Ratgeber – Korian Deutschland https://www.korian.de Bei Korian sind Sie bestens umsorgt Mon, 07 Apr 2025 15:14:02 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 /favicon.ico Ratgeber – Korian Deutschland https://www.korian.de 32 32 Umwandlungsanspruch bei der Pflege  https://www.korian.de/ratgeber-magazin/umwandlungsanspruch-bei-der-pflege/ Mon, 07 Apr 2025 08:04:15 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=62368

Sie brauchen mehr Unterstützung bei der häuslichen Pflege? Werden Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, dann können diese nicht abgerufenen Leistungen umgewidmet und für andere Unterstützungsmöglichkeiten eingesetzt werden, etwa für die Pflegebegleitung.  

Das macht der sogenannte Umwandlungsanspruch möglich. Der Umwandlungsanspruch gilt auch für nicht in Anspruch genommene Anteile des Pflegegeldes oder der Kombinationspflege. Dabei wird eine relativ komplizierte Anteilsberechnung zugrunde gelegt. Wenn das für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen infrage kommt, sollten Sie sich an Ihre zuständige Pflegekasse wenden. 

Was sind Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Kombipflege?

Pflegesachleistungen sind Gelder für eine Unterstützung, die von professionellen Pflegefachkräften ausgeführt wird, etwa bei der Körperpflege oder im Haushalt. Medizinische Leistungen wie Verbandswechsel oder Injektionen zählen nicht dazu. Pflegesachleistungen werden nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, die ausführenden Fachkräfte rechnen sie direkt mit den Pflegekassen ab.  

Pflegesachleistungen

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Das Pflegegeld wird pflegebedürftigen Menschen frei zur Verfügung gestellt, sie können es nach eigener Entscheidung für ihre Pflege verwenden. Bei der Kombinationspflege beziehen Pflegebedürftige eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. 

Voraussetzungen für einen Umwandlungsanspruch

Um nicht genutzte Pflegeleistungen im Rahmen des Umwandlungsanspruch umzuwidmen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Ein Pflegegrad von 2 oder mehr wurde festgestellt 
  • Der pflegebedürftige Mensch wird zu Hause gepflegt 
  • Er oder sie nimmt Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen in Anspruch 
  • Die Leistungen wurden im betreffenden Monat nicht voll ausgeschöpft 

Wichtig: Die Unterstützung, die für den freigewordenen Betrag in Anspruch genommen wird, muss im jeweiligen Bundesland entsprechend anerkannt sein. 

Leistungen der Pflegeversicherung

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Vorteile des Umwandlungsanspruchs

Der Anspruch auf Umwandlung bietet pflegebedürftigen Menschen oder pflegenden Angehörigen einige Vorteile: Ihnen stehen insgesamt mehr finanzielle Möglichkeiten für Unterstützungsangebote zur Verfügung, die sie flexibel einsetzen können. Außerdem tastet die Umwandlung den Entlastungsbetrag nicht an und sie ist auch beim Pflegegeld oder der Kombinationspflege möglich.  

Und was sicher auch eine willkommene Erleichterung für pflegende Angehörige ist, die ja in der Regel stark mit bürokratischen Verfahren belastet sind: Der Umwandlungsanspruch muss nicht gesondert beantragt werden. 

Obergrenze und Antrag der Umwandlung

Die Obergrenze der möglichen Umwandlung liegt gesetzlich bei 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistungen. Der höchste Betrag, den man umwandeln könnte, läge bei einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 bei 40 Prozent von 2.299 Euro, das entspricht 916,60 Euro. 

Die Umwandlung ist sehr einfach, man muss keinen gesonderten Antrag stellen: Wenn Sie eine Kostenerstattung für Unterstützungsangebote beantragen, prüfen die Pflegekassen automatisch, ob Gelder aus den Pflegesachleistungen nicht abgefragt wurden. Die Daten dazu liegen der Pflegekasse vor. Den möglichen Umwandlungsbetrag verrechnet die Pflegekasse dann mit den eingereichten Belegen für die alternativ in Anspruch genommene Leistung. 

Wichtig: Die Umwandlung wird nicht mit dem Entlastungsbetrag verrechnet, der allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zusteht. Eine andere Möglichkeit, von nicht abgerufenen Pflegesachleistungen zu profitieren, ist übrigens die sogenannte Kombinationsleistung.  

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Umwandlungsanspruch bei der Pflege

1. Was ist der Umwandlungsanspruch in der Pflege?

Der Umwandlungsanspruch ermöglicht es, nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen anteilig für andere anerkannte Unterstützungsleistungen – etwa im Bereich der Betreuung – umzuwidmen.

2. Welche Pflegeleistungen können umgewandelt werden?

Umgewandelt werden können nicht in Anspruch genommene Anteile von Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationspflege, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Wer hat Anspruch auf den Umwandlungsanspruch?

Voraussetzung ist ein Pflegegrad ab 2, häusliche Pflege sowie der Bezug von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombinationsleistung. Zudem dürfen die betreffenden Leistungen im jeweiligen Monat nicht vollständig ausgeschöpft worden sein.

4. Wie hoch ist die Umwandlungsgrenze?

Es können maximal 40 % der monatlichen Pflegesachleistungen umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 5 entspricht dies derzeit bis zu 916,60 Euro pro Monat.

5. Muss ein gesonderter Antrag gestellt werden?

Nein. Die Pflegekassen prüfen automatisch im Rahmen der Kostenerstattung, ob ein Umwandlungsanspruch besteht. Die Berechnung erfolgt intern anhand vorliegender Leistungsdaten.

6. Welche Leistungen können durch die Umwandlung finanziert werden?

Anerkannte niedrigschwellige Unterstützungsangebote, z. B. durch Alltagsbegleiter, Betreuungsdienste oder Haushaltshilfen – je nach Regelung im jeweiligen Bundesland.

7. Wird der Entlastungsbetrag durch die Umwandlung berührt?

Nein. Der monatliche Entlastungsbetrag (125 Euro) bleibt unabhängig vom Umwandlungsanspruch vollständig erhalten.

8. Wie erfolgt die Abrechnung der umgewandelten Leistungen?

Pflegekassen verrechnen automatisch die anerkannten Rechnungsbeträge mit den nicht genutzten Pflegesachleistungen, sofern ein Umwandlungsanspruch besteht.

9. Ist der Umwandlungsanspruch auch bei Kombinationspflege möglich?

Ja. Auch im Rahmen der Kombinationspflege können nicht genutzte Pflegesachleistungsanteile anteilig umgewandelt werden.

10. Wo kann ich den Umwandlungsanspruch geltend machen bzw. mich beraten lassen?

Wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Pflegekasse. Diese kann sowohl beraten als auch automatisch prüfen, ob ein Umwandlungsanspruch besteht.

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Demenz: Hilfe für Angehörige https://www.korian.de/ratgeber-magazin/demenz-hilfe-fuer-angehoerige/ Tue, 04 Mar 2025 14:39:30 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=61859

Wer Demenz hat, wird meist zuhause von den Angehörigen gepflegt. Das ist die Lage der Demenzpflege in Deutschland – statistisch gesehen. So angenehm und hilfreich es für Betroffene ist, in ihrer gewohnten Umgebung zu leben, so herausfordernd kann die Situation für die Familienmitglieder sein. Pflegende Angehörige sollten dabei immer auch die eigenen Kräfte im Blick behalten und Überforderung vermeiden – getreu dem Motto „Damit ich gut für dich sorgen kann, muss es auch mir gutgehen.“

Für Angehörige gibt es zahlreiche Angebote zur Unterstützung und zur Selbsthilfe. Einen generellen Überblick bietet der Wegweiser Demenz des Bundesfamilienministeriums.

Demenz: Unterstützung bei der Pflege zu Hause

Wer sich zur Pflege eines demenzkranken Angehörigen entschließt, steht nicht alleine da: Pflegende Angehörige haben vonseiten der Pflegekassen Anspruch auf eine kostenlose Beratung. Wer mit den typischen Verhaltensweisen Demenzkranker vertraut ist, dem fällt die häusliche Pflege in der Regel leichter. Die zuständigen lokalen Beratungsstellen sind in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege zu finden. Kurse und Schulungen über den richtigen Umgang mit Demenzkranken werden außerdem über die zuständige Krankenkasse vermittelt.

Bei der häuslichen Pflege können sich Angehörige außerdem durch ambulante Pflegedienste unterstützen lassen. Diese kommen für Pflegeleistungen wie morgendliches Anziehen, Duschen oder Medikamentengabe ins Haus. Abgerechnet werden sie je nach festgestellter Pflegestufe mit der Pflegekasse.

Entlastung bei der häuslichen Demenzpflege

Eine Entscheidung für die häusliche Pflege bedeutet nicht zwangsläufig, dass Demenzpatienten 24 Stunden am Tag zu Hause betreut werden. Es gibt unterschiedliche ambulante Angebote, die den pflegenden Angehörigen Freiräume verschaffen, um durchzuschnaufen, Kräfte zu sammeln oder ganz allgemein, ihr eigenes Leben zu leben. Dazu gehören:

  • Betreuungsgruppen: Die regionalen Alzheimer Gesellschaften bieten Betreuungsgruppen als niedrigschwelliges Angebot, bei denen Demenzkranke für einige Stunden an einem oder mehreren Tage pro Woche in Gruppen betreut und beschäftigt werden.
  • Tagespflege: An einem oder mehreren Tagen pro Woche werden Demenzpatienten und -patientinnen abgeholt und in einer Pflegeeinrichtung im Rahmen von Tagespflege betreut.
  • Kurzzeit– und Verhinderungspflege: Für einen begrenzten Zeitraum werden Demenzkranke in einer stationären Einrichtung aufgenommen. Dies dient dazu, vorübergehende Phasen zu überbrücken, in denen die pflegenden Angehörigen etwa überlastet, selbst krank, beruflich verhindert oder in Urlaub sind.

