Pflegeversicherung

26.01.2024

9 Minuten Lesedauer

Pflegeversicherung

Wer im Alltag Pflege benötigt, kann verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und deren Familien zu mindern. Sie ist eine Pflichtversicherung: Alle gesetzlich Versicherten sind automatisch in der Pflegeversicherung abgesichert und haben Anspruch auf bestimmte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen. In diesem Artikel erfahren Sie: Wie funktioniert die Pflegeversicherung? Welche Leistungen bietet die gesetzliche Pflegeversicherung? Wer hat Anspruch auf Unterstützungsleistungen?

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland eingeführt. Sie ist im Sozialgesetzbuch verankert und eine Säule der Sozialversicherung – neben Kranken-, Renten, Arbeitslosen- und Berufsunfallversicherung. Die Pflegeversicherung kommt für Leistungen in der häuslichen Pflege und der Betreuung in einem Pflegeheim auf. Finanziert werden diese Leistungen durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Alle gesetzlich Versicherten sind automatisch in der Pflegeversicherung. Kinder und Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert, falls sie Anspruch auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse haben. Sowohl die Versicherten als auch die Arbeitgebenden zahlen einen monatlichen Beitrag. Die Beiträge werden prozentual vom Einkommen berechnet und sind sozial gestaffelt. Der Beitragssatz der Arbeitgeber liegt bundesweit bei 3,6 Prozent. Der Beitragssatz der Versicherten variiert, ob und wie viele Kinder sie haben. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen höhere Beiträge als Arbeitnehmende mit Kindern. Berücksichtigt werden Kinder bis zum Alter von 25 Jahren. So zahlt ein Arbeitnehmer mit einem Kind 3,6 Prozent, mit zwei Kindern 3,35 usw. (siehe Tabelle). Einzige Ausnahme ist Sachsen. Hier gilt folgendes: Arbeitnehmer 2,9 Prozent, 1,3 Prozent Arbeitgeber.

Beitragssatz in % Arbeitnehmeranteil in % Arbeitgeberanteil Arbeitgeberanteil   in Sachsen in %
in % 2,90 % 1,30 %
Kinderlos 4,2 2,4 1,80% 2,30 % 1,30 %
Eltern mit 1 Kind Basiswert 1,8 1,80%
sowie lebenslang 3,6 2,05 % 1,30 %
Eltern mit 2 Kindern* 3,35 1,55 1,80% 1,80 % 1,30 %
Eltern mit 3 Kindern* 3,1 1,3 1,80% 1,55 % 1,30 %
Eltern mit 4 Kindern* 2,85 1,05 1,80% 1,30 % 1,30 %
Eltern mit 5 und mehr Kindern* 2,6 0,8 1,80%
* unter 25 Jahren

Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Gesetzlich Versicherte können die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Pflegebedürftigkeit ist offiziell anerkannt (nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Einstufung in einen Pflegegrad)
  • Die Person hat in den zehn Jahren vor der Antragstellung für mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt oder war familienversichert.

Um die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu nutzen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Ausnahme: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege müssen nicht vorab beantragt werden. Allerdings müssen auch hierzu Belege oder Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Pflegebedürftigkeit anfallen, sondern stellt eine Grundsicherung dar. Den Pflegebedürftigen steht ein gewisses Budget für verschiedene Leistungen zur Verfügung. Leistungen lassen sich auch miteinander kombinieren.

Folgende Leistungen bietet die Pflegeversicherung:

  • Pflegeberatung: Beratung zur Pflege und Unterstützung bei der Organisation von Unterstützungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegegeld: Pflegebedürftige erhalten Geld, um die Pflege nach eigenen Wünschen zu organisieren
  • Pflegesachleistungen: Pflegedienste betreuen und pflegen im eigenen Zuhause
  • Tages- und Nachtpflege: Pflege und Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung oder Nachtbetreuung
  • Kurzzeitpflege: kurzzeitige Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim
  • Langzeitpflege: längerfristige Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim
  • Verhinderungspflege: vorübergehende Pflege im Heim oder häuslichen Umfeld, wenn der pflegende Angehörige ausfällt (z. B. aufgrund von Krankheit oder Urlaub)
  • Entlastungsbetrag: Erstattung von Leistungen für Betreuung und Unterstützung im Alltag
  • Pflegehilfsmittel: notwendige Hilfsmittel zur Unterstützung der Pflege
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds: z. B. barrierefreies Bad, Einbau eines Treppenlifts

Wie hoch sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung hängt ab vom Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade: Je höher der Pflegegrad, umso mehr Leistungen können in Anspruch genommen werden.

Diese Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung (Stand: 1.1.2025:

Pflegegeld ab 2024 Pflegesachleistung Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Entlastungsbetrag Wohnumfeldverbessernde Maßnahme Langzeitpflege
– pro Maßnahme
– pro Monat – pro Monat Pro Monat – pro Jahr – pro Jahr – pro Monat
Pflegegrad 1 131 Euro 4.180 Euro 131 Euro
Pflegegrad 2 347 Euro 796 Euro 721 Euro 1.854 Euro 1.685 Euro 131 Euro 4.180 Euro 805 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro 1.497 Euro 1.357 Euro 1.854 Euro 1.685 Euro 131 Euro 4.180 Euro 1.319 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro 1.859 Euro 1.685 Euro 1.854 Euro 1.685 Euro 131 Euro 4.180 Euro 1.855 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro 2.299 Euro 2.085 Euro 1.854 Euro 1.685 Euro 131 Euro 4.180 Euro 2.096 Euro

Fazit

Sie müssen die Finanzierung der Pflege nicht alleine schultern. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die häusliche als auch stationäre Pflege. Die Unterstützungs- und Entlastungsleistungen sind vielfältig und daher nicht immer leicht zu durchblicken. Informieren Sie sich in der Pflegeberatung, welche Leistungen für Ihre individuelle Situation infrage kommen und wie Sie verschiedene Leistungen miteinander kombinieren können, um die Pflege so gut wie möglich zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeversicherung

Was genau ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Arbeitslose und Rentner einzahlen. Sie übernimmt im Fall der Pflegebedürftigkeit einen Teil der Kosten der häuslichen Pflege und der Betreuung in einem Pflegeheim.

Wo ist man pflegeversichert?

Sie sind dort pflegeversichert, wo Sie auch krankenversichert sind. Bei Fragen zur Pflegeversicherung können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Was änderte sich ab Juli 2023 in der Pflegeversicherung?

Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung. Für Versicherte ohne Kinder erhöhte sich der Beitragssatz von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent. Für Versicherte mit einem Kind stieg er von vorher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es gestaffelte Abschläge.

Wer muss eine Pflegeversicherung haben?

Es besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Das bedeutet theoretisch, dass jede Person eine Pflegeversicherung hat. Es kann jedoch Ausnahmen geben, etwa bei Menschen ohne festen Wohnort. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist bei seiner Krankenkasse auch pflegeversichert. Wer privat krankenversichert ist, muss sich auch privat pflegeversichern.

Wie viel Pflegeversicherung muss ich als Rentner zahlen?

Auch Rentner und Rentnerinnen zahlen Beiträge zur Pflegeversicherung an ihre Krankenkasse. Der Beitragssatz für kinderlose Rentner:innen, die nach 1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, beträgt zurzeit 4 Prozent. Für Rentner:innen mit einem Kind oder mehreren Kindern unter 25 Jahren gibt es gestaffelte Abschläge.

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Zuletzt Aktualisiert am: 17.01.2025

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