Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

17.04.2024

11 Minuten Lesedauer

Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

Der Tod kommt in vielen Fällen nicht überraschend, sondern kündigt sich an – durch eine schwerwiegende Erkrankung oder zunehmende Gebrechlichkeit im Alter. Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) soll dazu beitragen, dass Menschen intensiver und individueller betreut werden können, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht.

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz erhalten gesetzlich Versicherte das Recht auf eine palliative Versorgung am Lebensende. Was das genau bedeutet und welche Optionen es gibt, erfahren Sie hier.

Was besagt das Hospiz- und Palliativgesetz?

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) hat zum Ziel, die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von unheilbar erkrankten Menschen zu verbessern. So soll erreicht werden, dass diese ihre letzte Lebensphase entsprechend der eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen gestalten und ein würdevolles Sterben erfahren können.

Das Gesetz zielt darauf ab, die ambulante Palliativversorgung zu stärken, um es Menschen zu ermöglichen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung betreut zu werden. Das HPG enthält deshalb Maßnahmen, um den flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland zu fördern.

Medizin, Pflege und Hospizarbeit sollen zudem besser vernetzt werden, um eine nahtlose Betreuung sterbenskranker Menschen zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel ist, die Finanzierung stationärer Hospize zu verbessern.
Wer gesetzlich versichert ist, hat dank des HPG Anspruch auf eine individuelle Beratung zur Hospiz- und Palliativversorgung durch die Krankenkasse. Versicherte erhalten von ihrer Kasse eine Übersicht der Palliativanbieter in der Region und auf Wunsch auch Unterstützung bei der Kontaktaufnahme.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Palliativversorgung?

Das Hospiz- und Palliativgesetz sieht bestimmte Voraussetzungen vor, damit Betroffene Leistungen im Rahmen der Palliativversorgung in Anspruch nehmen können.

Der Patient oder die Patientin muss

  • an einer unheilbaren, lebensbegrenzenden Erkrankung leiden
  • sich im fortgeschrittenen Stadium befinden
  • eine ärztliche Verordnung für eine palliative Versorgung vorlegen

Im Zweifel ist es ratsam, sich an einen qualifizierten Facharzt oder Fachärztin oder eine Palliativberatungsstelle zu wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.

Palliative Versorgung bei Kindern

Anders als bei Erwachsenen ist eine Palliativbetreuung bei Kindern und Jugendlichen auch dann möglich, wenn die Lebenserwartung nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann oder als Begleitung zur kurativen Behandlung. Die palliative Grundversorgung übernehmen Kinder- und Jugendärzt:innen gemeinsam mit ambulanten (Kinder-)Pflegediensten. Familien bekommen besondere psychosoziale Unterstützung durch ambulante Kinderhospizdienste oder in Kinderhospizen.

Bei Fortschreiten der Erkrankung, in Krisensituationen und am Lebensende kann die Versorgung ergänzt werden durch eine spezialisierte, ambulante Palliativversorgung für Kinder oder durch die Kinderpalliativstation und Kinderhospize.

Welche Versorgung gibt es durch das Hospiz- und Palliativgesetz

Eine palliative Versorgung kann ambulant zu Hause oder stationär im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz stattfinden.

Häusliche Palliativversorgung

Wer den Wunsch hat, in seiner vertrauten Umgebung zu Hause zu sterben, kann durch Zuschüsse der Krankenkassen einen ambulanten Hospiz- oder Palliativdienst in Anspruch nehmen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, abhängig von der Komplexität der Symptome und dem Pflegebedarf: die Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) oder die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bei schwereren Fällen. SAPV bedeutet z. B. größere Teams und Erreichbarkeit rund um die Uhr, sieben Tage die Woche.

Palliativstationen

Wenn die Symptome sterbender Menschen zuhause nicht mehr behandelt werden können, ist die Verlegung auf spezialisierte Palliativstationen in Krankenhäusern möglich. Auf diesen Stationen arbeiten speziell ausgebildete Palliativmediziner:innen und pflegerische Palliativfachkräfte, die mehr Zeit für die Begleitung der Patient:innen haben. Sie versuchen, die Patient:innen soweit zu stabilisieren, dass diese zeitnah wieder nach Hause oder in ein Hospiz verlegt werden können.

Stationäre Hospize

Ein stationäres Hospiz ist eine eigenständige Einrichtung mit wenigen Betten (maximal 16), die sich auf die ganzheitliche Betreuung sterbender Menschen konzentriert. Diese umfasst medizinische Versorgung, Pflege, Schmerztherapie, psychosoziale und spirituelle Begleitung. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende arbeiten dafür eng mit erfahrenen Palliativmediziner:innen zusammen. Hospize sind freundlich eingerichtet und ähneln einer häuslichen Umgebung. Der Tagesablauf richtet sich ganz nach den Bedürfnissen der Kranken. Anspruch auf eine Versorgung im Hospiz haben schwerstkranke Personen, deren Lebenserwartung Tage, Wochen oder einige Monate beträgt.

Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen

Für zahlreiche Menschen ist ein Pflegeheim das letzte Zuhause. Laut Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) müssen dort speziell geschulte Mitarbeitende zur Verfügung stehen, die Sterbenden in den Wochen vor ihrem Tod beistehen. Die Einrichtungen sind zudem verpflichtet, mit Ärzt:innen, Hospizen, Palliativmediziner:innen und Apotheker:innen zusammenzuarbeiten und bereits vor Vertragsschluss über die Möglichkeiten der Sterbebegleitung zu informieren.

Wer trägt die Kosten für die Palliativversorgung im Rahmen des Hospiz- und Pflegegesetzes?

Egal ob stationäre oder ambulante Versorgung: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ihre Versicherten. Es kommen keine extra Kosten für die Palliativversorgung auf Betroffene oder Angehörige zu.

Auch im Hospiz entstehen für Patient:innen keine Kosten. Die Krankenkassen übernehmen in diesem Fall 95 Prozent, für den Rest kommt die Hospizeinrichtung selbst auf, etwa durch Spenden und Mitarbeit von Ehrenamtlichen.

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) – die wichtigsten Infos im Überblick

Das HPG hat das Ziel, die Lebensqualität von schwerkranken und sterbenden Menschen zu verbessern, damit diese in Würde sterben können.

Es deckt folgende Leistungen ab:

  • Hospiz- und palliative Versorgung
  • Angemessene pflegerische und medizinische Versorgung
  • Psychosoziale Unterstützung für Palliativpatienten und ihre Familien
  • Beratung und Aufklärung über Rechte, Behandlungsmöglichkeiten, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Dank des HPG können Betroffene und Angehörige gemeinsam entscheiden, wo sie ihren letzten Weg gehen – im eigenen Zuhause, auf spezialisierten Palliativstationen oder im Hospiz.

Häufige Fragen:

Was besagt das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)?

Das Hospiz- und Palliativgesetz legt fest, dass Versicherte einen Anspruch auf palliative Versorgung haben. Dieser umfasst die stationäre wie ambulante Betreuung. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Ausweitung und Vernetzung der Palliativangebote, Zuschüsse zur ambulanten und stationären Versorgung sowie zusätzliche Beratungsangebote.

Was ist das HPG?

HPG steht für Hospiz- und Palliativgesetz. Es wurde 2015 verabschiedet und regelt die Rahmenbedingungen für die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland – im häuslichen Umfeld wie in stationären Einrichtungen. Ziel des Gesetzes ist, die palliativmedizinische Versorgung zu verbessern und Menschen am Lebensende ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.

Was ist der Unterschied zwischen Hospiz und Palliativ?

Es gibt keine klare Abgrenzung zwischen den Begriffen Hospiz und Palliativ. Beide Versorgungsbereiche sind wichtig für Menschen mit stark begrenzter Lebensdauer und eng miteinander verbunden, haben jedoch etwas unterschiedliche Schwerpunkte. Ziel der Palliativbetreuung im Krankenhaus ist es, Patient:innen soweit zu stabilisieren, dass sie wieder nach Hause entlassen oder in ein Hospiz verlegt können. Die Versorgung in einem Hospiz umfasst die letzte Lebensphase und geht bis zum Tod. Es stehen weniger medizinische Maßnahmen im Vordergrund als die individuelle, ganzheitliche Begleitung und die Betonung von Lebensqualität.

Wer trägt die Kosten einer Versorgung im Hospiz?

95 Prozent der Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Die restlichen fünf Prozent finanzieren die Hospize selbst durch Spenden oder ehrenamtliche Mitarbeitende. Das gilt gleichermaßen für stationäre Einrichtungen wie ambulante Hospizdienste. Wer privat versichert ist, sollte sich bei seiner Pflegeversicherung informieren, in welcher Höhe Kosten für Palliativversorgung übernommen wird.

Was bedeutet Palliativpflege?

Wenn eine heilende (kurative) Therapie keinen Erfolg mehr verspricht und eine Erkrankung weit fortgeschritten ist, wird eine Palliativpflege (von lateinisch palliare: ummanteln) nötig. Ein wichtiges Ziel ist, die Schmerzen der Betroffenen zu lindern und das Wohlergehen zu fördern. Dazu kommt die psychosoziale Betreuung, um Patient:innen und Angehörige während der Krankheit und im Sterbeprozess zu unterstützen.

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Zuletzt Aktualisiert am: 17.04.2024

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