Pflegegrade – Korian Deutschland https://www.korian.de Bei Korian sind Sie bestens umsorgt Fri, 12 Jul 2024 13:55:42 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.1 /favicon.ico Pflegegrade – Korian Deutschland https://www.korian.de 32 32 So funktioniert die Einstufung in Pflegegrade https://www.korian.de/ratgeber-magazin/so-funktioniert-die-einstufung-in-pflegegrade/ Wed, 10 Jan 2024 19:57:15 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=53174

Unfälle, Erkrankungen und ganz normale Alterungsprozesse können dazu führen, dass ein Mensch pflegebedürftig wird. Oft reichen im Alter ein Sturz oder ein Schlaganfall – und plötzlich tritt der Pflegefall ein. In anderen Fällen nimmt die Pflegebedürftigkeit schleichend zu, etwa bei einer fortschreitenden Erkrankung wie Demenz, Parkinson oder COPD. Um dann Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Mensch als pflegebedürftig eingestuft werden. Im Fokus der Einschätzung steht die Selbstständigkeit der Person. Je nach Schwere der Beeinträchtigung wird sie dann in einen von fünf Pflegegraden eingestuft.

In diesem Artikel erfahren Sie: Welche Pflegegrade gibt es und wie werden sie festgelegt? Wie stelle ich einen Antrag und wie läuft das Begutachtungsverfahren ab? In den Unterkapiteln erfahren Sie außerdem, welche Voraussetzungen für die einzelnen Pflegegrade gelten und mit welchen Leistungen Sie rechnen können.

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Was sind Pflegegrade?

Der Pflegegrad zeigt an, wie selbstständig eine pflegebedürftige Person ihren Alltag meistern kann – und legt fest, welche Leistungen sie von der Pflegeversicherung erhält. Es gibt fünf Pflegegrade. Je schwerer die Beeinträchtigung, desto höher der Pflegegrad und desto mehr Geld- und Sachleistungen übernimmt die Pflegekasse.

Es gibt also nicht einen fixen Pflegegrad für bestimmte Erkrankungen, sondern es werden im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens die individuellen körperlichen, kognitiven und psychischen Fähigkeiten bzw. Beeinträchtigungen einer Person betrachtet und mithilfe eines komplexen Punktesystems eingeordnet. Außerdem muss absehbar sein, dass die Person für mindestens ein halbes Jahr beeinträchtigt ist.

Die Pflegegrade im Überblick

  • Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe im deutschen Pflegesystem und beschreibt laut Sozialgesetzbuch die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ von Pflegebedürftigen (12,5 bis unter 27 Punkte). Betroffene können sich in der Regel noch gut selbst versorgen und haben nur einen geringen Bedarf an Unterstützung. Mehr zum Pflegegrad 1.
  • Pflegegrad 2 richtet sich an Personen, die regelmäßige Hilfe im Alltag benötigen. Er ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland und wird Menschen zugewiesen, die „in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt“ sind (27 bis unter 47,5 Punkte). Mehr zum Pflegegrad 2.
  • Pflegegrad 3 wird Pflegebedürftigen mit „schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ zugewiesen, die meist mehrmals täglich Unterstützung bei der Selbstversorgung benötigen (47,5 bis unter 70 Punkte). Mehr zum Pflegegrad 3.
  • Pflegegrad 4 beschreibt „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ von pflegebedürftigen Menschen. Sie sind bereits erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt und die alltägliche Versorgung muss fast vollständig übernommen werden (70 bis unter 90 Punkte). Mehr zum Pflegegrad 4.
  • Pflegegrad 5 ist der höchste Grad der Pflegebedürftigkeit in Deutschland und attestiert „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ (90 bis 100 Punkte). Betroffene sind in einem hohen Maß unselbstständig und benötigen Pflege rund um die Uhr. Mehr zum Pflegegrad 5.

Wie wird der Pflegegrad festgelegt?

Die Ermittlung des Pflegegrades folgt einem festen Ablauf. Dabei ist es egal, ob die pflegebedürftige Person gesetzlich oder privat versichert ist. Die Pflegekasse beauftragt entweder den Medizinischen Dienst (MD, früher: MDK) bei gesetzlich Versicherten oder die Medicproof GmbH bei privat Versicherten. Diese stellen eine:n Gutachter:in, der oder die den Pflegebedarf ermittelt.

Der oder die Gutachter:in betrachtet dabei sechs Lebensbereiche – die sogenannten Module. Eine große Rolle spielt dabei das Modul Selbstversorgung. Am Ende ergibt sich so ein genauer Überblick über den notwendigen Hilfsbedarf und die Zuordnung zu einem von fünf Pflegegraden.

Diese sechs Lebensbereiche (Module) werden betrachtet:

  1. Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen? Kann sie gehen, stehen oder die Körperhaltung ändern? Kann sie z. B. Treppen steigen oder benötigt sie einen Rollator?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann sich die Person in ihrem Alltag zeitlich und örtlich orientieren? Erkennt sie Personen aus ihrem Umfeld? Kann sie Gespräche führen und ihre Bedürfnisse mitteilen? Kann sie eigene Entscheidungen treffen
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigt die Person Hilfe aufgrund von psychischen Problemen? Zeigt sie ängstliches, aggressives, depressives oder anders auffälliges Verhalten? Wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich die Person im Alltag selbst versorgen? Braucht sie Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder beim Essen und Trinken? Kann sie allein die Toilette benutzen
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Welche Unterstützung benötigt die Person beim Krankheitsumgang? Setzt sie Therapieanweisungen um? Kann sie Medikamente selbstständig einnehmen? Braucht sie Hilfe bei Arztbesuchen, Verbandswechsel, Beatmung oder Dialyse
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig und bewusst kann die Person ihren Tagesablauf gestalten? Kann sie eigenen Interessen nachgehen und sie selbst planen? Kann sie Kontakte pflegen und mit anderen interagieren?

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Sie können entweder für sich selbst einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen oder, wenn Sie dazu bevollmächtigt sind, stellvertretend für eine andere Person bei deren Pflegekasse. Diese ist an die entsprechende Krankenkasse angegliedert. Sie können einen Pflegeantrag schriftlich, per Brief, Telefonat oder Formular stellen.

  • Brief oder Telefonat: Im ersten Schritt genügt ein Anruf oder ein formloses Schreiben. Der oder die Versicherte muss unterschreiben.
  • Antrag ausfüllen: Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Antragsformular zu, das sie ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken müssen. Falls Sie Unterstützung benötigen, finden Sie auf der Website des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
  • Pflegebegutachtung: Ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienst (MD, früher: MDK) oder der Medicproof GmbH besucht die pflegebedürftige Person in ihrem Zuhause und stellt fest, wie selbstständig sie ist – und welche Hilfe sie im Alltag benötigt.
  • Bescheid: Das Gutachten geht automatisch an die Pflegekasse, die daraufhin entscheidet, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung teilt die Pflegekasse Ihnen das Ergebnis und den zugewiesenen Pflegegrad mit.

 

Der Antrag wurde abgelehnt oder Sie halten den Pflegegrad für zu niedrig? In vielen Fällen lohnt sich ein Widerspruch. Diesen müssen Sie innerhalb von einem Monat schriftlich einlegen.

Kann ich den Pflegegrad auch wieder ändern?

