Man muss nicht erst alt oder krank sein, um vorzusorgen: Mit einer Patientenverfügung können Sie eindeutig festhalten, wie Sie im Notfall behandelt werden möchten, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Das entlastet auch Angehörige, die diese Entscheidungen ansonsten für Sie treffen müssten. Erfahren Sie hier, wo Sie eine Patientenverfügung bekommen und worauf Sie beim Formulieren achten müssen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine Absicherung für den Ernstfall: Damit können Sie im Voraus festlegen, wie Sie behandelt werden möchten, falls Sie plötzlich durch Krankheit oder Unfall in eine medizinische Notsituation kommen, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Soll nach einem schweren Unfall künstlich beatmet werden? Wie lange sollen Maßnahmen zur künstlichen Ernährung zum Einsatz kommen? Wann sollen die Maschinen „abgeschaltet“ werden? Jeder Mensch hat andere Vorstellungen, Hoffnungen und Ängste – manche wünschen sich, dass alle medizinischen Mittel genutzt werden, um ihr Leben zu retten. Andere haben Angst, dass man sie im Zweifelsfall nicht sterben lässt. Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass der Wille des Patienten oder der Patientin umgesetzt wird, auch wenn er oder sie sich nicht mehr äußern kann. So werden auch Angehörige entlastet, die diese Entscheidungen ansonsten für Sie treffen müssten.
In der Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen zum Einsatz kommen sollen – oder auch auf diese verzichtet wird.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, §1827, Absatz 1) definiert die Patientenverfügung so:
- Sie muss schriftlich festgelegt werden.
- Die Person muss einwilligungsfähig und volljährig sein.
- Die Verfügung wird getroffen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit der Person.
- Die Verfügung gibt Auskunft, ob die Person für bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Eine Patientenverfügung kann immer wieder an die Lebensumstände angepasst werden. Kommt es zum Fall der Fälle, wird von einer Vertretungs- oder Betreuungsperson geprüft, ob eine vorhandene Patientenverfügung noch auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft.
Die Patientenverfügung richtet sich vor allem an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte – denn diese brauchen eine Einverständniserklärung für alle möglichen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen.
Wo bekomme ich eine Patientenverfügung?
Am besten halten Sie eine Patientenverfügung schriftlich fest. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können das Dokument selbst erstellen und dazu eine Vorlage verwenden, die etwa das Bundesministerium der Justiz zur Verfügung stellt. In der der Broschüre „Patientenverfügung“ (ab Seite 22) finden Sie Textbausteine, die Sie individuell anpassen und zusammenstellen können.
Alternativ können Sie auch online ein Formular für die Patientenverfügung ausfüllen. Die Verbraucherzentralen haben in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz ein Online-Tool „Patientenverfügung“ erstellt. Hier können Sie Schritt für Schritt an der Vorlage arbeiten, und individuell die passenden Situationen und Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte helfen Ihnen dabei. Anschließend drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.
Gut zu wissen: Niemand ist für immer an seine Patientenverfügung gebunden. Sie können sie widerrufen oder ergänzen. Es ist sinnvoll, sich in regelmäßigen Abständen zu fragen (z. B. jährlich), ob das Dokument noch aktuell ist oder etwas aktualisiert werden sollte.
Was sollte ich bei einer Patientenverfügung bedenken?
Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder gar der eigene Tod – alles Themen, mit denen man sich nicht so einfach auseinandersetzen kann oder möchte. Wer selbstbestimmt leben will, muss aber gerade das tun: Denn so stellt man sicher, dass auch Entscheidungen im Ernstfall nach dem eigenen Willen und den eigenen Vorstellungen getroffen werden. Man gibt diese (mitunter schweren) Entscheidungen nicht an den oder die Partner:in oder Angehörige ab.
Es kann sein, dass bestimmte Behandlungen Ihr Leben verlängern oder retten können – Sie aber dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind. Ob man sich für das Leben oder gegen die Abhängigkeit – und damit auch gegen ein Weiterleben – entscheidet, ist individuell ganz verschieden. Solche Fragen müssen Sie im Rahmen der Patientenverfügung einmal für sich selbst beantworten.