Je nach Pflegestufe unterstützen die Pflegeversicherungen diese Pflegeangebote vollständig oder anteilig. Welche Pflegeleistungen sie genau übernehmen, ist hier zu finden.

Selbsthilfeangebote

Selbst wenn Unterstützungsangebote organisiert sind, bleibt die Pflege eines Demenzpatienten für die Angehörigen immer noch eine große Herausforderung. Die oftmals umfassende Pflege, die häusliche Versorgung und nicht zuletzt der Umgang mit den Folgen der Krankheit wie Verwirrung, Aggression und Nicht-Wiedererkennen Angehöriger, sind psychisch belastend.

Der Austausch mit anderen Menschen, die unter einer ähnlichen Belastung stehen, kann da sehr wohltuend sein. Man erlebt, wie Andere mit vergleichbaren Situationen umgehen und kann gegebenenfalls auch praktische Tipps austauschen. Dafür gibt es regional zahlreiche Selbsthilfegruppen für die Angehörigen von Demenzkranken. Zu finden sind sie über das Alzheimer-Telefon oder die Online-Datenbank für Selbsthilfegruppen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

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Pflege bei Demenz https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflege-bei-demenz/ Tue, 04 Mar 2025 08:36:37 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=61844

Die Pflege und Betreuung Demenzkranker stellt erhebliche Anforderungen. Während man versucht, die Lebensqualität der Erkrankten zu erhalten und sie in ihrer Selbstbestimmung zu fördern, wird der Unterstützungsbedarf immer größer, je weiter die Krankheit fortschreitet. Gleichzeitig können auch belastende Symptome wie Orientierungslosigkeit oder sogar Aggressionen auftreten. Pflegepersonen werden dadurch stark herausgefordert.

Die Pflege sollte individuell auf die jeweilige Phase der Demenzerkrankung abgestimmt sein. Mit fortschreitender Demenz kann auch eine höhere Einstufung in Pflegegrade erreicht werden. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die von den Pflegekassen in Anspruch genommen werden können – eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige.

Pflegende Angehörige

Statistisch gesehen leben die meisten Menschen mit Demenz in Privathaushalten und werden von ihren Angehörigen gepflegt. Einerseits ist es angenehm und auch hilfreich für Demenzkranke, in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Andererseits kann die Situation für die Familienmitglieder sehr herausfordernd sein. Pflegende Angehörige sollten dabei immer auch die eigenen Kräfte im Blick behalten.

Demenz: Hilfe für Angehörige

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Umgang mit Demenzkranken

Demenzkranke verändern ihr Verhalten und reagieren anders als gewohnt auf ihre Umgebung. Beispielsweise kann eine vorher freundliche Persönlichkeit plötzlich aggressiv auftreten. Aggressives, leicht reizbares Verhalten ist eine typische Erscheinungsform von Demenz. Hier heißt es: Ruhe bewahren und das Verhalten nicht persönlich nehmen – auch wenn es schwerfällt.

Einen großen Unterschied im Umgang machen hier Wissen und Verständnis: Je mehr sich pflegende Angehörige über die Krankheit informieren, desto besser können sie bestimmte Verhaltensweisen einschätzen.

Mit voranschreitender Erkrankung haben Demenzkranke Schwierigkeit, einem Gespräch zu folgen. Angehörige sollten deshalb langsam, einfühlsam und in einfacher Sprache mit ihnen kommunizieren. Blick- und Körperkontakt können helfen, das Verständnis zu fördern.

Feste Routinen wie Aufstehen, Anziehen oder ein täglicher Spaziergang am Nachmittag helfen Demenzkranken sich zu orientieren. Da die Erkrankten zunehmend das Zeitgefühl verlieren, sollte besonders auf den Tag-Nacht-Rhythmus geachtet werden. Also: tagsüber Licht in die Wohnung lassen, ins Freie gehen und zum Zubettgehen das Licht allmählich herunterdimmen.

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Beschäftigung von Demenzkranken

Um die noch vorhandenen Fähigkeiten zu stärken und auch für Abwechslung und Lebensfreude zu sorgen, sollten Demenzkranke unbedingt beschäftigt werden. Das kann etwa durch Kochen, Gartenarbeit, Basteln, Malen, Musik, Lesen oder Vorlesen, Spaziergänge oder Spiele sein. Im Idealfall werden solche Aktivitäten ein Teil der wertvollen Tagesroutine.

Neben den persönlichen Vorlieben sollte dabei unbedingt das jeweilige Stadium der Krankheit beachtet werden. Die Kranken sollten auf keinen Fall überfordert werden und keine frustrierenden, sondern positive, selbstbestätigende Erfahrungen machen. Wer mit ihnen bastelt, kocht etc. sollte deshalb etwaige „Fehler“ tolerieren. Und wenn Erkrankte nicht aktiv werden wollen, sollte dies ebenfalls akzeptiert werden.

Gestaltung des Umfelds

Eine Demenzerkrankung schränkt die Fähigkeit der Betroffenen ein, sich in ihrem Umfeld zu orientieren. Deshalb sollte das Wohnumfeld sehr bewusst gestaltet werden. Vertraute Gegenstände und die gewohnte Ordnung helfen beim Zurechtfinden. Unvermeidliche Änderungen sollten behutsam und schrittweise eingeführt werden. Also: Ein neuer Herd sollte dem alten im Idealfall ähnlich sein. Ist eine Unterbringung im Heim notwendig, hilft es, das neue Zimmer mit den vertrauten Möbeln und der gewohnten Ordnung einzurichten. Eine helle, schattenfreie Beleuchtung und klare, ruhige Strukturen etwa bei Teppichen unterstützen bei der Orientierung.

Bei der Pflege zuhause ist auch Sicherheit ein Thema: Normale Einrichtungsgegenstände können schnell zu Hindernissen werden und vermeintlich harmlose Elektrogeräte stellen plötzlich ein Risiko dar. Um das Umfeld möglichst sicher zu gestalten, gibt es ein paar Tricks und Kniffe: Stolperfallen (z. B. Teppiche) müssen beseitigt werden, Haltegriffe im Bad erhöhen die Sicherheit. An elektrischen Geräten lassen sich Abschaltvorrichtungen installieren, Fenster sollten gesichert werden. Droht ein Verbrühen am Heißwasser, lässt sich am Wasserboiler die Temperatur herunterregeln. Medikamente und Haushaltschemikalien sollten gegebenenfalls unter Verschluss gehalten werden. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden teilweise finanziell gefördert.

Ein Symptom der Demenz ist die sogenannte „Hinlauftendenz“. Dabei machen sich Erkrankte scheinbar ziellos auf den Weg und verlassen die Wohnung oder das Haus. Im schlimmsten Fall finden sie nicht wieder nach Hause zurück. Verschiedene Maßnahmen können helfen: Die optische Tarnung der Haustür, etwa durch einen Vorhang, kann das Hinausgehen verhindern. Betroffene Angehörige sollten unbedingt die Nachbarn informieren und gegebenenfalls auch den Erkrankten einen Notfallausweis in die Kleidung stecken. Bestellt werden können diese bei der Alzheimer Forschung Initiative.

Unterbringung im Pflegeheim

Schreitet die Demenzerkrankung weiter voran, ist eine häusliche Pflege durch Angehörige oft irgendwann nicht mehr möglich. Eine vollstationäre Pflege wird unumgänglich. Dadurch verlieren die Demenzkranken zwar ihre gewohnte Umgebung, Pflegeheime bieten ihnen aber auch zahlreich Vorteile.

Ein verlässlich geregelter Tagesablauf kommt ihrem Bedürfnis nach festen Strukturen entgegen. Die unterschiedlichen Beschäftigungsangebote der Heime und der soziale Austausch mit Mitbewohnern oder Pflegekräften hilft, erkrankte Menschen geistig fit zu halten. In Heimen, die auf Demenzkranke spezialisiert sind, erhalten diese eine auf die Krankheit und die individuellen Symptome abgestimmte Pflege.

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Pflegekonzepte

Bei der Pflege demenzkranker Menschen können verschiedene, speziell auf diese Krankheit zugeschnittene Pflegekonzepte umgesetzt werden. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Psychobiografisches Pflegemodell
  • Realitäts-Orientierungs-Training
  • Validation
  • Positive Care

Der Ansatz des psychobiografische Pflegemodells: Demenzkranke aus ihrer Biografie heraus zu verstehen. Dabei wird besonders versucht, die prägenden ersten 25 oder 30 Lebensjahre kennenzulernen und daraus ein Verständnis für eventuelle symptomatische Verhaltensweisen zu entwickeln. Für leichte bis mittlere Demenz eignet sich das Realitäts-Orientierungs-Training. Dabei wird mit Hilfsmitteln wie Listen, Uhren, Kalender und Schildern versucht, die zeitliche, räumliche und personenbezogene Orientierung zu verbessern.

Der Ansatz von Validation: Pflegende versuchen einen Zugang zur Erlebniswelt demenzkranker Menschen zu erhalten. Dazu ist vor allem ihr Verhalten entscheidend. Die Pflegenden sollten emphatisch sein und sich von den Bedürfnissen und Gefühlen des erkrankten Menschen leiten lassen.

Das Korian-spezifische Konzept des Positive Care stellt den Menschen in den Mittelpunkt und betont nicht die Einschränkungen der Erkrankten, sondern konzentriert sich auf ihre Stärken und noch vorhandenen Fähigkeiten. Damit bleibt die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Demenzkranken möglichst lange erhalten.