Wenn eine Person einen Pflegegrad zugeteilt bekommt, bedeutet das nicht, dass sie diesen für immer behält. Der Pflegebedarf kann sich durch eine Besserung oder leider häufiger durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands ändern. Bemerken Sie, dass sich die Pflegesituation verändert oder die pflegebedürftige Person stärker auf die Hilfe von außen angewiesen ist als zuvor, können Sie eine höhere Einstufung beantragen. Das Pflegebegutachtungsverfahren wird dann wiederholt.

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Pflegegrad 1 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegegrad-1-voraussetzungen-leistungen-und-tipps/ Tue, 09 Jan 2024 20:10:30 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=53175

Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen kann plötzlich oder schleichend eintreten. Oft sind es gerade die Anfangsstadien, in denen gezielte Unterstützung entscheidend ist. Pflegegrad 1 markiert den Einstieg in die Pflegeversorgung und bietet trotz geringem Pflegebedarf wertvolle Hilfen für Betroffene und ihre Angehörigen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Pflegegrad 1 bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie am besten mit dieser Situation umgehen können.

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Pflegegrad 1: Definition

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe im deutschen Pflegesystem und beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ von Pflegebedürftigen. Er richtet sich an Menschen mit geringem oder keinem Pflegebedarf, bei denen jedoch eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten im Alltag festgestellt wurde. Das betrifft beispielsweise Menschen mit geringen körperlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen. Pflegegrad 1 dient als Einstiegsstufe in die Pflegeversorgung und zielt darauf ab, frühzeitig Unterstützung zu bieten, um die Lebensqualität zu steigern und eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.

  1. Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Fortbewegen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Orientierung oder der Kommunikation
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten, emotionale Belastungen oder psychische Erkrankungen
  4. Selbstversorgung: Probleme bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Umsetzung von Therapieanweisungen.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Ein Fallbeispiel für das Kriterium Mobilität: Nach einem Bandscheibenvorfall kann sich Jürgen M., 59, nicht mehr gut bewegen, vor allem Sitzen fällt ihm schwer. Der Positionswechsel im Bett kriegt er noch gut hin (selbstständig = 0 Punkte), aber Umsetzen und Halten einer stabilen Sitzposition sind schon schwieriger (beides überwiegend unselbstständig = 2 x 2 Punkte). Für jede Tätigkeit, die in der Pflegebegutachtung relevant ist, vergeben die Gutachter:innen Punkte und addieren diese.

Pflegegrad 1: Leistungen und Geld

Menschen mit Pflegegrad 1 können ihren Alltag in der Regel noch sehr selbstständig meistern. Deshalb haben sie keinen Anspruch auf Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Dennoch stehen den Betroffenen einige Leistungen zu, um sie im Alltag zu entlasten und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 1 erhalten außerdem kostenlose Beratungstermine; Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse.

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

Leistungsart

 

Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Vollstationäre Pflege
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro / Monat
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro / Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro / Monat

Pflegegrad 1: Tipps für den Umgang

  • Frühzeitige Beantragung: Auch bei geringem Pflegebedarf ist es wichtig, frühzeitig eine Einstufung in den Pflegegrad zu beantragen, also beispielsweise sobald sich erste Beeinträchtigungen zeigen. So erhalten Sie bei Bedarf rechtzeitig Unterstützung. Was Sie für die Antragsstellung wissen müssen, erfahren Sie auf unserer Übersicht zu Pflegegraden.
  • Einbeziehung von Angehörigen: Pflegegrad 1 betrifft oft nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern auch indirekt deren Angehörige und andere nahestehende Personen – weil diese oft helfen müssen, um die pflegebedürftige Person im Alltag zu unterstützen. Sprechen Sie offen über die Situation und planen Sie gemeinsam, wie Sie die Betreuung am besten organisieren möchten und wer welche Aufgaben übernehmen kann.
  • Beibehaltung von Routinen: Die Aufrechterhaltung von gewohnten Abläufen im Alltag kann Sicherheit schaffen. Falls Routinen bislang fehlten, helfen strukturierte Tagesabläufe beim Übergang in die Pflegeversorgung.
  • Nutzung von Hilfsmitteln: Praktische Hilfsmittel und Technologien können den Alltag erheblich erleichtern und die Selbstständigkeit fördern – zum Beispiel rutschfeste Unterlagen, Haltegriffe im Badezimmer oder digitale Kommunikationshilfen und Apps.
  • Soziale Kontakte pflegen: Freundschaften, Hobbies und der Austausch mit anderen sind jetzt besonders wichtig. Das fördert nicht nur die geistige und emotionale Gesundheit, sondern kann auch das Gefühl von Isolation verringern und die Lebensqualität steigern.
  • Aktive Planung für die Zukunft: Pflegegrad 1 ist oft nur eine Momentaufnahme und der Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit ändern. Deshalb lohnt es sich, vorausschauend zu planen und in regelmäßigem Austausch mit den betreuenden Ärzt:innen, Pflegediensten und Pflegekasse zu bleiben.

Pflegegrad 1 – ein Fazit

Pflegegrad 1 mag zwar die niedrigste Einstufung im Pflegesystem sein, jedoch bietet er dennoch wertvolle Unterstützung für Menschen mit leichtem Pflegebedarf. Die angebotenen Leistungen können Betroffenen und Angehörigen ihre Situation erleichtern. Wichtig ist, frühzeitig Unterstützung zu beantragen, sich aktiv mit den bestehenden Möglichkeiten auseinanderzusetzen und offen mit allen Beteiligten zu kommunizieren.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 1

Was bedeutet Pflegerad 1?

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe im deutschen Pflegesystem und beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ von Pflegebedürftigen (12,5 bis unter 27 Punkte).

Wann bekommt man Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bekommt, wer bei der Pflegebegutachtung auf Grundlage des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zwischen 12,5 und unter 27 Punkte erhält. Der Pflegegrad 1 bestätigt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 erhalten von der Pflegekasse folgende Leistungen:

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation sowie monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Gesamtmaßnahme, um Barrieren in Wohnung oder Haus zu reduzieren, z. B. Installation eines Treppenlifts oder Badumbau
  • Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Geldleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse zur Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege und auch nicht zur vollstationären Pflege. Sie erhalten aber 125 Euro pro Monat für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Zuschüsse zum Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zur Wohnraumanpassung und Wohngruppenförderung.

Erhält man mit Pflegegrad 1 Kurzzeitpflege?

Nein. Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege.

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Pflegegrad 2 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegegrad-2-voraussetzungen-leistungen-und-tipps/ Mon, 08 Jan 2024 20:13:40 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=53177

Es reicht ein Sturz oder ein Schlaganfall – und plötzlich tritt der Pflegefall ein. Doch die Pflegebedürftigkeit kann auch schleichend zunehmen, etwa bei einer Demenz. Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland und richtet sich an Menschen, die regelmäßige Hilfe im Alltag benötigen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Pflegegrad 2 bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Geldleistungen Ihnen zustehen – und Sie erhalten praktische Tipps für den Umgang mit Pflegegrad 2 im Alltag.

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Pflegegrad 2: Definition

Pflegegrad 2 wird Menschen zugewiesen, die laut Sozialgesetzbuch „in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt“ sind. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige in der Lage sind, einige alltägliche Aktivitäten selbständig durchzuführen, jedoch bei anderen Aufgaben Unterstützung brauchen. Häufig sind sie in ihrer Mobilität bereits eingeschränkt, können sich aber etwa mit einem Rollator noch selbst fortbewegen. Pflegegrad 2 wird durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) anhand eines Begutachtungsverfahrens festgestellt.

