Pflegegeld

26.01.2024

9 Minuten Lesedauer

Pflegegeld

Die am häufigsten genutzte Pflegeleistung in Deutschland ist das Pflegegeld. Pflegebedürftige Personen haben Anspruch darauf und können es verwenden, um ihre Pflege privat zu organisieren. In diesem Artikel erfahren Sie: Wie hoch ist das Pflegegeld? Wer bekommt es? Kann ich zusätzlich noch andere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen und wie wird das auf das Pflegegeld angerechnet?

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass die pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld lebt und dort ohne Bezahlung von Angehörigen, Freunden und Ehrenamtlichen gepflegt und betreut wird. Das Pflegegeld ist keine Leistung für Angehörige oder etwa eine Bezahlung für das Pflegen. Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu und ist dafür gedacht, ihre Kosten und Aufwendungen für die Pflege zu finanzieren. Wie sie das machen möchte, ist ihr frei überlassen.

Wofür kann das Pflegegeld genutzt werden?

Das Pflegegeld steht Versicherten zur freien Verfügung. Sie können selbst entscheiden, was mit diesem Geld bezahlt wird. Es müssen keine Nachweise bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Pflegestudie des VdK zeigt, dass das Pflegegeld unterschiedlich genutzt wird. Am häufigsten wird es verwendet, um laufende Ausgaben zu bezahlen. Das Pflegegeld wird oft auch an pflegende Angehörige und betreuende Freunde oder Verwandte weitergeleitet. Mit dem Pflegegeld werden auch Dienstleistungen finanziert, die die Pflegeversicherung nicht übernimmt, sowie Betreuungsangebote und ehrenamtliche Hilfe.

Wie hoch ist das Pflegegeld für die verschiedenen Pflegegrade?

Die Höhe des Pflegegeldes ist nach den verschiedenen Pflegegraden gestaffelt. Die Idee dahinter: Je höher der Pflegebedarf, umso mehr ist ein Mensch auf Pflege und Unterstützung angewiesen – und umso höher sind die Kosten für die Pflege.

Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht (siehe Tabelle).

Pflegegrad Pflegegeld bis 31.12.2023

–       pro Monat

Pflegegeld ab 1.1.2024

– pro Monat

Pflegegrad 1  Kein Anspruch auf Pflegegeld Kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2 316 Euro 332 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 573 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 765 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 947 Euro

Wie wird das Pflegegeld beantragt?

Den Antrag auf Pflegegeld muss die Person mit Pflegebedarf bei ihrer Pflegeversicherung selbst stellen. Ist das nicht möglich, kann eine bevollmächtigte Person oder ein:e gesetzliche:r Betreuer:in den Antrag in Vertretung stellen. Der Antrag kann formlos gestellt werden, etwa durch eine E-Mail, einen Anruf oder einen kurzen Brief. Die Pflegeversicherung schickt dann ein Formular zu, das ausgefüllt und wieder zurückgeschickt werden muss. Als Antragsdatum geben Sie das Datum an, an dem Sie erstmals mit der Pflegekasse zwecks des Pflegegeldes kommuniziert haben. Das Pflegegeld wird auch rückwirkend gezahlt, Stichtag ist der Tag der Antragstellung. Das Geld wird direkt auf das Konto des oder der Antragstellenden überwiesen, in der Regel zum ersten Werktag des Monats.

Regelmäßige Beratung: Pflicht für Pflegegeldempfänger

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, ist gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßige Pflegeberatungen zu nutzen. Diese Beratungen werden von Pflegediensten oder anderen anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Sie kommen dazu ins Zuhause der pflegebedürftigen Person und prüfen, ob sie dort weiterhin gut versorgt ist. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind die Beratungen einmal pro Halbjahr vorgesehen, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Vierteljahr. Diese Beratungsbesuche sind eine gute Gelegenheit, um Informationen zu Pflegehilfsmitteln, Pflegekursen, Unterstützungs- und Entlastungsleistungen zu erfragen und einen Pflegeplan aufzustellen.

Kann ich Pflegegeld auch bekommen, wenn ich einen Pflegedienst nutze?

Wer einen Pflegedienst nutzt, kann von der Pflegekasse die sogenannte Pflegesachleistung für die Bezahlung des Pflegedienstes beanspruchen. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit dem Pflegedienst ab. Die Höhe des Geldes orientiert sich an den Pflegegraden. Wird die Sachleistung nicht in voller Höhe ausgeschöpft, kann der Restbetrag als Pflegegeld ausgezahlt werden. Wenn Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden, spricht man von einer Kombinationsleistung. Zum Beispiel: Wenn Sie 50 Prozent der Pflegesachleistungen für den Pflegedienst brauchen, können Sie noch 50 Prozent des Pflegegelds bekommen. Mit einem Pflegegeld-Rechner können Sie die Höhe ermitteln.
Wenn Sie diese Kombinationsleistung nutzen möchten, sollte dies im Antrag entsprechend angegeben werden.

Was muss ich beachten, wenn ich Pflegegeld erhalte?

Verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung können sich auf die Höhe des Pflegegelds auswirken. So werden Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld verrechnet. Wenn pflegende Angehörige ausfallen und die Verhinderungspflege genutzt wird, kann sich das Pflegegeld verringern. Wer nur stundenweise Verhinderungspflege nutzt, erhält weiter das volle Pflegegeld. Dauert die Betreuung länger als einen Tag, wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt (Ausnahme: für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das volle Pflegegeld gezahlt).

Muss ich das Pflegegeld neu beantragen, wenn sich der Pflegegrad ändert?

Wenn die pflegebedürftige Person in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird, erhöht sich auch das Pflegegeld. In der Regel müssen Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Wenden Sie sich an die Pflegekasse, die Ihnen einen Antrag zusendet. Sie füllen diesen aus und geben den neuen Pflegegrad an. Wollen Sie kein Pflegegeld mehr erhalten, sondern ausschließlich Sachleistungen nutzen, müssen Sie einen Umstellungsantrag bei der Pflegekasse einreichen. Formulare hält in der Regel die zuständige Pflegekasse bereit.

Fazit

Das Pflegegeld ist eine wichtige Unterstützungsleistung für Pflegebedürftige und sollte möglichst frühzeitig beantragt werden. Es ist eine Sozialleistung der Pflegeversicherung, die alle Menschen ab Pflegegrad 2 erhalten können. Das Geld kann frei verwendet werden, etwa um die Ausgaben des täglichen Bedarfs zu decken und für Betreuung und Pflege von Angehörigen, Freunden und Nachbarn. Werden andere Leistungen der Pflegeversicherung genutzt, reduziert sich unter Umständen das Pflegegeld. Nutzen Sie dazu die regelmäßigen Beratungstermine, um sich darüber zu informieren.

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Zuletzt Aktualisiert am: 17.04.2024

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