Positive Care – Korians spezifisches Pflegekonzept

Bei Korian richten wir uns nach den individuellen Bedürfnissen unserer Bewohner:innen und setzen mit unserem Konzept Positive Care auf einen ganzheitlichen, personenzentrierten und nicht-medikamentösen Ansatz.

Positive Care ist ein ganzheitlicher, personenzentrierter und fürsorglicher Ansatz mit Schwerpunkt auf nicht-medikamentösen Interventionen.
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Pflege bei Arthrose – Ein Leitfaden für Angehörige https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflege-bei-arthrose-ein-leitfaden-fuer-angehoerige/ Thu, 06 Feb 2025 15:23:19 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=61478

Die Diagnose Arthrose stellt sowohl Betroffene als auch ihre Angehörigen vor Herausforderungen, die physischer, emotionaler und organisatorischer Natur sein können. Als Angehörige spielen Sie eine wesentliche Rolle dabei, den Alltag mit dieser Erkrankung zu erleichtern und die Lebensqualität zu erhalten. Dieser Leitfaden bietet Ihnen praktische Tipps zur Pflege, Informationen über Hilfsmittel und Behandlungsmöglichkeiten sowie Anregungen, wie Sie Betroffene auch emotional unterstützen können. Mit Empathie, Wissen und der richtigen Herangehensweise können Sie stark dazu beitragen, dass Ihr Angehöriger trotz Arthrose ein erfülltes Leben führen kann.

Was ist Arthrose?

Arthrose ist eine der häufigsten chronischen Gelenkerkrankungen. Es kommt zu degenerativen Veränderungen an den Gelenken, die zu Beginn die Zerstörung des Gelenkknorpels verursachen und im weiteren Verlauf bis zur Freilegung der Knochenoberfläche führen können. Meist entwickelt sie sich langsam und über viele Jahre. Die Folge sind schmerzhafte und steife Gelenke. Dies kann zu großen Einschränkungen im Alltag führen.

Ursachen und Risikofaktoren

Die Ursachen für Arthrose sind vielfältig. Altersbedingte Verschleißerscheinungen, Fehlstellungen der Gelenke, Verletzungen oder Übergewicht gehören zu den häufigsten Risikofaktoren. Auch die genetische Veranlagung kann eine Rolle spielen. Eine weitere Ursache kann eine übermäßige Belastung der Gelenke sein. Zusätzlich können entzündliche Gelenkerkrankungen wie Arthritis (entzündliche Gelenkerkrankung) das Risiko einer Arthrose erhöhen.

Symptome bei Arthrose

Zu den typischen Symptomen gehören Schmerzen bei Belastung, die sich im weiteren Verlauf auf Ruhephasen ausdehnen können. Oft treten „Anlaufschmerzen“ auf, die nach längeren Ruhezeiten entstehen und mit Bewegung nachlassen. Weitere Symptome sind eine eingeschränkte Beweglichkeit der betroffenen Gelenke, Knirschgeräusche bei Bewegung und in schweren Fällen sichtbare Gelenkdeformationen. Diese Beschwerden verschlechtern sich oft bei feuchtem oder kaltem Wetter.

Verlauf einer Arthrose

Der Verlauf der Arthrose ist individuell verschieden. Während manche Menschen mit Arthrose über Jahre hinweg nur geringe Beschwerden haben, schreitet die Krankheit bei anderen schneller voran. In den frühen Stadien bleibt die Knorpelabnutzung oft unbemerkt, da sie keine oder nur geringe Schmerzen verursacht. Mit der Zeit nehmen die Schmerzen zu, insbesondere nach starker Beanspruchung. In späteren Stadien können die Gelenke dauerhaft entzündet sein und die Bewegung erheblich einschränken.

Pflegebedürfnisse bei Arthrose

Die Pflege von Menschen mit Arthrose erfordert ein Verständnis für ihre körperlichen, emotionalen und psychologischen Bedürfnisse.

Körperliche Unterstützung

Menschen mit Arthrose benötigen oft Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie dem Ankleiden oder der Körperpflege. Ergonomische Hilfsmittel, wie Greifhilfen oder speziell angepasste Schuhe, können die Selbständigkeit unterstützen und fördern. Zudem können rutschfeste Matten im Bad oder ergonomische Sitzmöbel den Alltag erleichtern. Regelmäßige physiotherapeutische Anwendungen helfen, die Beweglichkeit zu erhalten und Schmerzen zu reduzieren.

Emotionale und psychologische Aspekte

Chronische Schmerzen und Bewegungseinschränkungen können zu Frustration und Depression führen. Eine empathische Kommunikation und Unterstützung durch Angehörige sind daher essenziell. Menschen mit Arthrose sollten ermutigt werden, ihre Gefühle auszudrücken, und im Umgang mit der Krankheit nicht allein gelassen werden. Gesprächsgruppen oder psychologische Beratung können hierbei eine wertvolle Unterstützung sein.

Medizinische Behandlung und Therapien

Nur wenige Therapien konnten in wissenschaftlichen Studien nachweislich die Arthrose stoppen oder die Beschwerden lindern. Zu den wirksamen Methoden gehören Bewegungstherapien, Reha-Sport sowie Schmerzmittel. Die Behandlung von Arthrose zielt darauf ab die Beschwerden zu lindern und die Mobilität der Gelenke zu erhalten.

Konservative Therapien

  • Nicht-medikamentöse Therapien: Die wichtigste Maßnahme bei Arthrose ist es in Bewegung zu bleiben. Dabei sind regelmäßige Übungen zur Stärkung der Muskulatur und Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit von besonderer Bedeutung.
  • Medikamentöse Therapie: Schmerzmittel und entzündungshemmende Medikamente können die Beschwerden lindern.
  • Hilfsmittel: Orthesen oder spezielle Schuheinlagen können die Gelenke entlasten und stabilisieren. Die Nutzung einer Gehhilfe kann zusätzlich die Mobilisation fördern und unterstützend wirken.

Operative Eingriffe

In fortgeschrittenen Fällen kann ein Gelenkersatz, wie eine Knie- oder Hüftprothese notwendig sein. Minimalinvasive Eingriffe wie die Arthroskopie, bei der das Gelenk durch die Spülung von Ablagerungen und Rückständen gereinigt wird, können ebenfalls Schmerzen lindern und die Gelenkfunktion verbessern.

Prophylaxe und spezielle Bereiche

Präventive Maßnahmen, wie ein gesunder Lebensstil, ausreichende Bewegung und Gewichtsreduktion, können das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Es sollte auf übermäßige Belastung verzichten und auf gelenkschonende Sportarten wie Radfahren oder Wassergymnastik gesetzt werden.

Leben mit Arthrose

Der Alltag mit Arthrose kann herausfordernd sein, doch mit einigen Anpassungen lässt sich die Lebensqualität verbessern.

Alltagsgestaltung

  • Bewegung: Regelmäßige, gelenkschonende Aktivitäten wie Schwimmen oder Radfahren sind empfehlenswert. Eine Bewegungsroutine kann helfen, die Gelenke geschmeidig zu halten.
  • Ernährung: Eine ausgewogene Ernährung kann Entzündungen reduzieren und das Gewicht kontrollieren. Lebensmittel wie Fisch, Nüsse, Olivenöl und frisches Gemüse enthalten entzündungshemmende Stoffe. Lebensmittel, die bei Arthrose nach Möglichkeit vermieden werden sollen sind z.B. Butter, Sahne, Wurst, Fertiggerichte, Fleisch, Innereien, Eier, Koffein, Nikotin und Alkohol.
  • Alltagsstrukturen: Feste Tagesabläufe mit ausreichend Pausen können helfen, die Energie einzuteilen und Überlastung zu vermeiden.

Unterstützung im Alltag

Angehörige können praktische Hilfe leisten, z. B. bei der Zubereitung von Mahlzeiten, der Organisation von Arztbesuchen und der Aktivierung zur Bewegung.
Hilfreiche Ressourcen und Unterstützung
Verschiedene Organisationen, Selbsthilfegruppen und Online-Plattformen bieten Informationen und Unterstützung für Menschen mit Arthrose und ihre Familien an. Rehakliniken oder spezialisierte Kliniken können bei der Behandlung helfen. Angehörige sollten sich nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie diese benötigen.

Fazit

Arthrose stellt alle Beteiligten vor Herausforderungen. Mit einer Kombination aus medizinischer Behandlung, angepasstem Alltag und empathischer Unterstützung kann jedoch ein weitgehend selbstbestimmtes Leben geführt werden. Die enge Zusammenarbeit mit den medizinischen Fachkräften ist entscheidend, um den Verlauf der Krankheit positiv zu beeinflussen und die Lebensqualität zu erhöhen.

Pflege bei rheumatoider Arthritis – Ein Leitfaden für Angehörige und Betroffene

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Demenz: Früherkennung und Diagnose https://www.korian.de/ratgeber-magazin/demenz-frueherkennung-und-diagnose/ Thu, 06 Feb 2025 10:02:33 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=61465

Demenzerkrankungen beginnen schleichend. Das macht diese Krankheit so fatal und für Angehörige der Betroffenen zu einer Herausforderung. Es ist ein bekanntes Muster: Erst im Rückblick werden Einschränkungen von Betroffenen als Symptome einer Demenz erkannt.

Es ist wichtig, dass betreuende Angehörige Symptome einer Demenz als solche erkennen. Denn: Je eher dann eine Ärztin/ ein Arzt die Diagnose stellt, desto früher kann mit der Behandlung begonnen werden. Außerdem können die beobachteten Symptome auch von einer anderen Erkrankung stammen, die behandelbar ist – zum Beispiel Depressionen, Vitaminmangel, Flüssigkeitsmangel oder Elektrolytstörungen.