Pflegegrad 2: Voraussetzungen

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen. Die Einstufung erfolgt dann auf Grundlage eines komplexen Punktesystems, das sich auf die untenstehenden sechs Lebensbereiche bezieht. Für die Einstufung in Pflegegrad 2 müssen zwischen 27 und unter 47,5 Punkten ermittelt werden. Die Einschätzung des Medizinischen Dienstes ist hierbei entscheidend. Die Gutachter:innen betrachten die folgenden Bereiche und bewerten, wie stark die betroffene Person jeweils eingeschränkt ist.

  1. Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Fortbewegen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Orientierung oder der Kommunikation
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten, emotionale Belastungen oder psychische Erkrankungen
  4. Selbstversorgung: Probleme bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Umsetzung von Therapieanweisungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Ein Fallbeispiel für das Kriterium Mobilität: Nach einem Oberschenkelhalsbruch ist Gerda F., 84, in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Sie kann nicht mehr selbstständig Treppen steigen (3 Punkte), aber kann sich mit dem Rollator überwiegend selbstständig in der Wohnung fortbewegen (1 Punkt).
In dieser Art und Weise werden alle oben aufgeführten Lebensbereiche bewertet und Punkte vergeben für jede Aufgabe des Alltags – von 0 (selbstständig) bis 3 Punkte (unselbstständig).

Pflegegrad 2: Leistungen und Geld

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Es ist auch eine sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich. Dann werden die anfallenden Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld verrechnet. Außerdem stehen Menschen mit Pflegegrad 2 Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege zu.

Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht (siehe Tabelle).

 

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick

Leistungsart

 

Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 316 Euro / Monat (332 Euro ab 1.1.2024)
Pflegesachleistungen 724 Euro / Monat (761 Euro ab 1.1.2024)
Tages- und Nachtpflege 689 Euro / Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro / Monat
Verhinderungspflege 1.612 Euro / Monat
Vollstationäre Pflege 770 Euro / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro / Monat
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro / Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro / Monat

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten außerdem kostenlose Beratungstermine und Beratungsbesuche, um etwa ihre pflegerische Versorgung zu optimieren oder ihre Wohnung altersgerecht anzupassen. Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen stehen zudem kostenlose Pflegekurse zu.

Pflegegrad 2: Tipps für Betroffene und Angehörige

  • Informieren Sie sich: Machen Sie sich mit den möglichen Leistungen vertraut. Informieren Sie sich über Pflegegeld, Pflegesachleistungen und andere Unterstützungsangebote. Was Sie für die Antragsstellung wissen müssen, erfahren Sie auf unserer Übersicht zu Pflegegraden.
  • Holen Sie sich Unterstützung: Pflegegrad 2 bedeutet nicht, dass Sie als Betroffene oder Angehörige alles allein bewältigen müssen. Nutzen Sie Angebote wie Tages- und Nachtpflege, um für Entlastung zu sorgen.
  • Für Angehörige: Achten Sie auf sich. Pflegende Angehörige vergessen gerne einmal, sich um ihr eigenes Wohlbefinden zu kümmern. Gehen Sie achtsam mit Ihren emotionalen und körperlichen Ressourcen um. Pausen sind wichtig, um langfristig für die pflegebedürftige Person da sein zu können.
  • Für Angehörige: Fördern Sie die Selbstständigkeit. Unterstützen Sie den oder die Pflegebedürftige:n dabei, so selbstständig wie möglich zu bleiben. Kleine Erfolge im Alltag stärken das Selbstwertgefühl und die Beziehung zueinander.
  • Kommunikation: Sprechen Sie offen über Wünsche, Bedürfnisse und mögliche Veränderungen im Pflegeverlauf.
  • Anpassung der Umgebung: Passen Sie das Wohnumfeld an die Bedürfnisse der zu pflegenden Person an, um Stürze und Unfälle zu vermeiden. Dazu zählen kleinere Anpassungen wie rutschfeste Unterlagen und Haltegriffe im Badezimmer sowie größere Umbauten bei Hürden wie Treppen, Türschwellen und schmalen Türen.
  • Soziale Kontakte pflegen: Freundschaften, Hobbies und der Austausch mit anderen Betroffenen bleiben essenziell – für Pflegebedürftige wie für Pflegende. Das steigert die Lebensqualität auf beiden Seiten und hilft den Beteiligten, besser mit der Situation klarzukommen.

Pflegegrad 2 – ein Fazit

Pflegegrad 2 bietet Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und ihren Angehörigen die Möglichkeit, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Geldleistungen für Angehörige sowie andere Leistungen sollten Ihnen helfen, diese Herausforderung zu meistern. Denken Sie auch als Pflegende:r daran, sich Unterstützung zu holen und auf Ihre eigene Gesundheit zu achten, um langfristig für den oder die Pflegebedürftige:n da sein zu können.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 2

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird Menschen zugewiesen, die „in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt“ sind (27 bis unter 47,5 Punkte).

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316 Euro oder auf eine Pflegesachleistung in Höhe von 724 Euro pro Monat. Außerdem stehen Menschen mit Pflegegrad 2 Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege sowie weitere Leistungen zu.

Was muss bei Pflegegrad 2 erfüllt sein?

Pflegegrad 2 bekommt, wer bei der Pflegebegutachtung auf Grundlage des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zwischen 27 und unter 47,5 Punkte erhält. Der Pflegegrad 2 bestätigt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“.

Wie viele Stunden muss man pflegen für Pflegegrad 2?

Ein bestimmter Zeitaufwand für die Pflege ist seit dem 01.01.2017 keine Voraussetzung mehr für die Anerkennung eines Pflegegrades.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten von der Pflegekasse folgende Leistungen:

  • Pflegegeld: 316 Euro pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Familie, Bekannte oder Freund:innen
  • Pflegesachleistungen: 724 Euro pro Monat bei der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Tages- und Nachtpflege: 689 Euro pro Monat für die teilstationäre Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 770 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege:774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr
  • Verhinderungspflege:612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation sowie monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Maßnahme, um Barrieren in der Wohnung oder Haus zu reduzieren, z. B. Installation eines Treppenlifts oder Badumbau
  • Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss

 

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Pflegegrad 3 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegegrad-3-voraussetzungen-leistungen-und-tipps/ Sun, 07 Jan 2024 20:16:34 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=53178

Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen kann verschiedene Gründe haben und unterschiedliche Schweregrade aufweisen. Pflegegrad 3 beschreibt eine mittelschwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist der zweithäufigste Pflegegrad in Deutschland. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Pflegegrad 3 – von der Definition, über Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen zustehen, bis hin zu praktischen Tipps für den Pflegealltag.

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Pflegegrad 3: Definition

Menschen mit Pflegegrad 3 werden laut Sozialgesetzbuch „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ bescheinigt. Diese Beeinträchtigungen können aufgrund von körperlichen oder geistigen Erkrankungen auftreten – etwa bei fortgeschrittener Demenz, nach einem Schlaganfall oder bei einer Parkinson-Erkrankung. Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 benötigen meist mehrmals täglich Unterstützung bei der Selbstversorgung und der Bewältigung ihres Alltags.

Pflegegrad 3: Voraussetzungen

Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen. Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit erfolgt dann durch die Anzahl von Punkten, die anhand eines detaillierten Fragenkatalogs ermittelt werden. Für die Einstufung in Pflegegrad 3 müssen zwischen 47,5 und unter 70 Punkten ermittelt werden. Begutachtet werden die folgenden sechs Lebensbereiche – es kommt immer darauf an, wie stark die betroffene Person im jeweiligen Kriterium eingeschränkt ist.

