Am 13. März wurden die Arbeitnehmervertreter:innen für den neuen Aufsichtsrat von Korian Deutschland gewählt. Die neuen Aufsichtsräte der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite trafen sich am gestrigen Dienstag, 7. Mai erstmals zur konstituierenden Sitzung, um sich über die künftige Zusammenarbeit verständigen. Ein bedeutender Schritt in Richtung größerer Mitarbeiterbeteiligung an wesentlichen Unternehmensentscheidungen ist damit getan.
Mitreden und -entscheiden auf Augenhöhe
Im Betrieb eines Unternehmens spielt der Aufsichtsrat eine wichtige Rolle, indem er die Geschäftsführung in geschäftspolitischen Entscheidungen, der Besetzung von Spitzenposten und strategischen Zukunftsfragen berät und überwacht. Bei einem Aufsichtsrat ist die Besonderheit, dass die Arbeitnehmerseite gleichberechtigt Sitz und Stimme hat und somit sicherstellen kann, dass die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates genießt volles Stimmrecht und im Falle einer Stimmengleichheit liegt die Entscheidungsbefugnis beim Aufsichtsratsvorsitzenden oder der Vorsitzenden.
Bei Korian Deutschland wird der neue Aufsichtsrat mit insgesamt 20 Mitgliedern besetzt sein. Dabei wurden zehn Mitglieder von der Arbeitgeberseite berufen und zehn von der Arbeitnehmerschaft gewählt.
Die Vorstandsvorsitzende der Clariane SE Sophie Boissard wurde vom 20-köpfigen, paritätisch besetzten Gremium zur Vorsitzenden gewählt. Mark Demmig, Vorsitzender des Betriebsrats der Zentrale von Korian Deutschland in München und IT-Spezialist, sowie Bart Bots, ehemaliger CEO von Korian Belgien und langjähriges Mitglied im Clariane Management Board, wurden zu ihren Stellvertretern ernannt. Auf der Arbeitnehmerseite ist Sylvia Bühler, Vorstandsmitglied von ver.di und verantwortlich für den Bereich Gesundheit und Soziale Dienste im Bundesvorstand, unter anderem für die Gewerkschaften vertreten.
Unsere Arbeitnehmervertreter:innen im Korian Aufsichtsrat:
Rémi Boyer, CEO:
„Im Namen der gesamten Geschäftsführung und der Clariane Gruppe gratuliere ich den neu gewählten Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite herzlich zu ihrer Wahl und freue mich auf den Austausch mit ihnen. Gemeinsam können wir die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser verstehen und in die unternehmerischen Entscheidungen einbeziehen.“
FAQ zum Aufsichtsrat
In Deutschland sind GmbHs ab einer bestimmten Größe gesetzlich verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden, der zur Hälfte mit gewählten Vertreter:innen der Arbeitnehmerschaft besetzt ist. Diese sind bei allen Aufsichtsratssitzungen dabei und haben ein Stimmrecht bei Fragen beispielsweise zur Berufung von Geschäftsführer:innen, Unternehmenspolitik oder Arbeits- und Vergütungsstrukturen.
Mitwählen können alle Mitarbeiter:innen über 18 Jahre, deren Betrieb einen Betriebswahlvorstand (BWV) eingerichtet und eine Wählerliste erstellt hat. Jeder Betrieb hat das Recht dazu, es gibt aber keine Verpflichtung. Mitarbeiter:innen, die auf einer Wählerliste stehen, wählen in ihrem Betrieb zunächst ihre Delegierten. Die Delegierten kommen dann in einer gemeinsamen Versammlung zusammen und wählen die Arbeitnehmervertreter:innen für den Aufsichtsrat.
Kandidieren kann jede:r über 18 Jahre mit einem Jahr Betriebszugehörigkeit, wenn er/sie auf einer Wählerliste steht. Die Kandidat:innen stellen sich auf der Delegiertenversammlung zur Wahl, getrennt nach normalen Arbeitnehmer:innen, leitenden Angestellten und Gewerkschaftsvertreter:innen.
Alle 5 Jahre wird neu gewählt, bei Korian also das nächste Mal im Jahr 2029.