Pflegesachleistungen

02.05.2024

9 Minuten Lesedauer

Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden von der Pflegekasse durch unterschiedliche Leistungen unterstützt – darunter auch die Pflegesachleistungen. Wir erklären einfach und verständlich, was genau dahintersteckt, in welcher Höhe Ihnen diese Unterstützung zusteht und wofür sie verwendet und beantragt werden kann.

Was sind Pflegesachleistungen?

Anders als der Begriff vermuten ließe, versteht man unter Pflegesachleistung keine materielle Unterstützung in Form von Gütern oder „Sachen“. Pflegesachleistungen sind Gelder für Dienstleistungen, die von professionellen Pflegefachkräften ausgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.

Zu Pflegesachleistungen zählen:

  • Körperbezogene Pflege: Pflegedienstleistungen wie Körperpflege, Hilfe beim Aufstehen und Umlagern, Umziehen und Unterstützung beim Essen.
  • Betreuung: Hilfestellungen bei der Lösung von psychosozialen Problemen, bei der Gestaltung des Alltags, bei der Kommunikation, dem Erhalt von Freundschaften und sozialen Kontakten und Anregungen für einen wachen Geist (kognitive Aktivierung).
  • Haushaltsdienste: Hilfe beim Putzen, Einkaufen, Kochen und Wäschewaschen.
  • Pflegefachliche Anleitung von Pflegenden und Pflegebedürftigen: Schulungen, bei denen praktische Pflegetechniken und grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen vermittelt werden.

Nicht zu den Pflegesachleistungen, sondern zur Krankenpflege gehören:

• Medikamentengabe
• Verbandswechsel
• Injektionen

Diese von einem Arzt oder einer Ärztin verordneten Maßnahmen zählen zur häuslichen Krankenpflege und müssen anders abgerechnet werden als Pflegesachleistungen – nämlich über die Krankenkasse.
In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass dieselbe Pflegeperson Leistungen aus beiden Bereichen übernimmt. Die Leistungen müssen dann nur bei der Abrechnung entsprechend aufgeschlüsselt werden. Das soll aber nicht Ihre Sorge sein – hierum kümmern sich die Fachkräfte selbst.

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Wer kann Pflegesachleistungen erhalten?

Pflegebedürftige Versicherte ab Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden, können Pflegesachleistungen beantragen. Wird die häusliche Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt, verrechnen diese ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse.

Voraussetzung ist, dass die Personen, die diese Leistungen erbringen – und abrechnen wollen – einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen haben.

Gut zu wissen: Pflegekräfte, die bei ausländischen Pflegeagenturen angestellt sind, verfügen in der Regel nicht über einen solchen Versorgungsvertrag. In diesem Fall können Sie also die Pflegesachleistungen nicht nutzen.

Die Person, die die Pflegesachleistungen erbringt, darf nicht (eng) mit der pflegebedürftigen Person verwandt sein – es müssen also Pflegedienste oder professionell handelnde Einzelpersonen eingesetzt werden. Außerdem darf keine häusliche Krankenpflege in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld: Das Pflegegeld wird direkt an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ausgezahlt. Es ist nicht an eine bestimmte Verwendung geknüpft, solange die Pflege sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegelds ist geringer als die Höhe der Pflegesachleistung.

Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen sollen die Finanzierung durch professionelle Pflegekräfte unterstützen und sind an bestimmte Leistungen (siehe oben) gekoppelt. Das Geld wird daher nicht direkt an die Angehörigen ausgezahlt, sondern kann nur über Fachkräfte mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Besondere Regelungen: Umwandlungsanspruch und Kombinationsleistung

Durch die sogenannte Kombinationspflege kann die nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistung auf das Pflegegeld aufgeschlagen, bzw. mit diesem verrechnet werden. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen in beliebigen Anteilen verbinden. Dadurch ergeben sich für jeden Pflegegrad unterschiedliche Summen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Kombileistungen. Einen kostenfreien Pflegegeldrechner finden Sie beispielsweise auf dem Portal „Pflege durch Angehörige“.