  1. Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Fortbewegen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Orientierung oder der Kommunikation
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten, emotionale Belastungen oder psychische Erkrankungen
  4. Selbstversorgung: Probleme bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Umsetzung von Therapieanweisungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Ein Fallbeispiel für das Kriterium Selbstversorgung: Wegen seiner fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung kann Olaf A., 73, nur noch schlecht seine Körperpflege übernehmen. Waschen von Oberkörper, Intimbereich, Duschen und Baden schafft er nur noch überwiegend unselbstständig (jeweils 2 Punkte – insgesamt 6 Punkte). Körperpflege im Bereich des Kopfes, also Zähneputzen, Gesicht Waschen und Kämmen kriegt er noch überwiegend selbstständig hin (1 Punkt).
Nach diesem Schema wird jedes Kriterium und die verschiedenen Unterpunkte nach und nach bewertet, sodass am Ende eine Gesamtpunktzahl dasteht.

Pflegegrad 3: Leistungen und Geld

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn Angehörige sie zuhause pflegen oder auf Pflegesachleistungen, wenn sie professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Es ist auch eine sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich. Sie erhalten dann das Pflegegeld nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch anteilig. Außerdem stehen ihnen Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege zu.

Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht (siehe Tabelle).

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick

Leistungsart

 

Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 545 Euro / Monat (573 Euro ab 1.1.2024)
Pflegesachleistungen 1.363 Euro / Monat (1432 Euro ab 1.1.2024)
Tages- und Nachtpflege 1.298 Euro / Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro / Monat
Verhinderungspflege 1.612 Euro / Monat
Vollstationäre Pflege 1.262 Euro / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro / Monat
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro / Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro / Monat

 

Sie erhalten zudem kostenlose Beratungstermine und Beratungsbesuche, um Ihre Pflege optimieren zu können. Pflegende Angehörige, Freunde und Bekannte dürfen an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen.

Pflegegrad 3: Tipps für Angehörige

  • Individueller Pflegeplan: Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegende sollten gemeinsam einen individuellen Pflegeplan erstellen. Dieser sollte in erster Linie die Bedürfnisse, Wünsche und Gewohnheiten der zu pflegenden Person berücksichtigen – jedoch auch die der pflegenden Angehörigen mitdenken.
  • Entlastung für Angehörige: Pflegende Angehörige sind oft stark belastet. Nutzen Sie die Unterstützungsangebote wie Kurzzeitpflege oder Tagespflege, um sich regelmäßige Auszeiten zu gönnen und Kraft zu tanken.
  • Kommunikation: Eine offene Kommunikation innerhalb der Familie und mit allen Beteiligten ist essenziell. Tauschen Sie sich regelmäßig über den Pflegebedarf, Herausforderungen und Bedürfnisse aus.
  • Pflegehilfsmittel: Machen Sie sich mit den Möglichkeiten von Pflegehilfsmitteln vertraut. Spezielle Pflegebetten, Lagerungsrollen, Kopfwaschsysteme und andere Hilfsmittel können etwas Selbstständigkeit aufrechterhalten, die Pflege effizienter gestalten und den Alltag deutlich erleichtern.
  • Förderung der Mobilität: Unterstützen Sie den oder die Pflegebedürftige:n dabei, so mobil wie möglich zu bleiben. Bewegungsfördernde Maßnahmen tragen zur Selbstständigkeit bei.
  • Anpassung der Umgebung: Prüfen Sie, ob bauliche Anpassungen im Wohnraum notwendig sind, um die Sicherheit und den Komfort zu erhöhen – zum Beispiel ein Treppenlift oder ein barrierefreies Bad.
  • Soziale Kontakte pflegen: Besuche von Freund:innen und Verwandten sowie die Teilnahme an Gruppenaktivitäten und Kursen innerhalb oder außerhalb von Pflegeeinrichtungen fördern die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person und entlasten auch Sie als pflegende Angehörige.
  • Selbstfürsorge für Pflegende: Pflegende Angehörige opfern sich häufig auf, doch es ist überaus wichtig, dass Sie auch auf Ihre eigene mentale und körperliche Gesundheit achten. Nehmen Sie Unterstützung von Familienmitgliedern, Freund:innen oder Beratungsstellen in Anspruch.

Pflegegrad 3 – ein Fazit

Pflegegrad 3 bietet Menschen mit schweren Beeinträchtigungen beim Bewältigen ihres Alltags und ihren Angehörigen finanzielle Unterstützungen und diverse Leistungen, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ein individuell angepasster Pflegeplan, regelmäßige Pausen für pflegende Angehörige und die Nutzung von unterschiedlichen Angeboten tragen dazu bei, die Herausforderungen zu bewältigen und die Lebensqualität bei allen Beteiligten zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 3

Welche Einschränkungen hat man bei Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird Personen zugesprochen, die „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeiten oder der Fähigkeiten“ haben (47,5 bis unter 70 Punkte) und verstärkte Unterstützung im Alltag benötigen. Dazu zählen körperliche, geistige und/ oder psychische Beeinträchtigungen wie zum Beispiel eine fortgeschrittene Demenz, Folgen eines Schlaganfalls oder schwere Mobilitätsprobleme.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3?

Wie viel Geld Sie mit Pflegegrad 3 erhalten, hängt von Ihrer Versorgungsform ab. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und vollstationäre Pflege sowie weitere Leistungen. Bei einer vollstationären Versorgung erhalten Menschen mit Pflegegrad 3 monatliche Geldleistungen in Höhe von 1.262 Euro.

Kann man mit Pflegegrad 3 noch alleine wohnen?

Das muss individuell geprüft werden, doch grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen mit Pflegegrad 3 alleine leben. Der Großteil der Betroffenen wird zuhause gepflegt. Etwa ein Viertel der Menschen mit Pflegegrad 3 wird in stationärer Pflege versorgt.

Wann bekommt man Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 bekommt, wer bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) eine „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeiten oder der Fähigkeiten“ bestätigt bekommt und zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erhält.

Was steht mir bei Pflegegrad 3 alles zu?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 erhalten von der Pflegekasse folgende Leistungen:

  • Pflegegeld: 545 Euro pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Familie, Bekannte oder Freund:innen
  • Pflegesachleistungen:363 Euro pro Monat bei der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Vollstationäre Pflege im Pflegeheim:262 Euro pro Monat
  • Tages- und Nachtpflege:298 Euro pro Monat für die teilstationäre Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
  • Kurzzeitpflege:774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr
  • Verhinderungspflege:612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation sowie monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Gesamtmaßnahme der Barrierereduzierung in der Häuslichkeit, z. B. Installation eines Treppenlifts oder Badumbau
  • Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss
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Pflegegrad 4 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegegrad-4-voraussetzungen-leistungen-und-tipps/ Sat, 06 Jan 2024 20:18:54 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=53179

Die Pflegeversicherung in Deutschland hat das Ziel, Menschen in verschiedenen Pflegesituationen und ihre Angehörigen angemessen zu unterstützen. Personen mit Pflegegrad 4 sind bereits erheblich eingeschränkt in ihrer Alltagskompetenz, häufig auch in ihrer Mobilität. Die meisten Betroffenen sind über 90 Jahre alt. In diesem Artikel erfahren Sie: Was bedeutet Pflegegrad 4? Welche Voraussetzungen gelten? Mit welchen Leistungen können Sie rechnen? Und was sollte man im Pflegealltag berücksichtigen?

