Pflegegrad 4 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps

06.01.2024

10 Minuten Lesedauer

Pflegegrad 4 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps

Die Pflegeversicherung in Deutschland hat das Ziel, Menschen in verschiedenen Pflegesituationen und ihre Angehörigen angemessen zu unterstützen. Personen mit Pflegegrad 4 sind bereits erheblich eingeschränkt in ihrer Alltagskompetenz, häufig auch in ihrer Mobilität. Die meisten Betroffenen sind über 90 Jahre alt. In diesem Artikel erfahren Sie: Was bedeutet Pflegegrad 4? Welche Voraussetzungen gelten? Mit welchen Leistungen können Sie rechnen? Und was sollte man im Pflegealltag berücksichtigen?

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Pflegegrad 4: Definition

Pflegegrad 4 beschreibt laut Sozialgesetzbuch „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ von Pflegebedürftigen. Fast ein Drittel wird stationär in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen gepflegt, denn bei fast jeder Tätigkeit, die im Alltag anfällt, ist Hilfe nötig – beispielsweise, wenn Pflegebedürftige bettlägerig sind und / oder Sprachprobleme haben. Wer einen Pflegegrad 4 besitzt, fällt oft in die Langzeitpflege, da die Beeinträchtigungen in den meisten Fällen von Dauer sind.

Pflegegrad 4: Voraussetzungen

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Betroffene oder ihre Angehörigen zunächst einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Auf Basis eines detaillierten Fragenkatalogs ermittelt der Medizinische Dienst (MD) dann eine Anzahl von Punkten, die den Pflegegrad bestimmt. Für die Einstufung in Pflegegrad 4 müssen zwischen 70 bis unter 90 Punkte erreicht werden. Folgende sechs Lebensbereiche werden in der Pflegebegutachtung ausgewertet – pro Kriterium entscheidet der oder die Gutachter:in, inwiefern die pflegebedürftige Person eingeschränkt ist:

  1. Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Fortbewegen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Orientierung oder der Kommunikation
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten, emotionale Belastungen oder psychische Erkrankungen
  4. Selbstversorgung: Probleme bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Umsetzung von Therapieanweisungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Ein Fallbeispiel für das Kriterium Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Aufgrund von einer fortgeschrittenen Demenz ist Axel L., 81, stark in seiner Wahrnehmung, Denkprozessen und Kommunikation eingeschränkt. Er hat keine zeitliche (3 Punkte) oder örtliche Orientierung mehr (3 Punkte) und erinnert sich nicht mehr an wesentliche Ereignisse und Beobachtungen (3 Punkte). Personen wie seine Tochter, die ihm nahestehen, erkennt er an guten Tagen noch (2 Punkte).
Gerade in diesem Lebensbereich gibt es viele Unterkriterien, die betrachtet werden. Die Gutachter:innen vergeben für alle Punkte, von 0 (Fähigkeit vorhanden) bis 3 Punkte (Fähigkeit nicht vorhanden), und addieren diese.

Pflegegrad 4: Leistungen und Geld

Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen umfangreiche Unterstützung in ihrem Alltag, weshalb ihnen sowohl Geld- als auch Sachleistungen zur Verfügung stehen. Diese können für die Pflege zuhause durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Versorgung genutzt werden. Zusätzlich stehen ihnen Leistungen für die Tages- und Nachtpflege sowie eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung. Betroffene und Angehörige erhalten außerdem kostenlose Beratungstermine, Beratungsbesuche und Pflegekurse.

Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht (siehe Tabelle).

