Pflegegesetz: Ihre Rechte in der Pflege

26.01.2024

8 Minuten Lesedauer

Pflegegesetz: Ihre Rechte in der Pflege

Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – ob plötzlich durch einen Unfall oder schleichend durch Krankheit oder im Alter. So oder so ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen für den Fall, dass Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen nicht mehr selbst entscheiden oder kommunizieren können. Eine der wichtigsten Fragen: Wer soll Ihre Interessen vertreten? In diesem Kapitel des Korian-Pflegeratgeber geben wir Ihnen wichtige Tipps zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Darüber hinaus beantworten wir die Frage, wer für Pflegekosten aufkommt, wenn der oder die Pflegebedürftige sie selbst nicht bezahlen kann. Lesen Sie hier, wann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege unterstützt und ab wann Kinder zu Elternunterhalt verpflichtet sind.

Vorsorgen für den Pflegefall – mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wenn pflegebedürftige Menschen nicht mehr selbst für sich entscheiden können, sind sie auf die Unterstützung von anderen Menschen angewiesen. Im Pflegegesetz ist geregelt, wer dann die rechtliche Betreuung übernimmt. Möchten Sie, dass eine bestimmte Person – oder mehrere Personen – Sie rechtlich vertreten? Dann sollten Sie frühzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung erstellen. Sofern der oder die Pflegebedürftige keine entsprechenden Dokumente erstellt hat, setzt das Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in ein. Diese:r regelt dann alle rechtlichen und medizinischen Entscheidungen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Beides sind rechtliche Dokumente, mit denen Sie Ihre Interessen und Wünsche in Situationen der Geschäftsunfähigkeit oder rechtlichen Handlungsunfähigkeit schützen.

 

  • Vorsorgevollmacht (interne Verlinkung): Mit diesem Dokument setzen Sie eine Vertrauensperson ein und legen fest, welche Angelegenheiten diese Person für Sie regeln soll. Die Vollmacht kann für alle Angelegenheiten (Generalvollmacht) oder auch nur für bestimmte Bereiche erteilt werden. Üblicherweise beinhalten Vorsorgevollmachten die Vermögensverwaltung, aber auch die Personensorge und damit etwa medizinische Behandlungen. Bevollmächtigte werden nicht vom Gericht beaufsichtigt.
  • Betreuungsverfügung (interne Verlinkung): In diesem Fall ist das Gericht involviert. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht eine:n rechtliche:n Betreuer:in. In der Betreuungsverfügung können Sie festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer:in auswählen soll – oder auch, wer keinesfalls Betreuer:in sein soll. Ein wichtiger Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Betreuer:innen werden vom Gericht benannt und kontrolliert, außerdem unterliegen sie gewissen Einschränkungen.

Ehepartner – die automatische rechtliche Vertretung?

Häufig wird angenommen, dass automatisch Ehepartner:innen oder Kinder die rechtliche Betreuung erhalten, wenn eine Person nicht mehr selbst entscheiden kann. Zwar setzt das Gericht häufig nahe Angehörige als Betreuer:innen ein, aber dies ist nicht zwangsläufig so. Es kann auch sein, dass ein gerichtliche:r Betreuer:in eingesetzt wird. Um sicherzugehen, dass die gewünschte Vertrauensperson ausgewählt wird, sollte man dies in entsprechenden Vollmachten festhalten – egal ob Partner:in, Familienangehörige oder andere Personen. Seit Januar 2023 gilt das Ehegattennotvertretungsrecht, das Verheirateten gewissen Entscheidungsrechte einräumt. Es beschränkt sich allerdings nur auf medizinische Themen und ist auf sechs Monate befristet.

Wie sorge ich dafür, dass meine Wünsche umgesetzt werden?

Sie können in den entsprechenden Vollmachten nicht nur bestimmte Personen festlegen, die Sie rechtlich vertreten sollen, sondern auch Ihre Wünsche und Präferenzen festhalten. In der Betreuungsverfügung können Sie etwa vermerken, dass Sie zu Hause betreut werden möchten oder dass Sie Familienangehörigen zu Geburtstagen einen bestimmten Geldbetrag schenken möchten. Rechtliche Betreuer:innen müssen die geäußerten Wünsche berücksichtigen, soweit es nicht dem Wohl der Person widerspricht. Für medizinische Angelegenheiten sollten Sie eine Patientenverfügung erstellen. In dieser können Sie detailliert festhalten, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen und unter welchen Umständen lebenserhaltende Maßnahmen eingesetzt oder eingestellt werden sollen.

Wer kommt für meine Pflegekosten auf, wenn ich sie nicht finanzieren kann?

Auch hierfür gibt es entsprechende rechtliche Regelungen im Pflegegesetz. Falls Pflegebedürftige ihre Kosten für die Pflege nicht selbst bezahlen können, werden unter Umständen ihre erwachsenen Kinder unterhaltspflichtig. Zum Elternunterhalt verpflichtet sind jedoch nur Kinder, deren Jahresbruttoeinkommen über einer Grenze von 100.000 Euro liegt. Entscheidend ist dabei das eigene Einkommen des Kindes – das Einkommen von Ehepartner:innen wird nicht hinzugerechnet. Gibt es keine Kinder oder liegt deren Einkommen unterhalb der Einkommensschwelle, so übernimmt das Sozialamt die Kosten, die sogenannte „Hilfe zur Pflege“.

Fazit

Eine Pflegebedürftigkeit kommt häufig mit vielen Unsicherheiten und hohen Kosten einher. Einige Maßnahmen lassen sich vorab ergreifen, um für den Fall der Fälle bestimmte Dinge zu regeln. Zum Beispiel: Wer soll Entscheidungen treffen? Und welche medizinischen Behandlungen werden gewünscht oder ausgeschlossen? Das Pflegesetz bietet hier einen rechtlichen Rahmen für die Pflege – und Sie sollten Ihre Wünsche in rechtlichen Dokumenten wie der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung festhalten. Es ist keine bestimmte Schriftform notwendig, aber es ist ratsam, sich an vorgefertigte Muster zu halten, damit die Dokumente alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Muster finden Sie beispielsweise über das Bundesjustizministerium.. Informieren Sie sich gut über Ihr Recht in der Pflege und nehmen Sie Beratung in Anspruch, etwa von den Pflegestützpunkten oder Verbraucherzentralen. Viele Menschen setzen sich erst im Alter oder bei Krankheit mit diesen Themen auseinander, aber im Grunde sollte jede:r Erwachsene sich damit beschäftigen und entsprechende Vollmachten haben, denn eine rechtliche Unterstützung kann jederzeit, auch etwa durch einen Unfall notwendig sein.

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Zuletzt Aktualisiert am: 20.02.2024

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