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Pflegegrad 4: Definition

Pflegegrad 4 beschreibt laut Sozialgesetzbuch „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ von Pflegebedürftigen. Fast ein Drittel wird stationär in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen gepflegt, denn bei fast jeder Tätigkeit, die im Alltag anfällt, ist Hilfe nötig – beispielsweise, wenn Pflegebedürftige bettlägerig sind und / oder Sprachprobleme haben. Wer einen Pflegegrad 4 besitzt, fällt oft in die Langzeitpflege, da die Beeinträchtigungen in den meisten Fällen von Dauer sind.

Pflegegrad 4: Voraussetzungen

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Betroffene oder ihre Angehörigen zunächst einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Auf Basis eines detaillierten Fragenkatalogs ermittelt der Medizinische Dienst (MD) dann eine Anzahl von Punkten, die den Pflegegrad bestimmt. Für die Einstufung in Pflegegrad 4 müssen zwischen 70 bis unter 90 Punkte erreicht werden. Folgende sechs Lebensbereiche werden in der Pflegebegutachtung ausgewertet – pro Kriterium entscheidet der oder die Gutachter:in, inwiefern die pflegebedürftige Person eingeschränkt ist:

  1. Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Fortbewegen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Orientierung oder der Kommunikation
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten, emotionale Belastungen oder psychische Erkrankungen
  4. Selbstversorgung: Probleme bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Umsetzung von Therapieanweisungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Ein Fallbeispiel für das Kriterium Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Aufgrund von einer fortgeschrittenen Demenz ist Axel L., 81, stark in seiner Wahrnehmung, Denkprozessen und Kommunikation eingeschränkt. Er hat keine zeitliche (3 Punkte) oder örtliche Orientierung mehr (3 Punkte) und erinnert sich nicht mehr an wesentliche Ereignisse und Beobachtungen (3 Punkte). Personen wie seine Tochter, die ihm nahestehen, erkennt er an guten Tagen noch (2 Punkte).
Gerade in diesem Lebensbereich gibt es viele Unterkriterien, die betrachtet werden. Die Gutachter:innen vergeben für alle Punkte, von 0 (Fähigkeit vorhanden) bis 3 Punkte (Fähigkeit nicht vorhanden), und addieren diese.

Pflegegrad 4: Leistungen und Geld

Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen umfangreiche Unterstützung in ihrem Alltag, weshalb ihnen sowohl Geld- als auch Sachleistungen zur Verfügung stehen. Diese können für die Pflege zuhause durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Versorgung genutzt werden. Zusätzlich stehen ihnen Leistungen für die Tages- und Nachtpflege sowie eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung. Betroffene und Angehörige erhalten außerdem kostenlose Beratungstermine, Beratungsbesuche und Pflegekurse.

Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht (siehe Tabelle).

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick

Leistungsart

 

Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 728 Euro / Monat (765 Euro ab 1.1.2024)
Pflegesachleistungen 1.693 Euro / Monat (1778 Euro ab 1.1.2024)
Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro / Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro / Monat
Verhinderungspflege 1.612 Euro / Monat
Vollstationäre Pflege 1.775 Euro / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro / Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Bis zu 40 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro / Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro / Monat

Pflegegrad 4: Tipps für Angehörige

  • Professionelle Beratung: Der Pflegealltag kann sehr herausfordernd sein. Lassen Sie sich deshalb von den Pflegekassen oder Beratungsstellen unterstützen, um die bestmöglichen Leistungen und Hilfen zu erhalten.
  • Individuelle Pflegeplanung: Erstellen Sie gemeinsam mit dem Pflegedienst oder der Pflegefachkraft einen individuellen Plan, der den Wünschen und Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht wird.
  • Pflegeangebote nutzen: Pflegende Angehörige brauchen regelmäßige Auszeiten und Erholung vom Pflegealltag. Nutzen Sie entsprechende Unterstützungsangebote wie zum Beispiel die Verhinderungspflege. Diese gilt für bis zu sechs Wochen im Jahr und etwa für den Fall, dass Sie einmal selbst krank sind – oder einfach mal Urlaub brauchen.
  • Kommunikation: Beziehen Sie die pflegebedürftige Person auch weiterhin in die Kommunikation und in Entscheidungsprozesse mit ein. Das stärkt ihr Gefühl der Selbstbestimmung und hilft auch Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
  • Soziales Netzwerk: Pflegen Sie soziale Kontakte und nutzen Sie mögliche Unterstützung aus Ihrem familiären Umfeld oder aus dem Freundes- und Bekanntenkreis – das gilt sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für Pflegepersonen.
  • Selbstfürsorge für Pflegepersonen: Pausen und Auszeiten sind keine Schwäche – im Gegenteil: Wollen Sie langfristig für die oder den Pflegebedürftige:n da sein, müssen Sie gut auf sich selbst achten, um gesund und fit zu bleiben.

Pflegegrad 4 – ein Fazit:

Menschen mit Pflegegrad 4 brauchen in den allermeisten Fällen bereits eine intensivere Betreuung und Pflege durch Angehörige oder Pflegefachkräfte. Durch die gezielte Inanspruchnahme von Beratungen, Leistungen und Angeboten können alle Beteiligten bestmöglich entlastet werden. Wichtig ist, die pflegebedürftige Person auch weiterhin in die Kommunikation miteinzubeziehen – und sich selbst auch Auszeiten zu gönnen

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4

Wie viel Pflegegeld gibt es für Pflegegrad 4?

Personen mit Pflegegrad 4 erhalten ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 Euro, wenn sie zuhause durch Angehörige, Freund:innen oder Bekannte versorgt werden. Wird die Person ambulant oder stationär von einem professionellen Pflegedienst versorgt, gelten andere Leistungen.

Kann man mit Pflegegrad 4 noch alleine leben?

Menschen mit Pflegegrad 4 können in der Regel nicht mehr rund um die Uhr alleine in einer Wohnung oder einem Haus wohnen.

Wann bekommt man Pflegegrad 4?

In Pflegegrad 4 werden pflegebedürftige Personen eingestuft, die bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) zwischen 70 bis unter 90 Punkte erhalten und somit „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ attestiert bekommen.

Welche Leistungen bei Pflegegrad 4?

Personen mit anerkanntem Pflegegrad 4 erhalten von der Pflegekasse folgende Leistungen:

  • Pflegegeld: 728 Euro pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Familie, Bekannte oder Freund:innen
  • Pflegesachleistungen:693 Euro pro Monat bei der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Tages- und Nachtpflege:612 Euro pro Monat für die teilstationäre Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
  • Kurzzeitpflege:774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr
  • Verhinderungspflege:612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr
  • Vollstationäre Pflege im Pflegeheim:775 Euro pro Monat
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
  • Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation sowie monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Maßnahme, um Barrieren in der Wohnung oder Haus zu beseitigen, z. B. Installation eines Treppenlifts oder Badumbau
  • Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss
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Pflegegrad 5 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegegrad-5-voraussetzungen-leistungen-und-tipps/ Fri, 05 Jan 2024 20:21:50 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=53180

Der Pflegegrad 5 stellt den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit in Deutschland dar – ein sogenannter Härtefall. Betroffene sind in einem hohen Maß unselbstständig, in der Regel bettlägerig und benötigen eine intensive Pflege rund um die Uhr. In diesem Artikel erfahren Sie, was Pflegegrad 5 bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Geldleistungen Betroffenen zustehen und wie Sie am besten mit der Situation umgehen können.