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick

Leistungsart

 

Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 728 Euro / Monat (765 Euro ab 1.1.2024)
Pflegesachleistungen 1.693 Euro / Monat (1778 Euro ab 1.1.2024)
Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro / Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro / Monat
Verhinderungspflege 1.612 Euro / Monat
Vollstationäre Pflege 1.775 Euro / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro / Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Bis zu 40 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro / Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro / Monat

Pflegegrad 4: Tipps für Angehörige

  • Professionelle Beratung: Der Pflegealltag kann sehr herausfordernd sein. Lassen Sie sich deshalb von den Pflegekassen oder Beratungsstellen unterstützen, um die bestmöglichen Leistungen und Hilfen zu erhalten.
  • Individuelle Pflegeplanung: Erstellen Sie gemeinsam mit dem Pflegedienst oder der Pflegefachkraft einen individuellen Plan, der den Wünschen und Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht wird.
  • Pflegeangebote nutzen: Pflegende Angehörige brauchen regelmäßige Auszeiten und Erholung vom Pflegealltag. Nutzen Sie entsprechende Unterstützungsangebote wie zum Beispiel die Verhinderungspflege. Diese gilt für bis zu sechs Wochen im Jahr und etwa für den Fall, dass Sie einmal selbst krank sind – oder einfach mal Urlaub brauchen.
  • Kommunikation: Beziehen Sie die pflegebedürftige Person auch weiterhin in die Kommunikation und in Entscheidungsprozesse mit ein. Das stärkt ihr Gefühl der Selbstbestimmung und hilft auch Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
  • Soziales Netzwerk: Pflegen Sie soziale Kontakte und nutzen Sie mögliche Unterstützung aus Ihrem familiären Umfeld oder aus dem Freundes- und Bekanntenkreis – das gilt sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für Pflegepersonen.
  • Selbstfürsorge für Pflegepersonen: Pausen und Auszeiten sind keine Schwäche – im Gegenteil: Wollen Sie langfristig für die oder den Pflegebedürftige:n da sein, müssen Sie gut auf sich selbst achten, um gesund und fit zu bleiben.

Pflegegrad 4 – ein Fazit:

Menschen mit Pflegegrad 4 brauchen in den allermeisten Fällen bereits eine intensivere Betreuung und Pflege durch Angehörige oder Pflegefachkräfte. Durch die gezielte Inanspruchnahme von Beratungen, Leistungen und Angeboten können alle Beteiligten bestmöglich entlastet werden. Wichtig ist, die pflegebedürftige Person auch weiterhin in die Kommunikation miteinzubeziehen – und sich selbst auch Auszeiten zu gönnen

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4

Wie viel Pflegegeld gibt es für Pflegegrad 4?

Personen mit Pflegegrad 4 erhalten ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 Euro, wenn sie zuhause durch Angehörige, Freund:innen oder Bekannte versorgt werden. Wird die Person ambulant oder stationär von einem professionellen Pflegedienst versorgt, gelten andere Leistungen.

Kann man mit Pflegegrad 4 noch alleine leben?

Menschen mit Pflegegrad 4 können in der Regel nicht mehr rund um die Uhr alleine in einer Wohnung oder einem Haus wohnen.

Wann bekommt man Pflegegrad 4?

In Pflegegrad 4 werden pflegebedürftige Personen eingestuft, die bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) zwischen 70 bis unter 90 Punkte erhalten und somit „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ attestiert bekommen.

Welche Leistungen bei Pflegegrad 4?

Personen mit anerkanntem Pflegegrad 4 erhalten von der Pflegekasse folgende Leistungen:

  • Pflegegeld: 728 Euro pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Familie, Bekannte oder Freund:innen
  • Pflegesachleistungen:693 Euro pro Monat bei der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Tages- und Nachtpflege:612 Euro pro Monat für die teilstationäre Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
  • Kurzzeitpflege:774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr
  • Verhinderungspflege:612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr
  • Vollstationäre Pflege im Pflegeheim:775 Euro pro Monat
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
  • Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation sowie monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Maßnahme, um Barrieren in der Wohnung oder Haus zu beseitigen, z. B. Installation eines Treppenlifts oder Badumbau
  • Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss

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Zuletzt Aktualisiert am: 12.07.2024

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