Und auch wenn der überwiegende Teil der Demenzerkrankungen nicht heilbar ist, können so doch früher Maßnahmen eingeleitet werden, die Betroffenen das Leben leichter machen. Außerdem können sich sowohl Erkrankte wie auch Angehörige rechtzeitig mental auf die Krankheit und eine womöglich drohende Verschlimmerung einstellen.

Elf Warnsignale für Demenz

Zur Hilfestellung für Angehörige hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft elf Warnsignale für eine beginnende Demenzerkrankung definiert. Sobald mehr als ein Warnsignal auf einen Menschen zutrifft, wird empfohlen, Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin aufzunehmen. Die elf Warnsignale sind:

  1. Gedächtnisstörungen
  2. Gesprächen nicht mehr folgen können
  3. Fehlende zeitliche und/oder räumliche Orientierung
  4. Rückzug von der Arbeit oder sozialen Aktivitäten
  5. Fehlende Worte im Gespräch
  6. Probleme, den Überblick zu behalten
  7. Schwierigkeiten mit alltäglichen Aufgaben
  8. Schlechtes oder vermindertes Urteilsvermögen
  9. Veränderungen der Stimmung und / oder des Verhaltens
  10. Probleme mit der räumlichen Wahrnehmung
  11. Verlegen von Dingen

Diagnose der Demenz

Familienmitglieder, die vermuten, dass ihre Angehörigen betroffen sind, haben unterschiedliche Möglichkeiten für eine diagnostische Abklärung. Spezialisiert auf die Frühdiagnostik sind Gedächtnisambulanzen und Gedächtnissprechstunden (manchmal wird auch von Memory-Kliniken gesprochen). Fachkräfte untersuchen hier Verdachtsfälle auf Demenz. Etwa 160 solcher Gedächtnisambulanzen gibt es in Deutschland. Die regional zuständige Ambulanz finden Angehörige in einer Datenbank der Alzheimer Forschung Initiative.

Erstdiagnosen werden auch oft von Hausarzt oder Hausärztin gestellt. Empfohlen wird, dass diese dabei Fachkräfte für Neurologie, Psychiatrie oder Psychotherapie hinzuziehen. Dabei werden in der Regel sogenannte psychometrische Demenztests durchgeführt (psychometrisch = psychologisches Messen). Der bekannteste darunter ist der Uhrentest, bei dem Betroffene eine Uhr mit Zifferblatt und Zeigern sowie eine vorgegebene Uhrzeit einzeichnen sollen. Diese Tests etwa könnten auch Angehörige durchführen. Dabei besteht jedoch immer die Gefahr der falschen Interpretation. Außerdem kann ein einzelner Test wie der Uhrentest zwar Hinweise auf kognitive Beeinträchtigungen geben, er reicht jedoch allein natürlich nicht für eine eindeutige Diagnose aus!

Um andere Ursachen für die Symptome auszuschließen, führen Hausarzt oder Hausärztin in der Regel weitere differentialdiagnostische Untersuchungen durch. Dazu gehören bildgebende Verfahren wie ein Ultraschall des Gehirns, EEG oder MRT sowie Untersuchungen von Blut und eventuell auch Nervenwasser.

Aktuellen Forschungen zufolge kann auch ein Bluttest auf sogenannte MicroRNAs helfen, eine Demenz zu erkennen. MicroRNAs sind Moleküle mit regulierender Wirkung, welche die Herstellung von Proteinen und damit zentrale Abläufe des Stoffwechsels beeinflussen.

Demenz: Diagnose, Therapien, Verlauf

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Früherkennung von Demenz

Auch wenn sich manche Familienmitglieder in der Situation wiederfinden mögen, dass sich ältere Angehörige nicht untersuchen lassen wollen, sollten sie möglichst versuchen, diese doch davon zu überzeugen. Eine frühzeitige Diagnose von Demenz bietet verschiedene Vorteile. Und sollte doch eine andere behandelbare Erkrankung der Grund für die Symptome sein, kann das alle Beteiligten sehr entlasten.

Therapeutische Maßnahmen können den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen und Erkrankten das Leben erleichtern. Betroffenen und Angehörigen bleibt außerdem mehr Zeit, das Leben auf die neue Situation auszurichten. Das Wissen um die Erkrankung kann helfen, besser mit der Situation umzugehen, als in ständiger Sorge zu leben.

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Demenz: Diagnose, Therapien, Verlauf https://www.korian.de/ratgeber-magazin/demenz-diagnose-therapien-verlauf/ Thu, 06 Feb 2025 10:02:14 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=61390

Schon die Wortherkunft sagt, worum es geht: Demenz leitet sich vom lateinischen Adjektiv „dēmēns“ ab, das „nicht recht bei Sinnen“ bedeutet. Demenz ist die Erkrankung, bei der sich die geistigen Fähigkeiten der Erkrankten verschlechtern, im schlimmsten Fall bis zum völligen Verlust. Anfangs sind Kurzzeitgedächtnis und Merkfähigkeit beeinträchtigt, dann verschwinden die Inhalte des Langzeitgedächtnisses und im schlimmsten Fall schließlich sämtliche lebenslang erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Mit der zunehmenden Alterung der Gesellschaft wächst fatalerweise auch der Anteil der Demenzkranken, denn das größte Krankheitsrisiko ist das Alter. Mit jedem zusätzlichen Lebensjahrzehnt steigt das Risiko. Etwa jede fünfte Person ab 85 Jahren, jede dritte ab 90 ist von Demenz betroffen. Insgesamt gibt es in Deutschland derzeit ca. 1,8 Millionen an Demenz erkrankte Menschen – in sehr unterschiedlicher Ausprägung und Schwere.

Formen der Demenz

Demenzen lassen sich je nach Ursachen und Ausprägungen in eine umfangreiche Systematik einteilen. Die erste Unterscheidung erfolgt in primäre und sekundäre Demenzformen.

Demenzformen

Primäre Demenzen

Primäre Formen machen 90 Prozent aller Demenzerkrankungen aus. Sie haben ihre Ursachen in direkten Veränderungen im Gehirn und sind leider unumkehrbar. Unterformen primärer Demenzen sind zum Beispiel:

Neurodegenerative Demenzen:

Ausgelöst werden sie durch das Absterben von Nervenzellen im Gehirn. Folgende Unterformen gibt es:

• Alzheimer:

Aus unbekanntem Grund sterben nach und nach Gehirnzellen ab, charakteristisch ist der Verlust des Kurzzeitgedächtnisses.

• Frontotemporale Demenz:

Betroffen sind hier vor allem die Nervenzellen im Stirn- und Schläfenbereich, dadurch verändern sich vor allem die Persönlichkeit und das soziale Verhalten, weniger das Erinnerungsvermögen.

Lewy-Körper-Demenz:

Betroffen sind Nervenzellen in der Hirnrinde, was zu optischen Sinnestäuschungen und motorischen Störungen führt.

• Parkinson-Demenz:

Bei 30 bis 40 Prozent der Parkinson-Kranken entwickeln sich auch Demenzen.

Vaskuläre Demenz

Hierbei sind die Nervenzellen von Durchblutungsstörungen betroffen. Risikofaktoren sind zum Beispiel Bluthochdruck, Rauchen oder Diabetes mellitus.

In der Praxis lassen sich die Formen manchmal nur schwer trennen, Erkrankte leiden auch an Mischformen. Was sich sagen lässt: Alzheimer ist die häufigste Form der Demenz, etwa 60 Prozent der Betroffenen leiden an dieser Demenzform. Vielleicht wird deshalb im landläufigen Sprachgebrauch Alzheimer fälschlicherweise mit Demenz gleichgesetzt. Medizinisch gesehen ist das nicht korrekt: Alzheimer ist eine Unterform der Demenz.

Sekundäre Demenzen

Etwa zehn Prozent aller Demenzerkrankungen sind sekundäre Formen. Diese werden durch äußere Einflüsse wie Medikamente, Alkoholmissbrauch, Umwelteinflüsse oder Schilddrüsenerkrankungen ausgelöst. Die Behandlungen sind, je nach Auslöser, sehr unterschiedlich, bieten aber teilweise durchaus gute Heilungschancen.

Ursachen der Demenz

Die Ursachen der Demenz sind bisher nicht ausreichend erforscht. In den Gehirnen von Demenzkranken werden unterschiedliche Veränderungen beobachtet. Dazu gehören unter anderem:

  • das Absterben von Nervenzellen
  • die Zerstörung der Verbindungen zwischen den Nervenzellen
  • Eiweißablagerungen im Gehirn
  • die Verminderung des für das Gedächtnis wichtigen Botenstoffs Acetylcholin

Genetische Faktoren spielen als Ursache eine untergeordnete Rolle. Der größte Risikofaktor ist das Alter. Während bei unter 70-Jährigen weniger als drei Prozent unter Demenz leiden, sind es bei über 90-Jährigen über 30 Prozent. Auffällig ist außerdem, dass Frauen häufiger betroffen sind als Männer. In der Altersgruppe 80 bis 84 Jahre etwa liegt das Demenzrisiko bei Männern bei 12,2 Prozent, bei Frauen bei 15,6 Prozent. Hinzu kommt, dass Frauen eine statistisch höhere Lebenserwartung haben als Männer, was die Zahlen zusätzlich erhöht.

Weitere Risikofaktoren sind:

  • Schwerhörigkeit
  • Alkoholmissbrauch
  • Kopfverletzungen
  • Depressionen
  • Bluthochdruck
  • Übergewicht
  • Diabetes mellitus
  • Geringe geistige Aktivität
  • Wenig soziale Aktivität
  • Bewegungsmangel
  • Rauchen
  • Luftverschmutzung

Aus dieser Liste ergeben sich auch die Möglichkeiten zur Prävention. Sich rechtzeitig um ein Hörgerät zu kümmern, wenig Alkohol zu trinken, den Blutdruck zu regulieren, viel Bewegung usw. kann helfen, das persönliche Demenzrisiko zu senken.

