Die Pflegekasse: Finanzierung von Pflege

26.01.2024

8 Minuten Lesedauer

Die Pflegekasse: Finanzierung von Pflege

Wie soll ich das bezahlen? Welche Kosten kommen auf mich zu? Kann ich mir ein Pflegeheim überhaupt leisten? Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, bringt das auch finanzielle Belastungen mit sich. Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben Sorgen und Fragen rund um die Finanzierung der Pflege. Nicht ganz zu Unrecht, denn die Kosten für Unterstützungs- und Hilfsangebote, für Pflegeheime und Betreuungsangebote steigen seit Jahren kontinuierlich an.

Gut zu wissen, dass Sie die Pflegekosten nicht alleine stemmen müssen. In Deutschland gibt es die Pflegeversicherung. Sie ist eine Art soziale Grundsicherung und bietet vielfältige Unterstützungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Ansprechpartner in allen Belangen zur Pflegeversicherung ist die Pflegekasse.

Was ist die Pflegekasse?

Wenn Sie oder ein Angehöriger Pflege benötigen, können Sie auf Leistungen der Pflegeversicherung zugreifen. Dazu wenden Sie sich an die Pflegekasse. Sie ist eine Einrichtung innerhalb der Krankenkasse und dafür zuständig, die Leistungen der Pflegeversicherung zu koordinieren und zu gewähren.

Wofür ist die Pflegekasse zuständig?

Die Pflegekassen sind eine Anlaufstelle für Pflegeberatung und dafür verantwortlich, dass ihre Versicherten mit Pflegebedarf gut beraten und versorgt sind. Zudem reichen Sie dort die Anträge auf Unterstützungs- und Entlastungsleistungen ein. Die Pflegekasse prüft und genehmigt den Antrag auf Pflegebedürftigkeit und nimmt eine Einstufung in einen Pflegegrad vor.

Auch für die Abwicklung und Genehmigung der Leistungen der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse zuständig. Dazu zählen:

  • Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Langzeitpflege
  • Entlastungsbetrag
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Pflegehilfsmittel

Die Pflegekassen ziehen außerdem die Beiträge der Versicherten ein.

Wie finde ich meine zuständige Pflegekasse?

Jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse angeschlossen. Die für Sie zuständige Pflegekasse ist also Ihre Krankenkasse. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter Leistungen der Pflegeversicherung nutzen möchten oder sich zum Thema Pflege beraten und informieren wollen, wenden Sie sich also an Ihre Krankenkasse. Hier finden Sie Ansprechpartner der Pflegekassen in den einzelnen Bundesländern. Wer privat krankenversichert ist, muss sich auch privat pflegeversichern.

Wann sollte ich mich an die Pflegekasse wenden und wie mache ich das?

Wenn eine Pflegebedürftigkeit eingetreten oder bereits absehbar ist, sollten Sie so früh wie möglich den Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen, um sich über Ihre Ansprüche sowie Unterstützungs- und Entlastungsleistungen beraten zu lassen. Auch wenn Sie den Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen, wenden Sie sich an die Pflegekasse. Sie wird den Medizinischen Dienst für eine Begutachtung beauftragen.

Sie können sich auf verschiedene Weise an Ihre Pflegekasse wenden:

  • Telefonisch: Die meisten Pflegekassen haben eine Service-Hotline, unter der Sie Ihre Fragen stellen können.
  • Online: Auf den Webseiten finden Sie häufig umfassende Informationen rund um das Thema Pflege und spezielle Angebote der einzelnen Kassen (etwa Schulungen, Lernvideos oder Webinare) sowie Datenbanken zur Suche nach Entlastungs- und Unterstützungsangeboten.
  • Persönlich: Auch die persönliche Beratung in den Geschäftsstellen der Pflegekasse ist möglich.

Welche weiteren Möglichkeiten der Pflegefinanzierung gibt es?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl an Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten. Die Pflegeversicherung stellt jedoch nur eine Grundsicherung dar. In der Regel müssen Pflegebedürftige einen Eigenanteil zahlen. Die Kosten variieren je nach Pflegeaufwand und Einrichtung beziehungsweise Angebot.

Um die Kosten zu decken, können Sie weitere Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, zum Beispiel:

  • Landespflegegeld: Dies wird bislang nur in Bayern gezahlt. Es ist eine zusätzliche finanzielle Leistung von 1.000 Euro monatlich für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Verlinkung auf Seite Landespflegegeld
  • Private Pflegezusatzversicherung: Sie bietet zusätzliche Leistungen. Die Beiträge und Leistungen variieren je nach Anbieter und Tarif.
  • Betriebliche Pflegeversicherung: Einige Arbeitgeber bieten als Zusatzversicherung betriebliche Pflegeversicherungen an und übernehmen oft anteilig die Beiträge.
  • Sozialhilfe: Wenn die finanziellen Mittel eines Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, kann Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Die Sozialhilfebehörde prüft die Bedürftigkeit und kann finanzielle Unterstützung – die sogenannte Hilfe zur Pflege – gewähren.

Müssen sich die Kinder an den Pflegekosten der Eltern beteiligen?

Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht genügt, um die Kosten für die Pflege zu finanzieren, kann es passieren, dass die Kinder sich daran beteiligen müssen. Seit 2020 gilt das Angehörigenentlastungsgesetz: Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro sind Kinder zum Unterhalt für die Eltern verpflichtet. Entscheidend ist dabei das eigene Einkommen des Kindes. Das Einkommen eines Ehepartners wird nicht hinzugerechnet.

Fazit

Eine Pflegebedürftigkeit kommt Betroffenen und ihre Familien oft teuer. Sie müssen die Kosten jedoch nicht alleine tragen, sondern können sich an die Pflegekasse wenden, um sich über Leistungen der Pflegeversicherung beraten zu lassen und diese in Anspruch zu nehmen. Es ist hilfreich, wenn Sie sich frühzeitig beraten lassen. Die Pflegekasse kann Ihnen helfen, die für Ihre persönliche Situation passende Unterstützung zu finden und Ihnen Rat zur Finanzierung der Pflege geben.

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Zuletzt Aktualisiert am: 20.02.2024

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