Wenn Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen, werden Sie vermutlich in Kontakt mit dem MD kommen. MD ist die Abkürzung für Medizinischer Dienst. Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes (ehemals MDK) sind dafür zuständig zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Aufgabe des MD ist es, dass die Versicherten die Pflegeleistungen und -maßnahmen bekommen, die sie benötigen. Für privat Versicherte ist der Dienst MedicProof zuständig. In diesem Artikel lesen Sie: Welche Aufgaben hat der Medizinische Dienst? Wann wird der MD eingeschaltet? Welche Fristen gelten? Wie können Sie sich auf den Gutachtertermin vorbereiten?
Was macht der MD?
Die Abkürzung MD steht für Medizinischer Dienst (bis 2021 MDK genannt). Der MD ist ein unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland gibt es 15 Medizinische Dienste, die regional jeweils zuständig sind. Die Verfahren und Vorgehen sind jedoch bundesweit einheitlich geregelt. Eine der Hauptaufgaben liegt in der Begutachtung: Die Mitarbeitenden des MD ermitteln und prüfen den Pflegebedarf, beraten zu pflegerischen Maßnahmen und Pflegehilfsmitteln und schreiben die Gutachten für die Pflegeversicherung. Die Gutachter des MD orientieren sich dabei an objektiv festgelegten Kriterien.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat außerdem noch weitere Aufgaben und prüft etwa:
- die Qualität einer Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes
- die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme
- die Notwendigkeit von Hilfsmitteln
- den Verdacht auf Behandlungsfehler
- neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- die Qualität von Krankenhäusern
Wann wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet?
Sobald Sie bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen, kommt der Medizinische Dienst ins Spiel. Die Pflegekasse beauftragt eine:n regional zuständige:n Gutachter:in, und diese:r wird sich an Sie wenden, um einen Termin für die Begutachtung und Beratung zu vereinbaren. Falls Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegehilfsmittel oder eine Umbaumaßnahme stellen, wird ebenfalls der MD eingeschaltet. Die Termine werden stets angekündigt.
Welche Fristen gelten für die Begutachtung durch den MD?
Ab dem Tag der Antragstellung kann es einige Wochen dauern, bis ein:e Gutachter:in zur Prüfung zu Ihnen nach Hause kommt. Der Termin wird Ihnen vorab mitgeteilt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Antrag auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet werden sollte. Ist es dem MD nicht möglich, innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Antragstellung eine:n Gutachter:in zu schicken, ist die Pflegekasse verpflichtet, drei unabhängige Gutachter:innen zur Auswahl zu stellen.
Eine verkürzte Bearbeitungsfrist von fünf Arbeitstagen gilt in folgenden Fällen:
- der oder die Antragstellende ist im Krankenhaus, im Hospiz oder in einer Reha-Einrichtung
- die Person wird ambulant palliativ versorgt
- die Pflegeperson will Pflege- oder Familienpflegezeit nehmen
Überschreitet die Pflegekasse die Frist, so ist sie verpflichtet nach Ablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an die antragstellende Person zu zahlen (dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse nicht für die Verzögerung verantwortlich ist oder falls der oder die Antragstellende sich in stationärer Pflege befindet und bereits erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten (Pflegegrad 2) vorlagen).
Welche Fristen gelten für die Begutachtung durch den MD?
Ab dem Tag der Antragstellung kann es einige Wochen dauern, bis ein:e Gutachter:in zur Prüfung zu Ihnen nach Hause kommt. Der Termin wird Ihnen vorab mitgeteilt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Antrag auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet werden sollte. Ist es dem MD nicht möglich, innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Antragstellung eine:n Gutachter:in zu schicken, ist die Pflegekasse verpflichtet, drei unabhängige Gutachter:innen zur Auswahl zu stellen.
Eine verkürzte Bearbeitungsfrist von fünf Arbeitstagen gilt in folgenden Fällen:
- der oder die Antragstellende ist im Krankenhaus, im Hospiz oder in einer Reha-Einrichtung
- die Person wird ambulant palliativ versorgt
- die Pflegeperson will Pflege- oder Familienpflegezeit nehmen
Überschreitet die Pflegekasse die Frist, so ist sie verpflichtet nach Ablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an die antragstellende Person zu zahlen (dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse nicht für die Verzögerung verantwortlich ist oder falls der oder die Antragstellende sich in stationärer Pflege befindet und bereits erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten (Pflegegrad 2) vorlagen).
Was prüfen die Gutachter des Medizinischen Dienstes?
Jedes Jahr besuchen die Gutachter:innen des Medizinischen Dienstes mehr als zwei Millionen Menschen, die einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt haben. Sie prüfen verschiedene Lebensbereiche, um die Pflegebedürftigkeit zu begutachten. Diese Module umfassen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Was sollte ich beim Besuch des MD beachten?