Früherkennung und Diagnose

Je eher eine Demenz festgestellt wird, desto früher kann mit der Behandlung begonnen werden. Und auch wenn der überwiegende Teil der Demenzerkrankungen nicht heilbar ist, können so doch früher Maßnahmen eingeleitet werden, die das Voranschreiten der Krankheit bremsen und/oder Betroffenen das Leben leichter machen. Außerdem können sich sowohl Erkrankte wie auch Angehörige rechtzeitig mental auf die Krankheit und eine womöglich drohende Verschlimmerung einstellen.

Vor allem Angehörigen kommt die Aufgabe zu, Betroffene genau zu beobachten und Anzeichen von Demenz zu erkennen. Als Hilfestellung hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft elf Warnsignale für eine beginnende Demenzerkrankung definiert. Diagnosen stellen dann häufig Hausarzt oder Hausärztin, oft unter Einbeziehung von Fachkräften für Neurologie, Psychiatrie oder Psychotherapie.

Demenz: Früherkennung und Diagnose

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Behandlung von Demenz

Für primäre Demenzen und damit den Großteil aller Erkrankungen gibt es derzeit keine Therapien, die zu einer Heilung führen. Die Behandlung zielt allein darauf ab, einerseits den Verlauf der Erkrankung möglichst zu verlangsamen und andererseits die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

Medikamentöse Behandlungen setzen etwa bei dem für das Gedächtnis wichtigen Botenstoff Acetylcholin an. Dafür werden Arzneimittel eingesetzt, die das Enzym hemmen, das für den natürlichen Abbau von Acetylcholin sorgt. Daneben gibt es Medikamente, die die Begleitsymptome einer Demenz, wie Unruhe, Sinnestäuschungen, Angst oder Schlafstörungen, lindern.

Nicht-medikamentöse Therapien werden eingesetzt, um die verbliebenen Fähigkeiten der Betroffenen zu trainieren, Alltagsfunktionen möglichst lange zu erhalten und ihr Selbstwertgefühl zu stärken. Dazu zählen etwa Musik- und Kunsttherapien, Bewegungsübungen oder Sinnes- und Wahrnehmungsübungen. Außerdem kann manchmal Psychotherapie helfen.

Ein Demenzfrühstück bietet dementen Menschen die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre, ohne Bewertung, wenn mal etwas daneben geht oder ungewohnte Kombinationen entstehen, unter ihresgleichen zu frühstücken.

Ein Demenzfrühstück bietet dementen Menschen die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre, ohne Bewertung, wenn mal etwas daneben geht oder ungewohnte Kombinationen entstehen, unter ihresgleichen zu frühstücken.

Verlauf der Demenz

Demenzerkrankungen verlaufen individuell verschieden. Sie lassen sich jedoch grundsätzlich in drei Phasen einteilen, zwischen denen die Übergänge meist fließend sind:

1. Beginnende Demenz:

In dieser Phase lebt die betroffene Person noch weitgehend selbstständig. Wichtig ist es, dass sie möglichst aktiv am sozialen Leben teilnimmt und im Idealfall Sport sowie Physio- und Ergotherapie macht. Mental sollten sich Erkrankte und ihre Angehörigen in dieser Phase intensiv mit der Krankheit auseinandersetzen und auf eine drohende Verschlimmerung vorbereiten.

2. Mittelschwere Demenz:

In dieser Phase sind die Symptome bereits deutlich ausgeprägt. Das Kurzzeitgedächtnis ist in der Regel stark eingeschränkt, Orientierungs-, Sprach- und Bewegungsfähigkeit können spürbar beeinträchtigt sein. Erkrankte können ihren Alltag oft nicht mehr ohne Hilfe meistern. Soziale Kontakte und therapeutische Maßnahmen, je nach den aktuellen Fähigkeiten, sind weiterhin wichtig.

3. Fortgeschrittene Demenz:

Aufgrund stark ausgeprägter Symptome sind Erkrankte auf intensive Betreuung und Pflege angewiesen. Manche sind jetzt bettlägerig. Wesensveränderungen bis hin zum Nicht-Wiedererkennen können für Angehörige psychologisch belastend sein. Angehörige, die in dieser Phase die Pflege überwiegend oder vollständig selbst übernehmen, können schnell an ihre Belastungsgrenzen kommen und sollten sich über Unterstützungsangebote informieren. Hilfreich können auch Selbsthilfegruppen von Angehörigen Demenzkranker sein. Eine Übersicht zu Selbsthilfegruppen bietet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft.

Mit Demenz leben

Die Diagnose Demenz stellt für Betroffene wie für Angehörige einen dramatischen Einschnitt dar. Diese Krankheit führt nicht nur zum Verlust der geistigen Fähigkeiten der Betroffenen. Sie beeinträchtigt letztlich die Wahrnehmung, das Erleben und schließlich das gesamte Sein. Betroffene leiden unter dem fortschreitenden Verlust ihrer Fähigkeiten. Und sie vereinsamen innerlich, weil andere sie nicht mehr verstehen und sie sich in der Regel ab Phase 2 auch nicht mehr entsprechend mitteilen können.

Angehörige sind durch die Auswirkungen der Demenz oft stark psychologisch belastet. Dennoch können sie Demenzkranke meist besser verstehen als andere, weil der Schlüssel zu deren Verhalten oft in der Biografie liegt. Wer einschneidende Erlebnisse, persönliche Ängste und Charaktereigenschaften der Betroffenen kennt, kann sie auch in der Demenz besser begleiten.

Demenzpflege

Unsere Einrichtungen mit Demenzpflege bieten Bewohnern mit einer demenziellen Erkrankung passende Angebote.

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Pflege 2025: Das ändert sich https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflege-2025-das-aendert-sich/ Mon, 20 Jan 2025 14:34:57 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=60690

Für das Jahr 2025 wurde keine neue Pflegereform verabschiedet. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen jedoch zum 1. Januar 2025 – aufgrund des im Mai 2023 beschlossenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG).

 

Leistungsbeträge steigen

2025 werden zahlreiche Leistungsbeträge jeweils um 4,5 Prozent angehoben. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Im Einzelnen betrifft das:

Leistungen für die vollstationäre Pflege

Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung zahlt die Pflegekasse nach jeweiligem Pflegegrad einen Festbetrag für die reinen Pflegekosten. Dieser wird zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Zum Beispiel bei einem Pflegegrad 2 stiege damit die Leistung von 770 Euro auf 805 Euro monatlich.

 

Pflegegrad Bisherige Leistung Neue Leistung ab 1.1.25
Pflegegrad 2 770 Euro 805 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro 1.319 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro 1.855 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro 2.096 Euro

 

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Ein umfangreiches Paket an Entlastungen betrifft die häusliche Pflege. Hier werden etwa Pflegegeld und Pflegesachleistungen (also: Dienstleistungen wie Körperpflege oder Haushaltsarbeiten) um jeweils 4,5 Prozent erhöht. Damit steigen das Pflegegeld etwa bei Pflegegrad 2 von 332 Euro auf 347 Euro monatlich, die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 von 761 Euro auf 796 Euro pro Monat.

 

Pflegegrad Bisherige Leistung Pflegegeld Neue Leistung Pflegegeld ab 1.1.25 Bisherige Leistung Pflegesachleistung Neue Leistung Pflegesachleistung ab 1.1.25
Pflegegrad 2 332 Euro 347 Euro 761 Euro 796 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro 599 Euro 1.432 Euro 1.497 Euro
Pflegegrad 4 765 Euro 800 Euro 1.778 Euro 1.859 Euro
Pflegegrad 5 947 Euro 990 Euro 2.200 Euro 2.299 Euro

 

Der frei einsetzbare Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch. Er steigt zum 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro monatlich. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie etwa Desinfektionsmittel oder Schutzhandschuhe, werden ebenfalls pauschal für alle Pflegegrade erstattet. Dafür gibt es ab 1. Januar 2025 monatlich 42 Euro, statt 40 Euro.

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Zeitlich begrenzte stationäre Pflege

Sind pflegende Angehörige krank, im Urlaub oder aus sonstigen Gründen vorübergehend nicht einsetzbar, können je nach Grund und Umfang verschiedene Formen der teilstationären Pflege in Anspruch genommen werden. Die Zuschüsse der Pflegekasse dazu steigen auch jeweils um 4,5 Prozent. Im Einzelnen sind dies:

Tages-/Nachtpflege

Dabei wird die häusliche Pflege durch teilstationäre Aufenthalte an einem oder mehreren Tagen oder Nächten pro Woche ergänzt.
Hierfür steigen die Leistungen beispielsweise bei Pflegegrad 2 von 689 Euro auf 721 Euro pro Monat.

Pflegegrad Bisherige Leistung Neue Leistung ab 1.1.25
Pflegegrad 2 689 Euro 721 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro 1.357 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro 1.685 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro 2.085 Euro

Verhinderungspflege

Das Budget für eine Ersatzpflege, wenn ein pflegender Angehöriger vorübergehend etwa durch Krankheit oder Urlaub ausfällt, ist für alle Menschen ab Pflegegrad 2 identisch. Die sogenannte Verhinderungspflege steigt von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich.

Kurzzeitpflege

Der Zuschuss für eine vorübergehende stationäre Pflege, etwa im Anschluss an eine stationäre Behandlung, ist ebenfalls ab Pflegegrad 2 einheitlich und wird von 1.774 Euro auf 1.854 Euro jährlich erhöht.