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Pflegegrad 5: Definition

Pflegegrad 5 wird Menschen zugewiesen, die laut Sozialgesetzbuch „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ haben und sehr stark auf die Hilfe anderer angewiesen sind – etwa bei einer fortgeschrittenen Demenz, der muskellähmenden Nervenerkrankung Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) oder Krebs im Endstadium sowie schwerer Lungenerkrankung (z. B. chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, COPD). Betroffene können deshalb die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Pflegegrad 5: Voraussetzungen

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Versicherte bzw. deren Angehörige zunächst einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegebegutachtung und Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) auf der Grundlage eines komplexen Punktesystems, das sich auf die untenstehenden sechs Lebensbereiche bezieht. Bei der Begutachtung bewertet der oder die Gutacher:in, wie stark eingeschränkt die betroffene Person in jedem Lebensbereich ist und verteilt Punkte. Für die Einstufung in Pflegegrad 5 müssen über 90 Punkten ermittelt werden (Maximum: 100 Punkte).

  1. Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Fortbewegen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Orientierung oder der Kommunikation
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten, emotionale Belastungen oder psychische Erkrankungen
  4. Selbstversorgung: Probleme bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Umsetzung von Therapieanweisungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Ein Fallbeispiel: Irmgard G. leidet an stark fortgeschrittener ALS. Ihre Muskeln kann sie kaum noch bewegen. Für das Kriterium Mobilität bedeutet das: Gehen, Fortbewegen oder Sitzen ist nicht mehr möglich. In allen Unterkriterien bekommt sie die höchste Punktzahl (unselbstständig – 3 Punkte). Diese werden addiert mit den Punkten aus anderen Bereichen: Selbstversorgung ist für Irmgard auch nicht mehr möglich – bei Waschen, Anziehen, Toilettengang braucht sie Hilfe von Anderen. Normales Essen und Trinken geht ebenfalls nicht mehr. Für alle Unterpunkte bekommt sie die höchste Punktzahl.
Nach diesem Schema werden die oben aufgeführten Lebensbereiche bewertet und eine Gesamtpunktzahl ermittelt.

Pflegegrad 5: Leistungen und Geld

Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 durch Familie, Freund:innen oder Bekannte im eigenen Zuhause gepflegt werden, steht ihnen ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 901 Euro zur Verfügung. Werden sie durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, erhalten sie Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro pro Monat. Es ist auch eine sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich. Dann werden die anfallenden Pflegesachleistungen anteilig mit dem Pflegegeld verrechnet. Außerdem haben Menschen mit Pflegegrad 5 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und vollstationäre Pflege.

Für die vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 monatlich 2.005 Euro aus der Pflegekasse. Das reicht in der Regel allerdings nicht aus, um die Kosten für die Einrichtung komplett zu decken.

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick

Leistungsart

 

Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 901 Euro / Monat
Pflegesachleistungen 2.095 Euro / Monat
Tages- und Nachtpflege 1.995 Euro / Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro / Monat
Verhinderungspflege 1.612 Euro / Monat
Vollstationäre Pflege 2.005 Euro / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro / Monat
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro / Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro / Monat

Versicherte und ihre Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen erhalten außerdem kostenlose Beratungstermine, Beratungsbesuche und Pflegekurse.

Pflegegrad 5: Tipps für Angehörige

  • Unterstützung annehmen: Pflegegrad 5 erfordert eine intensive Betreuung und ist für viele Angehörige ein emotionaler und körperlicher Kraftakt. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – sei es von ambulanten Pflegediensten, Tageseinrichtungen oder einer vollstationären Betreuung.
  • Alltagsstruktur schaffen: Routinen können dem oder der Pflegebedürftigen Sicherheit bieten und Verwirrung und Unruhe reduzieren. Außerdem kann ein strukturierter Tagesablauf auch Ihnen als Pflegeperson den Alltag erleichtern.
  • Kommunikation: Auch wenn die geistigen Fähigkeiten der zu pflegenden Person beeinträchtigt sein können, versuchen Sie dennoch, in Kontakt zu bleiben. Einfache Gespräche, Berührungen und Musik können eine positive Wirkung haben.
  • Selbstfürsorge: Vergessen Sie nicht, sich auch um Ihr eigenes Wohlbefinden zu kümmern. Planen Sie regelmäßige Pausen und Ausgleiche ein, gehen Sie einem Hobby nach und pflegen Sie Ihre Freundschaften. Und: Bitten Sie Familienmitglieder und Freund:innen bei Bedarf um Unterstützung. Nur wenn Sie selbst gesund bleiben, können Sie langfristig für die pflegebedürftige Person da sein

Pflegegrad 5 – ein Fazit

Die Pflege eines Menschen mit Pflegegrad 5, dem höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit in Deutschland, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die aber mit der richtigen Unterstützung bewältigt werden kann. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – und vergessen Sie nicht, sich auch um Ihr eigenes Wohlbefinden zu kümmern.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 5

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 5?

Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf monatliches Pflegegeld in Höhe von 901 Euro (bei häuslicher Pflege durch Angehörige) oder auf eine Pflegesachleistung in Höhe von 2.095 Euro pro Monat (bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst). Zudem haben die Pflegebedürftigen Anspruch auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege. Für die vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung erhalten Personen mit Pflegegrad 5 monatlich 2.005 Euro aus der Pflegekasse.

Was muss bei Pflegegrad 5 erfüllt sein?

Pflegegrad 5 bekommt, wer bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) zwischen 90 und 100 Punkte erhält und intensiv auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Der Pflegegrad 5 bestätigt „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 5 zu?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 5 erhalten von der Pflegekasse die umfangreichsten Leistungen:

  • Pflegegeld: 901 Euro pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Familie, Bekannte oder Freund:innen
  • Pflegesachleistungen:095 Euro pro Monat bei der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Tages- und Nachtpflege:995 Euro pro Monat für die teilstationäre Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
  • Vollstationäre Pflege:005 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege:774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr
  • Verhinderungspflege:612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation sowie monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Gesamtmaßnahme der Barrierereduzierung in der Häuslichkeit, z. B. Installation eines Treppenlifts oder Badumbau

Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss

Wie viel Geld bekommt man bei stationärer Pflege mit Pflegegrad 5?

Menschen mit zugewiesenem Pflegegrad 5 erhalten für die vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung monatlich 2.005 Euro.

Wie teuer ist ein Heimplatz bei Pflegegrad 5?

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 erhalten für die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung 2.005 Euro im Monat. Zusätzlich wird ein „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ (EEE) erhoben. Damit sind Kosten für die Pflegeinrichtung gemeint, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen, und von den Bewohner:innen selbst gezahlt werden müssen. Dieser Eigenanteil betrug 2022 durchschnittlich 1.139 Euro. Für die Unterkunft, Nebenkosten und Verpflegung kamen im Schnitt weitere 857 Euro hinzu.

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Widerspruch Pflegegrad – Fristen, Begründung, Muster https://www.korian.de/ratgeber-magazin/widerspruch-pflegegrad-fristen-begruendung-muster/ Thu, 04 Jan 2024 13:49:37 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=53171

Antrag auf Pflegegrad abgelehnt – und jetzt? Bei knapp jedem fünften Antrag ist das der Fall. Die gute Nachricht: Wer nicht den Pflegegrad bewilligt bekommt, den man sich erhofft, oder zurückgestuft wird, kann Widerspruch einlegen. Dabei ist wichtig, dass Sie schnell reagieren – die Frist liegt bei einem Monat ab Erhalt des Bescheids.