Beim Formulieren sollten Sie möglichst präzise sein. Das gilt sowohl für die möglichen Situationen als auch für die jeweiligen medizinischen Maßnahmen. Keine Sorge – Sie müssen diese nicht selbst beschreiben. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es beispielsweise vorformulierte Textbausteine.
Wenn Sie unsicher sind, was die einzelnen Situationen und auch das Ablehnen oder Zulassen gewisser Behandlungen konkret für Sie, Ihr Leben und Ihre Gesundheit bedeutet, sollten Sie sich beraten lassen, beispielsweise von Hausarzt oder Hausärztin, denVerbraucherzentralen oder städtischen Beratungsstellen.
Wichtig: Setzen Sie sich nicht unter Druck. Nehmen Sie sich Zeit. Am Ende Ihrer persönlichen Überlegungen kann auch rauskommen, dass Sie keine Patientenverfügung oder eine andere Art der Vorsorge aufsetzen möchten.
Was regelt die Patientenverfügung nicht?
Die Patientenverfügung regelt nur, welche medizinischen Behandlungen und Untersuchungen durchgeführt werden dürfen, wenn der Patient oder die Patientin in der Situation selbst nicht mehr entscheiden kann.
Sie regelt nicht …
– … den Nachlass. Dafür ist ein Testament nötig.
– … wer die Vertretung oder Betreuung der Person übernimmt. Dafür sind eine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung nötig.
In der Patientenverfügung können nur legale Maßnahmen festgelegt werden. Aktive Sterbehilfe ist beispielsweise ausgeschlossen.
Muss die Patientenverfügung beachtet werden?
Was Sie in einer Patientenverfügung festhalten, ist verbindlich. Ärztinnen und Ärzte müssen sich an die Regelungen in dem Dokument halten, wenn daraus Ihr Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Patientenverfügung so konkret wie möglich formuliert wird.
Wenn Sie eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen rechtlichen Betreuer haben, muss diese Person die Patientenverfügung prüfen, Ihren Behandlungswillen feststellen und dafür sorgen, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.
Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, müssen andere Menschen für Sie entscheiden. Das sind Vertreter:innen, also zum Beispiel ein:e Betreuer:in oder Bevollmächtigt:er. Der oder die Vertreter:in bespricht mit Arzt oder Ärztin die anstehende Behandlung und entscheidet dann nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Man überlegt also auf Grundlage Ihrer Überzeugungen und Wertvorstellungen oder dessen, was Sie vielleicht in der Vergangenheit gesagt oder besprochen haben, welche Behandlung Sie sich vermutlich wünschen würden.
Der oder die Vertreter:in darf in dem Fall keine eigenen Motive oder Wünsche an erste Stelle setzen (z. B. „ich möchte meine Mutter so lange es geht am Leben erhalten“), sondern sollte immer versuchen, sich in Sie hineinzuversetzen und zu überlegen, was Sie sich am Ehesten wünschen würden.
Ist die Entscheidung besonders folgenschwer und können sich Vertreter:in und Arzt oder Ärztin nicht einigen, muss der oder die Vertreter:in die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.
Wichtig: Solche Entscheidungen zu treffen, kann emotional sehr belastend sein für ein:e Vertreterin (z. B. Partner oder Kind) – in einer Situation, die ohnehin schon aufwühlend ist. Eine Patientenverfügung stellt also nicht nur sicher, dass Ihre Wünsche klar kommuniziert sind, sie kann auch Druck von den Schultern Ihrer Angehörigen nehmen.
Welche Form sollte die Patientenverfügung haben
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Die Beglaubigung beim Notar oder der Notarin kostet etwa 60 Euro – von öffentlichen Stellen (z. B. Gerichte, Stadtverwaltung) bekommen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift deutlich günstiger.
Wie formuliere ich eine Patientenverfügung?