Außerdem werden ab dem 1. Juli 2025 die Leistungsbeträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengefasst. Dafür stehen dann in der Summe pro Jahr 3.539 Euro zur Verfügung, die Anspruchsberechtigte beliebig auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege verteilen können.

Höhere Leistungen, gestiegene Beiträge

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023 treten auch 2025 zahlreiche Leistungserhöhungen der Pflegekasse in Kraft, die sowohl die vollstationäre als auch im großen Umfang die häusliche Pflege betreffen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurde bereits zum 1. Juli 2023 der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozent auf 4 Prozent angehoben. Gleichzeitig trat auch eine Differenzierung dieses Beitrages nach der Anzahl der Kinder der beitragszahlenden Person in Kraft.

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

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Wohnumfeldverbesserung und Einsatz digitaler Pflegeanwendungen

Alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss für Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung ihres Wohnumfeldes. Der Betrag für diese sogenannte Wohnumfeldverbesserung steigt ebenfalls um 4,5 Prozent auf nun 4.180 Euro.

Die ergänzenden Unterstützungsleistungen für die Einführung und Nutzung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) steigen auf monatlich 53 Euro. Damit können etwa ambulante Pflegedienste die Pflegebedürftigen in die Nutzung solcher Anwendungen auf Smartphones, Tablet oder Laptops einweisen, die einen besonderen Nutzen für die pflegerische Versorgung haben.

Wohnumfeldverbesserung: Zuschuss der Pflegekasse

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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegeunterstuetzungs-und-entlastungsgesetz/ Tue, 17 Dec 2024 09:38:31 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=60429

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

Das Ziel des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) ist, die Pflege in Deutschland zu verbessern und sie fit für die Zukunft zu machen. Landläufig nennt man das Gesetz auch „Pflegereform 2023“. Im Mai 2023 wurde es im Bundestag beschlossen, die einzelnen Regelungen gelten teilweise seit dem 1. Januar 2024, teilweise ab dem 1. Januar 2025 und darüber hinaus.

Das PUEG enthalten verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, die häusliche Pflege zu stärken, die Qualität der Pflege zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten. Außerdem soll die Pflege digitaler werden und die finanzielle Situation der Pflegekassen verbessert werden.

 

Die finanziellen Entlastungen durch das PUEG 2023

Die Regelungen des PUEG bringen pflegebedürftigen Menschen eine Reihe von finanziellen Entlastungen. Diese betreffen im Wesentlichen:

In der ambulanten Pflege:

In der stationären Pflege:

  • Leistungszuschläge

PUEG und das Pflegegeld

Pflegebedürftige Menschen ab dem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld . Sie können es frei nutzen, um ihre Pflege privat zu organisieren.

Bereits zum 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld um fünf Prozent abgehoben. Bei Pflegegrad 2 etwa steigt damit das Pflegegeld von 316,00 auf 332,00 Euro. Eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent wird zum 1. Januar 2025 erfolgen, und danach soll es alle drei Jahre an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden.

PUEG und Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Gelder für Dienstleistungen wie Körperpflege oder Haushaltsarbeiten. Achtung: Dienste wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel zählen nicht dazu, sondern gehören zur Krankenpflege.

Auch bei den Pflegesachleistungen sieht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz Erhöhungen vor:

1. Januar 2024 + 5 Prozent
1. Januar 2025 + 4,5 Prozent

Damit sind die Pflegesachleistungen etwa bei Pflegegrad 2 zum 1.1.2024 von 724,00 auf 761,00 Euro gestiegen. Anschließend soll auch hier die Höhe alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden.

PUEG und Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Leistung für Angehörige, die einen Pflegebedürftigen zu Hause pflegen und dafür zeitweise eine Auszeit vom Job nehmen. Es kompensiert ihren Verdienstausfall während der Pflegezeit.

Bisher konnten Angehörige je pflegebedürftiger Person einmalig zehn Arbeitstage Auszeit vom Job in Anspruch nehmen. Im Rahmen des PUEG können seit dem 1. Januar 2024 die zehn Tage pro pflegebedürftiger Person nun jedes Jahr erneut beantragt werden.

PUEG und Leistungszuschläge in der stationären Pflege

Eine Heimunterbringung pflegebedürftiger Menschen ist teuer. Um Heimbewohner und Heimbewohnerinnen finanziell zu entlasten, zahlt die Pflegeversicherung Leistungszuschläge für die vollstationäre Unterbringung von Menschen ab Pflegegrad 2.

Diese Zuschläge steigen mit Dauer der Heimunterbringung und wurden im Zuge des PUEG ab 1. Januar 2024 so erhöht:

Dauer der vollstationären Pflege Zuschlag seit 1.1.2024 Zuschlag vorher
Bis 12 Monate 15 % 5 %
13–24 Monate 30 % 25 %
25–36 Monate 50 % 45 %
Mehr als 36 Monate 75 % 70 %

Die Zuschläge werden allerdings nur für pflegebedingte Aufwendungen gezahlt, nicht jedoch für Unterkunft und Verpflegung.

Weitere Änderungen durch das PUEG

Die Möglichkeiten der häuslichen Pflege werden durch die Einführung des sogenannten Entlastungsbudgets verbessert. Aus diesem Budget werden nun zwei Maßnahmen finanziert, die bisher aus zwei unterschiedlichen Töpfen bezahlt wurden und die pflegende Angehörige in zeitlich kritischen Situationen entlasten: die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege.

  • Die Kurzzeitpflege beinhaltet eine vorübergehende vollstationäre Aufnahme eines pflegebedürftigen Menschen, wenn ein pflegender Angehöriger etwa krank oder in Urlaub ist.
  • Bei einer Verhinderungspflege kann sich die Hauptpflegeperson aufgrund von Arztbesuchen, Überstunden, Freizeitaktivitäten und vielem mehr auch für kurze Zeitspannen durch Pflegepersonal vertreten lassen.

Die Leistungsbeträge für diese beiden Pflegearten werden laut dem PUEG ab 1. Juli 2025 zusammengefasst. Dafür stehen pro Jahr 3539,00 Euro zur Verfügung, die Anspruchsberechtigte beliebig auf die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege verteilen können.

Ein weiterer Schwerpunkt des PUEG betrifft die Digitalisierung in der Pflege. Unter anderem soll ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege entstehen. Ziel ist es unter anderem, die beteiligten Akteure wie Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeheime besser miteinander vernetzen. Im Zuge dessen soll es auch möglich sein die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zukünftig per Video-Call durchzuführen.

Kosten des PUEG

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sieht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung vor. Zum 1. Juli 2023 wurde der Beitragssatz um 0,35 Prozent auf 4 Prozent angehoben.

Gleichzeitig wird ab diesem Zeitpunkt auch nach der Anzahl der Kinder der Beitragszahler differenziert. Für Mitglieder mit einem Kind reduziert sich der Beitrag auf 3,4 Prozent. Für jedes weitere Kind sinkt der Beitrag dann um 0,25 Prozent, diese Reduktion gilt jedoch nur, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist. Die Reduktion um 0,6 Prozent durch das erste Kind bleibt dagegen lebenslang bestehen.

PUEG – ein Fazit

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt deutliche Entlastungen in der Pflege: Es stärkt die häusliche Pflege, entlastet pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen und erhöht die Qualität der Pflege.

Beginnend mit 1. Januar 2024 und dann in weiteren terminlichen Staffelungen gibt es finanzielle Leistungssteigerungen beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, dem Pflegeunterstützungsgeld und den Leistungszuschlägen in der stationären Pflege.

Angehörige, die pflegebedürftige Verwandte zu Hause pflegen, finden durch die Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege deutlich einfacher Entlastung in terminlich kritischen Situationen.

FAQs

Was ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)?

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) reformiert zahlreiche Leistungsansprüche für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Es soll die häusliche Pflege vereinfachen und die Pflegequalität verbessern.

Wann treten die Bestimmungen des PUEG 2023 in Kraft?

Das PUEG 2023 wurde im Mai 2023 verabschiedet. Die im Gesetz vorgesehene Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zur Pflegeversicherung trat bereits im Juli 2023 in Kraft. Die verschiedenen finanziellen Erleichterungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen greifen zum 1.1.2024 beziehungsweise 1.1.2025 und werden teilweise darüber hinaus an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

Welche Vorteile bringt das PUEG Menschen, die zu Hause gepflegt werden?

Die Vorteile des PUEG für Menschen, die zu Hause gepflegt werden sind die Erhöhungen von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das frei einsetzbare Pflegegeld und die Pflegesachleistungen für Haushaltsdienste etc. werden jeweils in mehreren Stufen angehoben.

Welche Vorteile bringt das PUEG Kindern und anderen pflegenden Angehörigen?

Kindern und anderen pflegenden Angehörigen bringt das PUEG ebenfalls Vorteile. Berufstätige Angehörigen können sich bis zu zehn Tage pro Jahr ohne Einkommensverlust von der Arbeit freistellen lassen. Angehörige, die für ein kurze oder längere Zeit der Pflege nicht nachkommen können, können sich durch neue Regeln bei der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege einfacher vertreten lassen.

Welche Vorteile bringt das PUEG bei der stationären Pflege?

Auch bei der stationären Pflege bringt das PUEG finanzielle Vorteile. Der Leistungszuschlag zu den pflegebedingten Aufwendungen der Heimunterbringung steigt je nach Dauer des Aufenthalts um fünf bzw. zehn Prozent.

