, wo Sie auch krankenversichert sind. Bei Fragen zur Pflegeversicherung können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Was änderte sich ab Juli 2023 in der Pflegeversicherung?

Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung. Für Versicherte ohne Kinder erhöhte sich der Beitragssatz von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent. Für Versicherte mit einem Kind stieg er von vorher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es gestaffelte Abschläge.

Wer muss eine Pflegeversicherung haben?

Es besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Das bedeutet theoretisch, dass jede Person eine Pflegeversicherung hat. Es kann jedoch Ausnahmen geben, etwa bei Menschen ohne festen Wohnort. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist bei seiner Krankenkasse auch pflegeversichert. Wer privat krankenversichert ist, muss sich auch privat pflegeversichern.

Wie viel Pflegeversicherung muss ich als Rentner zahlen?

Auch Rentner und Rentnerinnen zahlen Beiträge zur Pflegeversicherung an ihre Krankenkasse. Der Beitragssatz für kinderlose Rentner:innen, die nach 1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, beträgt zurzeit 4 Prozent. Für Rentner:innen mit einem Kind oder mehreren Kindern unter 25 Jahren gibt es gestaffelte Abschläge.

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Zuletzt Aktualisiert am: 02.04.2024

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