Was Sie sonst noch beachten müssen für den Widerspruch beim Pflegegrad, welche Erfolgsaussichten es gibt und ein Muster für Ihren Widerspruch finden Sie in diesem Artikel.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Krankheit, Alter oder ein Unfall – es gibt viele Gründe, warum Pflege nötig wird. Klar ist auch: Pflege kostet Zeit und Geld. Eine Unterstützung durch Geld- oder Sachleistungen entlastet Betroffene und Angehörige deshalb enorm.

Nun kommt nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst aber ein Bescheid zurück, mit dem Sie nicht gerechnet haben: Pflegegrad abgelehnt, Pflegegrad zu gering, Pflegegrad zurückgestuft. In solchen Fällen können Sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen und damit versuchen, den bisherigen Bescheid zu ändern.

Wann lohnt sich der Pflegegrad-Widerspruch?

• wenn die Pflegekasse den Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt hat
• wenn die Pflegekasse den Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads abgelehnt hat
• wenn der bewilligte Pflegegrad zu gering ausfällt
• wenn ein vorhandener Pflegegrad zurückgestuft wurde

Um Widerspruch gegen den Pflegegrad oder die Ablehnung einzulegen, müssen Sie der Pflegekasse einen triftigen Grund vorlegen. Warum ist ein (höherer) Pflegegrad gerechtfertigt? Diese Begründung ist Teil des Pflegegrad-Widerspruchs, kann aber auch erst im zweiten Schritt nachgereicht werden.

Wichtig ist: Der formale Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Pflegegrad-Bescheids postalisch (oder per Fax) bei der Pflegekasse eingehen. Verpassen Sie diese Frist nicht! Die inhaltliche Begründung für Ihren Widerspruch können Sie nachreichen – Sie sollten aber schon im Widerspruchs-Schreiben darauf hinweisen, dass die Begründung noch kommt.

Wie schreibe ich einen Widerspruch für den Pflegegrad?

Den Widerspruch für einen Pflegegrad müssen Sie schriftlich formulieren. Er richtet sich immer an die Stelle, die den Antrag abgelehnt hat, also Krankenversicherung oder Pflegekasse.

Wenn Sie Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen wollen, müssen Sie so schnell wie möglich aktiv werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Der erste Widerspruch kann deshalb kurz und formlos sein – weisen Sie darauf hin, dass Sie eine ausführliche Begründung nachreichen. Nutzen Sie dazu einfach unser kostenloses Muster zum Download.
Wichtig: Es ist nicht möglich, den Widerspruch per E-Mail einzureichen. Am besten senden Sie ihn per Post als Einschreiben mit Rückschein, um den fristgerechten Eingang zu bestätigen. Alternativ ist auch per Telefax oder eine persönliche Abgabe möglich. Lassen Sie sich dann eine Quittung ausstellen.

Der Widerspruch muss eigentlich von der pflegebedürftigen Person selbst geschrieben sein. Das ist je nach Pflegegrad allerdings nicht immer möglich. Alternativ kann auch eine Person mit besonderer Vollmacht (siehe Vorsorgevollmacht), eine gesetzlich bestellte Betreuungsperson (siehe Betreuungsverfügung), eine Pflegeperson oder ein:e Anwält:in mit zugehörigem Mandat den Antrag stellen.

Wie schreibt man eine Begründung für einen Widerspruch?

Nach dem formlosen Widerspruch gegen den Pflegebescheid folgt die inhaltliche Begründung – das Kernstück des Widerspruchs.

Dafür ist es wichtig, sich das Gutachten vom Medizinischen Dienst bzw. Medicproof genau anzuschauen, denn dort stehen die Gründe für eine Ablehnung bzw. für die Einstufung in einen gewissen Pflegegrad: Es werden sechs Lebensbereiche betrachtet und mit Punkten bewertet, die die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person einordnen. In jedem Bereich gibt es Punkte für das benötigte Maß an Unterstützung und die Gesamtpunktzahl ergibt den jeweiligen Pflegegrad.

Ein Tipp zur Prüfung: Rechnen Sie einmal durch, ob die vergebenen Punkte auch wirklich die Gesamtpunktzahl ergeben und nicht ein Rechenfehler vorliegt. Danach können Sie zur inhaltlichen Prüfung übergehen. Die Kernfrage dabei lautet: Wird die tatsächliche Pflegesituation zutreffend wiedergegeben? Überlegen Sie, in welchen Punkten das Gutachten abweicht oder welche Aspekte nicht berücksichtigt werden. War die pflegebedürftige Person am Tag des Gutachtens etwa besonders gut drauf und wirkte fitter als sonst? Sind alle Hilfsbedarfe erfasst? Machen Sie sich Notizen und sammeln Sie diese Punkte als wichtige Argumente für die Begründung Ihres Widerspruchs gegen den Pflegegrad.
Sie haben Probleme, das Gutachten zu verstehen? Keine Sorge, das geht vielen so, vor allem medizinischen Laien. Sie können sich dafür Unterstützung holen, zum Beispiel von weiteren Angehörigen, dem Pflegedienst oder einer Pflegeberatung (nach § 37.3), auf die Sie gesetzlichen Anspruch haben.

Eine wichtige Hilfe bei der Formulierung der Begründung sind außerdem alle relevanten medizinischen Dokumente, die Ihnen vorliegen. Dazu zählen Arztbriefe, Atteste, Medikamentenpläne oder Berichte über Krankenhausaufenthalte. Persönliche Notizen zum Pflegeaufwand oder ein Pflegetagebuch können Sie ebenfalls nutzen.

Die Begründung eines Pflegegrad-Widerspruchs ist sehr individuell, weshalb es keine allgemeine Vorlage für dieses Schreiben gibt. Wenn Sie es selbst verfassen wollen, orientieren Sie sich am Gutachten und gehen Sie begründet auf die Punkte ein, die Sie für falsch halten bzw. die Ihrer Meinung nach korrigiert werden müssen. Es kann sinnvoll sein, einen Experten oder Expertin hinzuzuziehen.

Genauso wie der Widerspruch an sich muss die Begründung schriftlich bei der Pflegekasse eingehen; am besten schicken Sie sie per Einschreiben.

Was passiert, nachdem ich Einspruch eingelegt habe?

Nachdem Sie Widerspruch gegen den Pflegegrad eingelegt haben, kümmert sich die Pflegekasse im Widerspruchsverfahren erneut um den Fall. Normalerweise überprüft die Kasse innerhalb von drei Monaten ihre Entscheidung und erstellt ein zweites Gutachten, entweder auf Grundlage der vorliegenden Akten oder durch einen zweiten Besuch bei der pflegebedürftigen Person. Wie Sie sich am besten auf diesen Besuch vorbereiten, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite zu Pflegegraden.

Wenn das neue Gutachten zu Ihren Gunsten ausfällt, erhalten Sie einen positiven Bescheid über den neuen Pflegegrad bzw. die neuen Leistungen.

Es kann aber auch sein, dass sich nichts an der ursprünglichen Entscheidung ändert und die Pflegekasse einen Widerspruchsbescheid ausstellt. Sind Sie zu dem Zeitpunkt immer noch der Überzeugung, dass Ihnen mehr zusteht als bewilligt, können Sie sich gegen den Widerspruchsbescheid wehren: Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Bei einer Klage sollte man einen Anwalt oder eine Anwältin und auch Pflegesachverständige hinzuziehen.