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Pflegevorsorge und Pflege-Bahr https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegevorsorge-und-pflege-bahr/ Tue, 17 Dec 2024 09:31:40 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=60441

Viele, die im Alter pflegebedürftig werden, trifft es wie ein Schock: Die gesetzliche Pflegeversicherung – bei privat Versicherten: die private Pflege-Pflichtversicherung – deckt die anfallenden Kosten der Pflege nicht vollständig ab. Es entsteht eine Finanzierungslücke. Wer sich dagegen absichern will, kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

Erfüllt eine Pflegezusatzversicherung bestimmte Voraussetzungen, können Versicherte sogar einen monatlichen Zuschuss zu ihren Beiträgen vom Staat erhalten. Man spricht dann von einer sogenannten Pflege-Bahr-Versicherung.

Was ist eine Pflege-Bahr-Versicherung?

Eine Pflege-Bahr-Versicherung ist eine Pflegezusatzversicherung, deren Leistungen in Form eines Tagegeldes ausgezahlt werden. Eingeführt wurde sie am 1.1.2013 im Rahmen des sogenannten Pflegeneuausrichtungsgesetzes. Ihren Namen hat sie vom damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

Wer eine Pflege-Bahr-Versicherung abschließt, erhält einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat, wenn der selbstgezahlte Beitrag darüber hinaus noch mindestens zehn Euro pro Monat beträgt. Neben diesem finanziellen Kriterium muss die Versicherung weiteren Voraussetzungen entsprechen, um gefördert zu werden.

Welche Voraussetzungen muss eine Pflege-Bahr-Versicherung erfüllen?

Eine Pflege-Tagesgeld-Versicherung muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um als Pflege-Bahr-Versicherung förderfähig zu sein:
  • Der aktuelle Gesundheitszustand des oder der Versicherten darf keine Rolle spielen. Es ist üblich, dass der Gesundheitszustand als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Im schlimmsten Fall werden Antragstellende mit einem schlechten Gesundheitszustand abgelehnt. Dies ist bei der Pflege-Bahr-Versicherung ausgeschlossen.
  • Eine Gesundheitsprüfung – ob als Untersuchung oder per Fragebogen – findet nicht statt.
  • Die Höhe der Versicherungsbeiträge darf sich ausschließlich am Alter orientieren. Das heißt: Je früher man die Versicherung abschließt, desto geringer sind die Beiträge. Man kann auch freiwillig die Beiträge höher setzen, um im Pflegefall mehr Leistung zu erhalten. Das geht allerdings nur beim Vertragsabschluss, später nicht mehr.
  • Die Wartezeit zwischen dem Stellen des Antrags und dem Beginn der Leistungen darf maximal fünf Jahre betragen. Ausnahme: Wenn während der Wartezeit die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls eintritt, können Antragsteller auch schon früher Leistungen erhalten.
  • Die Leistungen müssen in Form von Tagesgeld erbracht werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
In Abhängigkeit vom Pflegegrad muss die Leistung mindestens betragen:
Pflegegrad 1 60 Euro/Monat
Pflegegrad 2 120 Euro/Monat
Pflegegrad 3 180 Euro/Monat
Pflegegrad 4 240 Euro/Monat
Pflegegrad 5 600 Euro/Monat
Über diese Voraussetzungen hinaus, können die Anbieter ihre Versicherungen frei gestalten. Bei allen Pflege-Bahr-Versicherungen beginnen die Leistungen dann, wenn die Pflegebedürftigkeit eines Menschen von seiner gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung festgestellt wird.

Pflegevorsorge mit Pflege-Bahr

Über die Geldleistungen, die ein pflegebedürftiger Mensch aus seiner Pflege-Bahr-Versicherung erhält, darf er frei verfügen und braucht auch keine Nachweise zu erbringen, wofür er das Geld ausgegeben hat. Weiterer Vorteil: Die Eigenleistung, die ein Versicherter oder eine Versicherte in die Pflege-Bahr-Versicherung einzahlt, kann er oder sie steuerlich als Vorsorgeaufwendung geltend machen.

Eine Pflege-Bahr-Versicherung darf jeder Mensch abschließen, der noch keine Pflegeleistungen bezogen hat, jeder aber nur eine Pflege-Bahr-Versicherung. Die staatliche Förderung muss nicht extra beantragt werden, die Förderung erhalten die Versicherten automatisch mit dem Vertragsabschluss. Gerät der Versicherungsnehmer oder die -nehmerin in finanzielle Schwierigkeiten, kann der Vertrag bis zu drei Jahren ruhen gelassen werden.

Vor- und Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung

Pflege-Bahr-Versicherungen sind nicht unumstritten. Der Wegfall der Gesundheitsprüfung ist sicher ein Vorteil für Menschen mit Vorerkrankungen, die eventuell eine andere Pflegezusatzversicherung gar nicht mehr bekämen.

Jedoch stehen Pflege-Bahr-Versicherungen in der Kritik, nicht immer die vorteilhaftesten Konditionen zu bieten. Als freie Anbieter legen die Versicherungsunternehmen die Höhe der Beiträge, die sie altersabhängig verlangen, selber fest. Es empfiehlt sich also auf jeden Fall, sich verschiedene Vergleichsangebote einzuholen.

Was dabei unbedingt beachtet werden sollte: Pflege-Bahr-Versicherung werden nicht beitragsfrei gestellt, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und die Leistung einsetzt. Wer also Leistungen aus dieser Versicherung bekommt, muss trotzdem weiterhin Prämien zahlen.

Pflegezusatzversicherungen, die nicht den Bahr-Kriterien entsprechen, werden auf dem Markt sowohl mit wie auch ohne eine solche Beitragsfreistellung im Leistungsfall angeboten. Wer den Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung erwägt, sollte besonders diesen Punkt für sich prüfen.

Pflege-Bahr – ein Fazit

Pflege-Bahr-Versicherungen sind Pflegezusatzversicherungen, die staatlich pro Monat mit fünf Euro gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sie werden ohne eine Gesundheitsprüfung abgeschlossen, stehen aber im Verdacht, nicht immer die marktgünstigsten Konditionen zu bieten.

Wer den Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung überlegt, sollte sich in jedem Fall verschiedene Angebote einholen und diese auch mit sonstigen Pflegezusatzversicherungen vergleichen. Diese werden teilweise mit einer Beitragsfreistellung im Leistungsfall angeboten. Bei Pflege-Bahr-Versicherungen müssen auf jeden Fall weiterhin Beiträge gezahlt werden, auch wenn die Versicherung schon Leistungen erbringt. Auch dieser Punkt sollte bei einer Abwägung im Detail durchgerechnet werden.

FAQs

Was ist die Pflege-Bahr-Versicherung?

Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine Pflegezusatzversicherung, die staatlich mit fünf Euro pro Monat gefördert wird. Dazu muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss sie eine Tagegeldversicherung sein, ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, und ihre Tarife dürfen sich nur nach dem Alter der Antragstellerin oder des Antragstellers richten.

Wer kann Pflege-Bahr abschließen?

Eine Pflege-Bahr kann jeder Volljährige abschließen, der noch nie Pflegeleistungen in Anspruch genommen hat. Jeder Mensch darf nur eine Pflege-Bahr-Versicherung haben.

Was kostet die Pflege-Bahr-Versicherung?

Was eine Pflege-Bahr-Versicherung kostet, hängt vom Alter ab. Das heißt, wer in jüngeren Jahren abschließt, zahlt weniger als Ältere. Wie hoch dieser altersbezogene Beitrag jeweils ist, kann das Versicherungsunternehmen allerdings selbst bestimmen. Damit die Förderung von fünf Euro pro Monat gezahlt wird, müssen mindestens zehn Euro Prämie monatlich gezahlt werden.

Müssen für Pflege-Bahr auch im Leistungsfall weiter Beiträge gezahlt werden?

Für Pflege-Bahr müssen auch im Leistungsfall weiter Beiträge gezahlt werden. Das heißt, auch wer pflegebedürftig ist und schon Tagesgeld von der Versicherung bezieht, muss trotzdem weiterhin Beiträge bezahlen. Bei manchen anderen Pflegezusatzversicherungen ist das nicht so, weshalb man diesen Punkt vor Vertragsabschluss genau prüfen sollte.

Für wen ist die Pflegevorsorge mit Pflege-Bahr sinnvoll?

Die Pflegevorsorge mit Pflege-Bahr ist vor allem für die Menschen sinnvoll, die aufgrund von Vorerkrankungen von anderen Pflegezusatzversicherungen nicht mehr aufgenommen werden. Die fehlende Gesundheitsprüfung macht es möglich.

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflege-vorsorgefoerderung.html

https://www.pkv.de/wissen/pflegepflichtversicherung/vorsorgen-mit-der-pflegezusatzversicherung/

https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/pflege-bahr

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegezusatzversicherung-besser-mit-foerderung-abschliessen-54424

https://www.privat-patienten.de/lexikon/begriff/gefoerderte-ergaenzende-pflegeversicherung-pflege-bahr/

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeversicherung/pflegevorsorge/pflege-bahr/

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Vollmacht und Verfügung in der Pflege https://www.korian.de/ratgeber-magazin/vollmacht-und-verfuegung-in-der-pflege/ Wed, 11 Dec 2024 09:57:01 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=60316

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, sind zahlreiche Fragen zu klären: Wie viel Unterstützung braucht der oder die Pflegebedürftige? Reicht eine ambulante Pflege? Und was soll bei einem medizinischen Notfall geschehen? Noch komplexer wird die Situation, wenn Betroffene sich nicht mehr selbst äußern oder eigene Entscheidungen treffen können. Damit auch dann die individuellen Wünsche berücksichtigt werden, sollte jede Person die dezidierten Vorstellungen für kritische Situationen festlegen und dokumentieren – solange er oder sie noch handlungs- und artikulationsfähig ist. Das passende Werkzeug dazu ist die Vollmacht beziehungsweise Verfügung.