Durch den sogenannten Umwandlungsanspruch haben Sie die Möglichkeit, den Ihnen zustehenden Betrag anteilig in Pflegegeld umzuwandeln (maximal 40 Prozent) oder für Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen. In der Praxis können Sie diese Angebote erst einmal nutzen und dann im Anschluss bei der Pflegekasse einen Antrag zur Kostenerstattung stellen – bzw. angeben, in welcher Höhe dafür angefallene Kosten im Wege des Umwandlungsanspruchs erstattet werden sollen. Hier gibt es Unterschiede je nach Bundesland.

Höhe der Pflegesachleistungen

Während Zweck, Höhe und Auszahlungsweg von Pflegegeld und Pflegesachleistung unterschiedlich sind, haben sie doch eins gemeinsam: Die Höhe wird durch den Pflegegrad bestimmt.

Mit dem Pflegegrad steigt auch der Betrag der Pflegesachleistung, der Ihnen zur Verfügung steht.

Übersicht, Tab. 1

  Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegesachleistungen Euro mtl. 0 761 1.432 1.778 2.200
Maximale Umwandlungssumme im Monat (40%) Euro mtl. 0 304,40 572,80 711,20 880

 

Wie werden Pflegesachleistungen beantragt?

Melden Sie sich einfach formlos per Brief oder E-Mail bei Ihrer Pflegekasse oder rufen Sie dort an. Sie erhalten dann ein individuelles Antragsformular.

Die Kontaktdaten Ihrer Pflegekasse erhalten Sie über Ihre Krankenkasse.

Wird Ihr Antrag bewilligt, sind Sie ab dem Tag der Antragstellung leistungsberechtigt. Lassen Sie sich also diesen Zeitpunkt von der Pflegekasse kurz bestätigen.

Fazit

Pflegesachleistungen sind, anders als der Name vermuten lässt, keine Sachleistungen im klassischen Sinne. Stattdessen finanzieren sie die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte bei bestimmten Dienstleistungen. Dazu zählen Körperpflege, Betreuung, Haushalt oder Anleitung. Krankenpflege (z. B. Verbandswechsel) gehört nicht dazu. Die Pflegesachleistungen steigen mit dem Pflegegrad.

Häufige Fragen:

Was zählt zu den Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen können Menschen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 für professionelle Pflegedienstleistungen aus dem Bereich der Körperpflege, Anleitung, Betreuung und Haushaltsdienste beantragen. Medizinische Hilfe fällt nicht darunter.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Die Pflegesachleitungen werden direkt mit den Fachkräften aus der professionellen Pflege für deren Dienstleistungen abgerechnet. Das Pflegegeld geht an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen und steht ihnen zur freien Verfügung.

Kann man sich die Pflegesachleistungen auszahlen lassen?

Die Pflegesachleistungen können nicht auf ein Privatkonto ausgezahlt werden. Durch den Umwandlungsanspruch können Sie aber bis zu 40 Prozent in einen zusätzlichen Betrag für bestimmte Entlastungs- und Betreuungsleistungen umwandeln.

Wird die Pflegesachleistung vom Pflegegeld abgezogen?

Wenn man Kombinationsleistungen erhält, wird jeden Monat der Anteil der ausgeschöpften Pflegesachleistungen vom Pflegegeld abgezogen. Als Beispiel: Wenn Sie 50 Prozent der Pflegesachleistungen für den Pflegedienst brauchen, bekommen Sie noch 50 Prozent des Pflegegelds.

Welche Voraussetzungen gibt es für Pflegesachleistungen?

Folgende Voraussetzungen gibt es für Pflegesachleistungen: 1. Pflegegrad 2 bis 5, 2. Pflege im häuslichen Bereich (dazu zählt z. B. auch die Wohnung von Angehörigen oder Bekannten), 3. es darf keine häusliche Krankenpflege in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen.

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