Widerspruch gegen Pflegegrad – die wichtigsten Infos

Ein Widerspruch gegen den Pflegegrad lohnt sich, da Sie bei einem erfolgreichen Widerspruch viel Geld sparen können. Achten Sie darauf, den Widerspruch fristgerecht innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids einzureichen. Dafür reicht ein kurzes formloses Schreiben – nutzen Sie unser Pflegegrad-Widerspruch Muster zum Download. Die Begründung können Sie nachliefern. Dabei ist es wichtig, sich mit dem Gutachten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Expertise von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen

Wie schreibe ich einen Widerspruch für den Pflegegrad?

Das erste Schreiben, um Widerspruch gegen den Pflegegrad einzulegen, kann kurz und formlos sein. Wichtig ist, dass es fristgerecht (innerhalb eines Monats) bei der Pflegekasse ankommt. Nutzen Sie am besten unser kostenloses Muster zum Download (siehe weiter oben auf der Seite). Das Schreiben muss schriftlich bei der Kasse eingehen, am besten per Einschreiben mit der Post oder via Fax. E-Mails sind nicht erlaubt. Im zweiten Schritt wird dann die ausführlichere Begründung nachgereicht – Grundlage dafür ist das Gutachten zum Pflegegrad.

Wie lange dauert Widerspruch Pflegegrad?

Normalerweise dauert es vier bis sechs Wochen, bis die Pflegekasse den Widerspruch bearbeitet hat. In Einzelfällen kann es aber auch acht Wochen oder länger dauern – maximal allerdings drei Monate. Bei einem Widerspruch gegen den Pflegegrad lässt die Pflegekasse in der Regel ein Zweitgutachten erstellen. Dafür kommt erneut ein:e Gutachter:in für einen Besuch bei der pflegebedürftigen Person vorbei.

Welche Fristen gelten, wenn ich Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen will?

Der formale Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Pflegegrad-Bescheids postalisch (oder per Fax) bei der Pflegekasse eingehen. Verpassen Sie diese Frist nicht! Die inhaltliche Begründung für den Pflegegrad-Widerspruch können Sie nachreichen – Sie sollten aber schon im Widerspruchs-Schreiben darauf hinweisen, dass die Begründung noch kommt.

Kann bei einem Widerspruch die Begründung nachgereicht werden?

Ja. Dazu sollten Sie im ersten Widerspruchs-Schreiben aber darauf hinweisen, dass Sie die Begründung nachreichen werden.

Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?

Lehnt die Pflegekasse den Widerspruch gegen den Pflegegrad ab, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Dagegen ist eine Klage beim Sozialgericht möglich. Auch hier gibt es wieder eine Frist von einem Monat ab Erhalt des Widerspruchsbescheids.

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Neues Prüfverfahren beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) https://www.korian.de/ratgeber-magazin/neues-pruefverfahren-beim-medizinischen-dienst-der-krankenversicherung-mdk/ Wed, 03 Jan 2024 16:03:48 +0000 https://www.korian.de/news/neues-pruefverfahren-beim-medizinischen-dienst-der-krankenversicherung-mdk/ In Deutschland sind mehr als drei Millionen Menschen pflegebedürftig. Sie müssen darauf vertrauen können, dass sie eine gute pflegerische Versorgung erhalten. Gute Pflege soll sich an den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren und auf Basis anerkannter medizinisch-pflegerischer Standards erfolgen.

Die Einhaltung dieser Standards überprüft u.a. der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen regelmäßig. Im Fokus steht dabei, wie die Umsetzung der individuellen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner in Abgleich mit den Prüfkriterien ist. Anhand von Stichproben überprüft der MDK, ob die pflegerischen Anforderungen und Standards erfüllt und z.B. die Körperpflege und Ernährung angemessen sind.

Zusätzlich von jeder Einrichtung regelmäßig selbst erhobene Qualitätsmerkmale ersetzen dann in Kombination mit den Qualitätsprüfungen das bisherige in Verruf geratene Pflegenotensystem.

Mit dem neuen System wird die interne Qualitätssicherung in den Einrichtungen mit der externen Qualitätsprüfung durch den MDK in einer neuartigen Weise verknüpft. Interessierte Kundinnen und Kunden erhalten künftig detailliertere Informationen über die Versorgungsqualität und die Ausstattungsmerkmale in Pflegeeinrichtungen. Auf diese Weise sollen Pflegebedürftige und Angehörige die Qualität eines für sie passenden Pflegeheimes besser erkennen können.

Sascha Saßen, Bereichsleiter des Zentralen Qualitätsmanagement bei KORIAN Deutschland, über das neue Prüfverfahren.

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Können Sie das neue Prüfverfahren des MDK erklären?

Das neue System löst Schritt für Schritt die bisherigen Pflegenoten ab. Ab sofort müssen Pflegeheime halbjährlich interne Qualitätsdaten – so genannte Indikatoren – bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern erheben. Dabei wird beispielsweise erfasst, wie mobil und selbständig sie sind, wie viele Personen an einem unbeabsichtigten Gewichtsverlust oder an Sturzfolgen leiden.

Unsere Häuser leiten ihre Daten dann im Anschluss an eine unabhängige Stelle zur Auswertung weiter. Jedes Heim wird mit den bundesweiten Qualitätsergebnissen aller Einrichtungen verglichen. Ab November prüft der MDK zudem die Versorgungsqualität nach einem neuen Prüfverfahren und berät die Einrichtungen pflegefachlich. Bis Ende 2020 muss jede Einrichtung einmal geprüft worden sein.

Worin unterscheidet sich das Prüfverfahren von dem alten Verfahren?

Der entscheidende Unterschied zum bisherigen Verfahren ist, dass wir nicht mehr einzelne Prüfkriterien maßgeblich sind, sondern anhand von Leitfragen die Qualität der Versorgung bewerten. Die MDK-Prüfer untersuchen in einer Stichprobe bei neuen Bewohnerinnen und Bewohnern wie gut sie versorgt sind. Dafür sprechen sie mit den Pflegebedürftigen und schauen sich den Pflegezustand an. Auch das Gespräch mit den verantwortlichen Pflegefachkräften ist wesentlicher Bestandteil des neuen Prüfverfahrens.

Was sind die Vorteile des Prüfverfahrens?

Mit dem neuen Prüfverfahren sehen wir eine große Chance für die Weiterentwicklung der Pflegequalität. Bei der Qualitätsprüfung rückt künftig die bewohnerbezogene Bewertung der Versorgungsqualität und die pflegefachliche Beratung noch stärker in den Fokus. Neben klassischen Themen wie Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung, Körperpflege, Medikamenten- und Wundversorgung gibt es neue Prüfinhalte: wie die Unterstützung bei Mobilität, bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation sowie der Umgang mit herausforderndem Verhalten. Damit werden alle Aspekte der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt.

Belastet die Umstellung die Einrichtungen zusätzlich mit Arbeit?

Wir sind gut vorbereitet, weil wir unsere digitale Pflegedokumentation bereits vor vielen Monaten so angepasst und ergänzt haben, dass bei korrekter Erfassung durch die Pflegefachkräfte die wesentlichen Indikatoren vollautomatisch digital erhoben werden.

Das Programm zeigt den verantwortlichen Pflegefachkräften problematische Entwicklungen an, damit sie frühzeitig reagieren können. Damit nutzen wir dieses System nicht nur für die Prüfungen, sondern für unsere eigene Qualitätssteuerung. Es ist damit viel einfacher geworden, die vielfältigen Risiko-Faktoren unserer Bewohner im Blick zu haben. Allerdings ist richtig, dass der zusätzliche Aufwand für die Einrichtungen leider nicht entsprechend finanziert wird.

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