Vollmacht oder Verfügung – was ist der Unterschied?

Wer eine Vollmacht ausstellt, ernennt einen Stellvertreter oder Stellvertreterin, eine bevollmächtigte Person, die für ihn oder sie entscheiden und handeln kann. Jede voll geschäftsfähige, also in der Regel volljährige, Person kann eine Vollmacht oder Verfügung ausstellen und wiederum jede geschäftsfähige Person als Stellvertretung einsetzen.

Eine Vollmacht bezieht sich auch auf Situationen, in denen die vollmachtgebende Person selbst noch entscheidungsfähig ist. Eine Verfügung bezieht sich auf Situationen, in der sie dies nicht mehr ist.

Die einfachste Form der Vollmacht halten wir wohl alle regelmäßig in der Hand: Auf der Benachrichtigungskarte eines Paketdienstes können wir Dritten erlauben, unser Päckchen abzuholen. Rechtlich gesehen ist das eine Vollmacht. Für Menschen, die im Alter nicht mehr mobil sind, empfehlen sich zum Beispiel Vollmachten für Bankgeschäfte und Behördengänge.

Drei Arten von Vollmachten

Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten. Ein Überblick:

  • Die Vollmacht zum Päckchenabholen ist eine sogenannte spezielle Vollmacht, die allein zum Ausführen einer einzelnen Aktion bevollmächtigt.
  • Eine Gattungsvollmacht berechtigt zum Ausführen einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften.
  • Am umfassendsten ausgestaltet ist eine Generalvollmacht, mit der die bevollmächtigte Person sämtliche Rechtsgeschäfte ausführen kann.

Für schwerwiegende Entscheidungen wie risikoreiche medizinische Eingriffe, Heimunterbringungen oder Haushaltsauflösungen reicht allerdings eine Generalvollmacht allein nicht aus – hier muss auch die betroffene Person zustimmen.

Vollmachten und Verfügungen im Alter

Das entscheidende Dokument im Rahmen der Pflegevorsorge im Alter ist die Vorsorgevollmacht. Damit beauftragt man eine oder mehrere Personen, Entscheidungen für einen selbst zu treffen. Dabei gibt es einen großen Gestaltungsspielraum: Die Vollmacht kann für eine einzelne Angelegenheit gelten oder aber auch für sämtliche anstehenden Entscheidungen.

Im Gegensatz zu anderen Vollmachten tritt die Vorsorgevollmacht erst dann in Kraft, wenn betroffene Personen die genannten Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Wer eine umfassende Vorsorgevollmacht vermeiden möchte, kann eine Betreuungsverfügung ausstellen. Mit dieser wird eine Person des Vertrauens als Betreuung definiert – für einen Zeitpunkt, an dem man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Die Wahl dieser Person ist auch für ein möglicherweise eingeschaltetes Betreuungsgericht bindend.

Landläufig vielleicht am bekanntesten ist die Patientenverfügung. In dieser wird festlegt, welche medizinischen Maßnahmen ein Patient oder eine Patientin in kritischen Situationen will – und welche nicht. Das beinhaltet auch lebenserhaltende Maßnahmen in bestimmten medizinischen Notfällen.

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Vollmachten unter Ehepartnern

Grundsätzlich benötigen auch Eheleute eine Vollmacht. Man kann in einer Notsituation nicht automatisch für den Partner oder die Partnerin entscheiden – der rechtliche Status als Ehepaar reicht dafür allein nicht aus.

Im Jahr 2023 hat der Gesetzgeber eine Notfallregelung für Eheleute definiert, das sogenannte Ehegattenvertretungsrecht. Dieses gilt allerdings nur im medizinischen Bereich und nur begrenzt auf sechs Monate. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zum Ehegattenvertretungsrecht.

Ehegattenvertretungsrecht

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Was muss in einer Vollmacht oder Verfügung stehen?

Sowohl Vollmachten wie auch Verfügungen müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Definitiv sollten sie schriftlich ausgestellt werden. Das ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben – aber wenn jemand in Ihrem Namen handeln soll, muss er oder sie die Vollmacht oder Verfügung natürlich vorlegen können.

Achtung: Vollmacht oder Verfügung sind nur im Original gültig. Deshalb sollten sie bei einer Person des Vertrauens oder sogar bei einem Notar oder Notarin hinterlegt werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig.

Ein praktischer Tipp: Legen Sie eine schriftliche Notiz in Brieftasche oder Portemonnaie, dass es entsprechende Dokumente gibt und wo sie hinterlegt sind.

Außerdem sollte eine Vollmacht oder Verfügung folgende Angaben enthalten:

  • eindeutige Bezeichnung der ausstellenden Person. Neben dem Namen sollten Geburtsdatum und -ort genannt werden, eventuell auch Adresse oder Personalausweisnummer
  • eindeutige Bezeichnung der stellvertretenden Person
  • genaue Beschreibung der Rechtsgeschäfte, für die die Vollmacht oder Verfügung ausgestellt wird. Hier möglichst konkret werden, damit keine Missverständnisse aufkommen
  • Dauer der Gültigkeit
  • Unterschrift und Datum

Zentrales Vorsorgeregister

Vollmacht oder Verfügung können beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren werden. Damit wird aktenkundig, dass ein entsprechendes Dokument vorliegt. So wird sichergestellt, dass beispielsweise eine Pflege-Vollmacht auch zur Kenntnis genommen wird. Die Dokumente können im Zentralen Vorsorgeregister nicht hinterlegt werden. Das Vorsorgeregister ist ein kostenpflichtiger Service der Bundesnotarkammer.

Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums finden sich außerdem nützliche Vorlagen, die beim Gestalten von Vollmachten oder Verfügungen helfen.

Vollmacht und Verfügung in der Pflege – ein Fazit

Wer auch im Pflegefall ein selbstbestimmtes Leben führen will, sollte sich rechtzeitig um die richtige Vorsorge kümmern. Ab einem bestimmten Alter sollte im Grunde jeder Mensch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung haben. Andernfalls riskiert man, dass im Falle eines Falles eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird.

Nach einem schweren Unfall oder bei einer lebensbedrohlichen Krankheit möchten manche Menschen auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten. Damit solche Wünsche respektiert werden, ist eine Patientenverfügung notwendig.

Auch wenn es hierbei um nicht immer angenehme Themen geht, ist es in jedem Fall sinnvoll, sich rechtzeitig mit der Vorsorge im Alter zu beschäftigen.

Häufig gestellte Fragen: Vollmacht und Verfügung in der Pflege

Was sind Vollmachten und Verfügungen?

In Vollmachten und Verfügungen werden Personen als Stellvertretung genannt, die im Pflegefall oder bei medizinischen Notfällen Entscheidungen für einen Menschen treffen dürfen, wenn dieser das nicht mehr selbst kann. Vollmachten und Verfügungen können individuell nach den persönlichen Bedürfnissen gestaltet werden.

Welche Vollmachten und Verfügungen gibt es?

Es gibt verschiedene Vollmachten und Verfügungen. In Alter und Pflege relevant sind drei Arten: (1) Die Vorsorgevollmacht bemächtigt eine bevollmächtigte Person im eigenen Namen zu handeln. Die Vollmacht kann sich auf konkrete einzelne oder auf alle zu treffenden Entscheidungen beziehen. (2) In der Betreuungsverfügung wird eine stellvertretende Person bestimmt, die im Notfall Entscheidungen übernehmen kann. Sind weder (1) noch (2) vorhanden, kann ein Betreuungsgericht eine Betreuungsperson bestimmen. (3) Die Patientenverfügung definiert ganz konkret, welche medizinische Versorgung sich ein Mensch in einer lebensbedrohlichen Situation wünscht.

Was muss in Vollmachten und Verfügungen stehen?

Vollmachten und Verfügungen sollten schriftlich erstellt werden. Sie gelten nur im Original und sollten im Original bei einer Person des Vertrauens hinterlegt werden. Enthalten müssen sie die eindeutige Benennung der ausstellenden und der stellvertretenden Person. Außerdem sollte exakt beschrieben sein, welche Rechte übertragen werden. Die Dauer der Gültigkeit sollte genannt werden, unbedingt müssen Unterschrift und Datum enthalten sein.

Brauchen Ehepartner auch Vollmachten?

Ja, auch Eheleute brauchen Vollmachten. Der Status als Ehepaar gibt einem grundsätzlich keine Rechte, wenn der Partner oder die Partnerin nicht mehr entscheidungsfähig ist. Eine Ausnahme stellt das Ehegattenvertretungsrecht dar, das ausschließlich in medizinischen Fragen und nur für einen Zeitraum von sechs Monaten gilt.

Welche Vollmachten und Verfügungen sollte man haben?

Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung sind zu empfehlen, um im Alter, im Pflegefall oder in Notsituationen nicht zu riskieren, dass eine Betreuungsperson vom Betreuungsgericht bestellt wird. Außerdem empfiehlt sich für jeden Erwachsenen ab einem bestimmten Alter eine Patientenverfügung, um bei Unfall oder lebensbedrohlicher Krankheit, eine Behandlung nach den eigenen Wünschen zu gewährleisten.

Quellen

https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/vollmachten-verfuegungen/

https://www.aok.de/pk/magazin/pflege/pflegende-angehoerige/welche-vollmachten-sollten-pflegende-angehoerige-haben/

https://www.pflegeberatung.de/beratung-planung/vollmachten-verfuegungen

https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html

https://www.bundesaerztekammer.de/bundesaerztekammer/patienten/patientenverfuegung

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind-46972

https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/patientenverfuegung-vorsorgevol

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