Pflegegrad 2 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps

08.01.2024

11 Minuten Lesedauer

Pflegegrad 2 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps

Es reicht ein Sturz oder ein Schlaganfall – und plötzlich tritt der Pflegefall ein. Doch die Pflegebedürftigkeit kann auch schleichend zunehmen, etwa bei einer Demenz. Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland und richtet sich an Menschen, die regelmäßige Hilfe im Alltag benötigen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Pflegegrad 2 bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Geldleistungen Ihnen zustehen – und Sie erhalten praktische Tipps für den Umgang mit Pflegegrad 2 im Alltag.

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Pflegegrad 2: Definition

Pflegegrad 2 wird Menschen zugewiesen, die laut Sozialgesetzbuch „in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt“ sind. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige in der Lage sind, einige alltägliche Aktivitäten selbständig durchzuführen, jedoch bei anderen Aufgaben Unterstützung brauchen. Häufig sind sie in ihrer Mobilität bereits eingeschränkt, können sich aber etwa mit einem Rollator noch selbst fortbewegen. Pflegegrad 2 wird durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) anhand eines Begutachtungsverfahrens festgestellt.

Pflegegrad 2: Voraussetzungen

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen. Die Einstufung erfolgt dann auf Grundlage eines komplexen Punktesystems, das sich auf die untenstehenden sechs Lebensbereiche bezieht. Für die Einstufung in Pflegegrad 2 müssen zwischen 27 und unter 47,5 Punkten ermittelt werden. Die Einschätzung des Medizinischen Dienstes ist hierbei entscheidend. Die Gutachter:innen betrachten die folgenden Bereiche und bewerten, wie stark die betroffene Person jeweils eingeschränkt ist.

  1. Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Fortbewegen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Orientierung oder der Kommunikation
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten, emotionale Belastungen oder psychische Erkrankungen
  4. Selbstversorgung: Probleme bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Umsetzung von Therapieanweisungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Ein Fallbeispiel für das Kriterium Mobilität: Nach einem Oberschenkelhalsbruch ist Gerda F., 84, in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Sie kann nicht mehr selbstständig Treppen steigen (3 Punkte), aber kann sich mit dem Rollator überwiegend selbstständig in der Wohnung fortbewegen (1 Punkt).
In dieser Art und Weise werden alle oben aufgeführten Lebensbereiche bewertet und Punkte vergeben für jede Aufgabe des Alltags – von 0 (selbstständig) bis 3 Punkte (unselbstständig).

Pflegegrad 2: Leistungen und Geld

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Es ist auch eine sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich. Dann werden die anfallenden Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld verrechnet. Außerdem stehen Menschen mit Pflegegrad 2 Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege zu.

Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht (siehe Tabelle).

 

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick

Leistungsart

 

Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 316 Euro / Monat (332 Euro ab 1.1.2024)
Pflegesachleistungen 724 Euro / Monat (761 Euro ab 1.1.2024)
Tages- und Nachtpflege 689 Euro / Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro / Monat
Verhinderungspflege 1.612 Euro / Monat
Vollstationäre Pflege 770 Euro / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro / Monat
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro / Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro / Monat

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten außerdem kostenlose Beratungstermine und Beratungsbesuche, um etwa ihre pflegerische Versorgung zu optimieren oder ihre Wohnung altersgerecht anzupassen. Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen stehen zudem kostenlose Pflegekurse zu.

Pflegegrad 2: Tipps für Betroffene und Angehörige

  • Informieren Sie sich: Machen Sie sich mit den möglichen Leistungen vertraut. Informieren Sie sich über Pflegegeld, Pflegesachleistungen und andere Unterstützungsangebote. Was Sie für die Antragsstellung wissen müssen, erfahren Sie auf unserer Übersicht zu Pflegegraden.
  • Holen Sie sich Unterstützung: Pflegegrad 2 bedeutet nicht, dass Sie als Betroffene oder Angehörige alles allein bewältigen müssen. Nutzen Sie Angebote wie Tages- und Nachtpflege, um für Entlastung zu sorgen.
  • Für Angehörige: Achten Sie auf sich. Pflegende Angehörige vergessen gerne einmal, sich um ihr eigenes Wohlbefinden zu kümmern. Gehen Sie achtsam mit Ihren emotionalen und körperlichen Ressourcen um. Pausen sind wichtig, um langfristig für die pflegebedürftige Person da sein zu können.
  • Für Angehörige: Fördern Sie die Selbstständigkeit. Unterstützen Sie den oder die Pflegebedürftige:n dabei, so selbstständig wie möglich zu bleiben. Kleine Erfolge im Alltag stärken das Selbstwertgefühl und die Beziehung zueinander.
  • Kommunikation: Sprechen Sie offen über Wünsche, Bedürfnisse und mögliche Veränderungen im Pflegeverlauf.
  • Anpassung der Umgebung: Passen Sie das Wohnumfeld an die Bedürfnisse der zu pflegenden Person an, um Stürze und Unfälle zu vermeiden. Dazu zählen kleinere Anpassungen wie rutschfeste Unterlagen und Haltegriffe im Badezimmer sowie größere Umbauten bei Hürden wie Treppen, Türschwellen und schmalen Türen.
  • Soziale Kontakte pflegen: Freundschaften, Hobbies und der Austausch mit anderen Betroffenen bleiben essenziell – für Pflegebedürftige wie für Pflegende. Das steigert die Lebensqualität auf beiden Seiten und hilft den Beteiligten, besser mit der Situation klarzukommen.

Pflegegrad 2 – ein Fazit

Pflegegrad 2 bietet Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und ihren Angehörigen die Möglichkeit, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Geldleistungen für Angehörige sowie andere Leistungen sollten Ihnen helfen, diese Herausforderung zu meistern. Denken Sie auch als Pflegende:r daran, sich Unterstützung zu holen und auf Ihre eigene Gesundheit zu achten, um langfristig für den oder die Pflegebedürftige:n da sein zu können.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 2

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird Menschen zugewiesen, die „in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt“ sind (27 bis unter 47,5 Punkte).

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316 Euro oder auf eine Pflegesachleistung in Höhe von 724 Euro pro Monat. Außerdem stehen Menschen mit Pflegegrad 2 Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege sowie weitere Leistungen zu.

Was muss bei Pflegegrad 2 erfüllt sein?

Pflegegrad 2 bekommt, wer bei der Pflegebegutachtung auf Grundlage des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zwischen 27 und unter 47,5 Punkte erhält. Der Pflegegrad 2 bestätigt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“.

Wie viele Stunden muss man pflegen für Pflegegrad 2?

Ein bestimmter Zeitaufwand für die Pflege ist seit dem 01.01.2017 keine Voraussetzung mehr für die Anerkennung eines Pflegegrades.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten von der Pflegekasse folgende Leistungen:

  • Pflegegeld: 316 Euro pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Familie, Bekannte oder Freund:innen
  • Pflegesachleistungen: 724 Euro pro Monat bei der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Tages- und Nachtpflege: 689 Euro pro Monat für die teilstationäre Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 770 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege:774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr
  • Verhinderungspflege:612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation sowie monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Maßnahme, um Barrieren in der Wohnung oder Haus zu reduzieren, z. B. Installation eines Treppenlifts oder Badumbau
  • Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss

 

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Zuletzt Aktualisiert am: 12.07.2024

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