Am Anfang der Patientenverfügung steht eine Eingangsformel, in der Sie Angaben über Ihre Person (Name, Geburtsdatum, Adresse) machen und erklären, dass die Patientenverfügung gilt, wenn Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Als nächstes folgen exemplarische Situationen, in denen das Dokument wirksam werden kann, und medizinische Maßnahmen, die Sie wünschen oder ablehnen.
Damit Ärzt:innen die Patientenverfügung ausführen können, sollten die Formulierungen in diesem Teil möglichst präzise sein. Pauschale Aussagen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen laut Bundesgerichtshof nicht aus. Stattdessen sollte man immer Bezug nehmen auf eine konkret beschriebene Behandlungssituation und die gewünschten medizinischen Maßnahmen ebenso möglichst konkret beschreiben. Ein Beispiel:
Wenn…
(Situation) … ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, …
… wünsche ich, …
(medizinische Maßnahmen) … dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann.
ODER:
… dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.
Das Bundesministerium der Justiz hat viele solcher Textbausteine zusammengetragen, mit denen man die eigenen Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Beatmung, Schmerz- und Symptombehandlung, Wiederbelebung oder anderen medizinischen Maßnahmen festhalten kann.
Es kann außerdem helfen, noch ein paar Zeilen hinzuzufügen, in denen Sie die eigene Situation oder Wertevorstellungen (z. B. moralisch, religiös) beschreiben.
Sie können außerdem Angaben dazu ergänzen, ob Sie weitere Vorsorgeverfügungen (z. B. Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung) oder einen Organspendeausweis haben, ob Sie bei der Erstellung der Patientenverfügung beraten wurden und ob es Aktualisierungen gibt.
Wie bekommt mein Arzt meine Patientenverfügung?
Damit der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin die Patientenverfügung auch wirklich bekommt, können Sie selbst aktiv werden:
- Eine Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass man sie leicht finden kann. Sie könnten z. B. in Ihrem Geldbeutel einen Zettel aufbewahren, auf dem steht, wo das Dokument abliegt. Auch Vertrauenspersonen sollten Bescheid wissen.
- Weisen Sie auf die Patientenverfügung hin, wenn Sie in ein Krankenhaus oder Pflegeheim kommen.
- Sie können einen Hinweis auf die Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren (zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung).
- Sie können den Eintrag auch selbst online vornehmen, unter vorsorgeregister.de – das ist in der Regel schneller und günstiger.
- Ein Hinweis auf die Patientenverfügung und den Aufbewahrungsort kann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
Häufig gestellte Fragen zur Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie eindeutig festhalten, wie Sie im Notfall behandelt werden möchten, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Das kann nach einem schweren Unfall oder bei schwerer Krankheit sein. In dem Dokument können Sie festhalten, welche z. B. lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Ärzt:innen müssen Ihre Wünsche – sofern sie präzise und eindeutig formuliert sind – umsetzen.
Eine Patientenverfügung können Sie selbst schriftlich verfassen. Textbausteine und Formulierungshilfen sowie einen Vordruck gibt es etwa beim Bundesministerium der Justiz. Die Verbraucherzentrale bietet ein Online-Tool, mit der Sie die Patientenverfügung erstellen können. Wichtig: Das Formular am Ende ausdrucken und unterschreiben!
Die beste Patientenverfügung ist die, die am genausten Ihre Wünsche beinhaltet. Nehmen Sie sich also genügend Zeit und lassen Sie sich am besten beraten – zum Beispiel bei Hausarzt- oder ärztin, den Verbraucherzentralen oder städtischen Beratungsstellen.
Die Beglaubigung der Patientenverfügung beim Notar kostet etwa 60 Euro – von öffentlichen Stellen (z. B. Gerichte, Stadtverwaltung) bekommen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift deutlich günstiger. Sie brauchen keine Beglaubigung, damit die Patientenverfügung gültig ist.
Damit eine Patientenverfügung gültig ist, müssen Sie volljährig sein und das Dokument eigenhändig unterschreiben. Die Unterschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.