Wer pflegebedürftig ist, kann verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Die am häufigsten verwendete Pflegeleistung ist das Pflegegeld. Dessen Höhe hängt vom Pflegegrad ab: von 332 Euro monatlich bei Pflegegrad 2 bis zu 947 Euro bei Pflegegrad 5. Das Pflegegeld steht den Versicherten zu und ist dafür gedacht, Kosten und Aufwendungen für die Pflege zu finanzieren. Wie er das machen möchte, ist ihm frei überlassen. Um Pflegegeld zu erhalten, braucht es zunächst eine Einstufung in einen Pflegegrad. Im ersten Schritt gilt es, einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu stellen.
In diesem Artikel erfahren Sie: Wer kann Pflegegeld beantragen? Wann sollte man den Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen? Wo und wie wird er gestellt? Wer kann bei der Antragstellung unterstützen? Wie kann ein Eilantrag gestellt werden?
Wer kann Pflegegeld beantragen?
Grundsätzlich gilt: Die pflegebedürftige Person stellt selbst den Antrag. Ist sie aufgrund von körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen dazu nicht mehr in der Lage, kann ein Familienmitglied oder eine vertraute Person den Antrag auf Pflegegeld stellen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person dazu bevollmächtigst ist, also etwa eine Vorsorgevollmacht hat oder per Betreuungsverfügung rechtlich zuständig ist. Pflegedienste oder Pflegeeinrichtungen können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn dazu eine Vollmacht vorliegt oder sie offiziell beauftragt wurden.
Wann kann ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden?
Wenn eine Person im Alltag in erheblichem Maße auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, kann ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Wichtig: Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate gelten. Diese zeitliche Vorgabe ist wichtig, da Pflegebedürftigkeit laut Sozialgesetzbuch erst dann vorliegt, wenn jemand in den Aktivitäten des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße beeinträchtigt ist.
Manchmal kann die Pflegebedürftigkeit rasch auftreten, etwa durch eine plötzliche Erkrankung wie ein Schlaganfall oder durch einen Unfall. Oft entwickelt sich Pflegebedürftigkeit schleichend, über einen langen Zeitraum. Sobald offensichtlich ist, dass Sie oder eine verwandte Person auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, sollten Sie einen Antrag stellen. Es ist empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Denn die Pflegeversicherung zahlt erst ab dem Moment der Antragstellung. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto schneller kann eine Entscheidung getroffen und die finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Welche Voraussetzungen gelten für den Pflegegeld-Antrag?
Damit eine Person Pflegegeld erhalten kann, muss sie pflegeversichert sein und mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben, also etwa eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.
Wo beantrage ich Pflegegeld?
Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Die Pflegekasse ist der jeweiligen Krankenversicherung angegliedert. Wenn Sie beispielsweise bei der AOK versichert sind, stellen Sie den Antrag bei Ihrer AOK. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. Die Antragstellung ist in beiden Fällen ähnlich. Je nach Versicherungsanbieter kann es Unterschiede in der Bearbeitung geben.
Wie wird der Antrag auf Pflegegeld gestellt?
So gehen Sie vor, wenn Sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen möchten:
- Informieren Sie die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung und fordern Sie das entsprechende Antragsformular an. Es genügt, wenn Sie mitteilen, dass Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse stellen möchten. Sie können den Antrag formlos und per Mail, Brief, Telefon oder persönlich stellen. Fachleute raten von einer telefonischen Beantragung eher ab, weil Sie so nicht nachweisen können, wann Sie den Antrag gestellt haben. Häufig finden Sie die Formulare aber auch auf der Website zum Herunterladen oder können das Formular direkt im Onlineportal ausfüllen.
- Füllen Sie das Formular vollständig und sorgfältig aus. Als Antragsdatum geben Sie das Datum an, an dem Sie erstmals mit der Pflegekasse zwecks des Pflegegeldes kommuniziert haben. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Informationen zur Pflegebedürftigkeit angeben. Dazu gehören Angaben zur Person des Pflegebedürftigen, zu Krankheitsdiagnosen, zur Art der Beeinträchtigungen und zum benötigten Pflegeaufwand. Manchmal lässt sich dies nicht gut einschätzen. Tipp: Sie können dazu die Unterstützung von Profis in Anspruch nehmen. Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen können unterstützen, aber auch Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen. Auf der Seite des Zentrums für Qualität in der Pflege finden Sie eine Datenbank mit Beratungsadressen in ganz Deutschland. Auch die Verbraucherzentralen bieten Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrags.
- Unterschreiben Sie das Formular und schicken es an die Pflegekasse. Diese werden in der Regel einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes (MD) beziehungsweise bei Privatversicherten der Firma Medicproof damit beauftragen, den Pflegebedarf zu begutachten.
- Ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof wird Sie zu Hause besuchen, um den Zustand und die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Dieser Termin ist entscheidend für die Einstufung in einen der Pflegegrade (1 bis 5). Es ist hilfreich, wenn ein Angehörige bei dem Termin anwesend sind; auch eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes oder ein Pflegeberater können dabei sein.
- Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid der Pflegekasse, der Ihnen mitteilt, welcher Pflegegrad anerkannt wurde und in welcher Höhe Ihnen Pflegegeld zusteht. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Rechtlich ist jedoch festgelegt, dass die Pflegekasse nach maximal 25 Arbeitstagen nach Antragseingang eine Entscheidung fällen muss. Hält die Pflegekasse diese Frist nicht ein, stehen dem Antragsteller oder der Antragstellerin in der Regel 70 Euro pro Woche als Pauschale zu.
Sobald der Bescheid positiv ausfällt, wird Ihnen das Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung überwiesen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich, in der Regel zum ersten Werktag des Monats. Mit einem Pflegegeld-Rechner können Sie die Höhe ermitteln.
Was tun, wenn der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wurde?
Falls im Gutachten der Antrag auf Pflegebedürftigkeit abgelehnt wurde oder Sie mit dem ermittelten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden. Ein Muster zum Widerspruch finden Sie hier.
Muss das Pflegegeld neu beantragt werden, wenn sich der Pflegegrad ändert?
Falls die pflegebedürftige Person in einen höheren Pflegegrad eingestuft wurde, erhöht sich auch das Pflegegeld. In der Regel müssen Sie hier einen Höherstufungsantrag stellen. Wenden Sie sich an die Pflegekasse, die Ihnen einen Antrag zusendet. Sie füllen diesen aus und geben an, dass eine Höherstufung vorliegt. Wollen Sie kein Pflegegeld mehr erhalten, sondern Sachleistungen, so müssen Sie einen Umstellungsantrag einreichen. Wenden Sie sich hierzu an die Pflegekasse.
Pflegegeld im Eilverfahren beantragen
In bestimmten Fällen können Sie einen Eilantrag auf einen Pflegegrad stellen. Innerhalb von fünf Tagen wird dabei per verkürztem Gutachten eine Schnelleinstufung vorgenommen. Häufig ist dies notwendig, wenn sich die Person noch im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung befindet und absehbar ist, dass sie nach der Entlassung auf Pflege angewiesen ist. Zur Organisation und Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist jedoch die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig, daher das Schnellverfahren. Auch ein Höherstufungsantrag kann per Eilantrag gestellt werden. Wenden Sie sich zur Unterstützung an den Sozialdienst des Krankenhauses oder der Reha-Einrichtung. Diese können bei der Antragstellung unterstützen. Auch bei Palliativer Versorgung ist ein Eilantrag möglich.
Pflegegeld beantragen – ein Überblick:
Damit Sie oder Angehörige Unterstützung bei der Finanzierung der Pflege erhalten, sollte der Antrag auf Pflegegeld so früh wie möglich gestellt werden. Der Antrag sollte gründlich und sorgfältig ausgefüllt werden, am besten lassen Sie sich dabei beraten, etwa von einer Pflegeberatungsstelle. Auch die Mitarbeitenden von Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen können dabei unterstützen. Um den Antrag zu prüfen, beauftragt die Pflegekasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof. Das Gutachten wird nach einem Hausbesuch erstellt – und die Pflegekasse schickt den Bescheid zu. Da dieser Hausbesuch entscheidend ist für die Einstufung in den Pflegegrad – und damit auch für die Höhe des Pflegegeldes – ist es sinnvoll, sich gut auf den Termin vorzubereiten, etwa vorab ein Pflegetagebuch zu führen und zu notieren, bei welchen Tätigkeiten die Person Unterstützung benötigt und wie viel Zeit dies in Anspruch nimmt.
Häufige Fragen:
Den Antrag auf Pflegegeld stellt die pflegebedürftige Person selbst. Ist dies nicht möglich, kann dies eine bevollmächtige Person übernehmen. Das kann ein Familienangehöriger, eine rechtliche Betreuerin oder ein Pflegedienst sein. Voraussetzung ist eine Vollmacht.
Sie sollten einen Antrag auf Pflegegeld stellen, wenn Sie oder eine verwandte Person dauerhaft auf Pflege angewiesen sein werden. Es ist günstig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Pflegeversicherung das Pflegegeld erst ab Antragstellung zahlt.
Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt.
Für den Pflegegeld-Antrag informieren Sie zunächst die Pflegekasse formlos und am besten schriftlich darüber, dass Sie Pflegegeld beantragen wollen. Die Pflegekasse wird Ihnen ein Formular zusenden oder Sie laden es im Internet herunter. Füllen Sie dieses aus und schicken es zurück. Bei einem Gutachten zuhause wird die Pflegebedürftigkeit geprüft. Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid und wissen, welcher Pflegegrad festgestellt wurde und wie hoch das Pflegegeld ist.
Falls der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Sie müssen dabei die Frist von bis zu einem Monat einhalten. Den Widerspruch müssen Sie begründen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegegrad-beantragen-so-gehts-13413
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/fristen-bei-der-pflegekasse-so-schnell-muss-die-versicherung-reagieren-21557
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/so-fuellen-sie-den-antrag-auf-leistungen-der-pflegeversicherung-aus-42638
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Widerspruch_Bescheid_der_Pflegekasse.pdf
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegegeld/
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegegeld/beantragen/
https://www.pflegewegweiser-nrw.de/pflegegeld-pflegesachleistungen-kombinationsleistungen
https://pflege-dschungel.de/ihr-pflegegeld/