Beim Besuch des Medizinischen Dienstes beschönigen viele Menschen die Pflegesituation, um keinen schlechten Eindruck zu machen oder weil sie sich ihren Angehörigen gegenüber nicht illoyal verhalten möchten. Damit sich die MD-Gutachter:innen aber ein realistisches Bild von der Pflegesituation machen können und passgenaue Unterstützungsleistungen zur Pflege empfehlen können, sollten Sie nichts schönreden. Schildern Sie den Hilfebedarf ehrlich und realistisch. Scheuen Sie sich nicht davor Schwächen und Probleme darzustellen. Das kann für die pflegebedürftige Person allerdings unangenehm sein. Versuchen Sie als Angehörige, in einer ruhigen Minute unter vier Augen über die Schwierigkeiten zu sprechen. Der Besuch des Medizinischen Dienstes dient nicht nur zur Begutachtung, sondern Sie dürfen und sollen auch Fragen stellen – und können diese Gelegenheit nutzen, sich von den Expert:innen in Sachen Pflege beraten zu lassen.
Checkliste: Gut vorbereitet für den Besuch des MD
Diese Liste hilft bei der Vorbereitung auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst:
- Überlegen Sie sich, welche Herausforderungen sich im Alltag zeigen und bei welchen Tätigkeiten Unterstützung notwendig ist. Führen Sie am besten ein Tagebuch und halten dort den pflegerischen Bedarf schriftlich fest.
- Überlegen Sie sich ganz konkret, welche Leistungen und Maßnahmen Sie sich zur Unterstützung der Pflege wünschen.
- Bitten Sie eine:n Angehörige:n oder eine Vertrauensperson, bei dem Besuch dabei zu sein. Auch ein:e externe:r Pflegeberater:in kann hinzukommen. Falls Sie einen gesetzliche:n Betreuer:in haben, informieren Sie ihn oder sie über den Termin.
- Legen Sie wichtige Dokumente bereit: Medikamentenplan, Arztbriefe, Krankenhaus- und Reha-Berichte, Übersicht über Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, ggfs. Ausweise wie Diabetikerausweis oder Schwerbehindertenausweis, Verträge mit Pflegedienst und falls vorhanden eine Pflegedokumentation.
Fazit
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen übernimmt eine wichtige Aufgabe bei der Begutachtung und Beratung von Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörigen. Sie wenden sich nicht selbst an den MD, sondern Ihre Pflegeversicherung beauftragt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes vor Ort, der zu Ihnen nach Hause kommt. Es ist hilfreich, den Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst (ehemals MDK) gut vorzubereiten und eine Vertrauensperson dabei zu haben. Bei dem Termin sollten Sie ehrlich die Herausforderungen schildern. Bestenfalls können Sie konkret benennen, welche Unterstützungs- und Hilfsleistungen Sie benötigen.
Häufig gestellte Fragen: MD – Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst (ehemals MDK) ist der pflegefachliche Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MD prüft zum Beispiel, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit besteht. Außerdem prüft er die Qualität von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten, die Notwendigkeit von Vorsorge- oder Reha-Maßnahmen sowie den Verdacht auf Behandlungsfehler.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen wird eingeschaltet, wenn Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen oder Ihren Pflegegrad ändern wollen. Der MD berät außerdem zu pflegerischen Maßnahmen und Pflegehilfsmitteln und schreibt die Gutachten für die Pflegeversicherung.
Nach der Antragstellung auf einen Pflegegrad hat der Medizinische Dienst maximal 25 Arbeitstage Zeit, um einen Termin für ein Gutachten anzubieten. Nach Ablauf dieser Frist, ist die Pflegekasse dazu verpflichtet 70 Euro für jede begonnene Woche an den oder die Antragsteller:in zu zahlen.
Anhand eines festgelegten Fragenkatalogs befragt Sie der Gutachter des MD über den Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag. Hilfreich ist ein Pflegetagebuch. Halten Sie außerdem folgende Unterlagen bereit: Arztberichte, Krankenhaus- oder Reha-Berichte, Medikationsplan, Auflistung der Hilfsmittel, ggf. Ausweise wie Diabetesausweis oder Schwerbehindertenausweis.
Bei einem persönlichen Termin befragt Sie der Gutachter des Medizinischen Dienstes zu verschiedenen Lebensbereichen wie z. B. Mobilität, Fähigkeiten oder psychischen Problemlagen. Teilweise geht es um intime Fragen. Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie Ihre Situation nicht aus falscher Scham heraus. Lassen Sie sich von Angehörigen oder anderen Pflege- oder Vertrauenspersonen begleiten.